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Abmahnung

Arbeitsrechtliche Abmahnung

Entscheidend ist zunächst die Frage ob sich überhaupt um eine „Abmahnung“ handelt. Häufig wird diese nämlich mit einer weitaus weniger brisanten „Ermahnung" verwechselt.

Um hier zu differenzieren, wurden von den Gerichten Kriterien entwickelt, nach denen eine arbeitsrechtliche Abmahnung drei Voraussetzungen erfüllen muss:

1. Das abgemahnte Verhalten muss sehr genau beschrieben werden. Das heißt, es müssen zusätzlich zum gerügten Verhalten, Datum und Uhrzeit des Verstoßes mit angegeben werden. Ein allgemeines Rügen des „häufigen Zuspätkommens" reicht zum Beispiel nicht aus.

2. Das abgemahnte Verhalten muss deutlich als Vertragsverstoß bezeichnet werden mit dem Hinweis darauf, gerade dieses Verhalten künftig zu unterlassen.

3. Aus dem Schreiben muss klar erkennbar sein, dass bei Wiederholung des gerügten Fehlverhaltens mit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu rechnen ist.

Es kommt somit nicht auf die Bezeichnung an. Vielmehr müssen die oben genannten Voraussetzungen deutlich erkennbar vorliegen. Ist das der Fall, wird auch eine "Ermahnung" als eine "echte Abmahnung" gewertet.

Wer kann abmahnen?

Eine Abmahnung kann von beiden Seiten erfolgen. Zwar wird sie in den allermeisten Fällen vom Arbeitgeber ausgesprochen. Allerdings kann auch der Arbeitnehmer den Arbeitgeber abmahnen, sollte sich dieser vertragswidrig verhalten haben. Ob das jedoch im Einzelfall sinnvoll ist und welche Vorteile dieses Vorgehen bietet, erläutern Ihnen gerne unsere Rechtsanwälte. Häufig ist ein freundliches Klärungsgespräch mit dem Arbeitgeber zunächst die bessere Wahl.

Vorsicht nach erfolgter Abmahnung! Ihr Anwalt gibt Ihnen nützliche Hinweise.

Abschließend bleibt festzustellen, dass nach einer rechtmäßigen Abmahnung aufgepasst werden muss. Neue und andere Verstöße fallen zwar in der Regel nicht unter das "nun geschaffene Kündigungsrecht". Ein gleiches Fehlverhalten sollte man sich nun aber nicht noch einmal leisten.

Ob eine Abmahnung rechtmäßig ist und ob man sie gegebenenfalls wieder rückgängig machen kann, erläutern Ihnen gerne unsere Rechtsanwälte.