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September 2017

Newsletter 8/2017

Wir berichten dieses Mal unter anderem über Satire in der Werbung sowie über ein hohes Bußgeld der Bundesnetzagentur gegen einen Stromanbieter. Außerdem thematisieren wir ein Markenrechtsverfahren, welches wir vor dem Gericht der Europäischen Union in Luxemburg geführt haben.

Neuigkeiten aus der Kanzlei

Terhaag & Partner mit Markenstreit vor dem EuG in Luxemburg

Die Rechtsanwälte Michael Terhaag und Christian Schwarz waren vor Kurzem beim Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg.

Sie vertraten dort einen Markeninhaber, welcher sich gegen eine Löschung seiner europäischen Wortmarke gegen das Europäische Patent- und Markenamt (EUIPO) als Beklagte erwehrte. Als Drittbeteiligte trat ein großes Internetunternehmen aus San Francisco (USA) auf.

Die Verhandlung fand in englischer Sprache statt, bei welcher Rechtsanwalt Michael Terhaag zu Beginn ein 20-minütiges Plädoyer hielt. Zum Verfahrensausgang lässt sich derzeit noch nichts sagen – das Gericht wird erst in einigen Monaten sein Urteil verkünden.

Mehr Information zum Verfahren sowie einige Fotos finden Sie an dieser Stelle.

Beiträge unserer Rechtsanwälte

Smoothie-Werbung: Ist das Satire oder geht das zu weit?
Ein Smoothie-Hersteller sorgt mit einer neuen provakanten Werbung wieder für einigen Wirbel – dieses Mal in Österreich. Neben einer schwarzen Smoothie-Flasche steht: „Schafft es selten über die Grenze“, neben einer Abbildung von drei Flaschen in den Farben Schwarz-Rot-Gelb: „Eure Heimat braucht uns jetzt“ oder aber: „Bei uns kannst du kein Braun wählen!“. Angeblich alles Satire. Doch ist das noch rechtens? Die Rechtsanwälte Michael Terhaag und Christian Schwarz verschaffen einen kurzen Überblick.

300.000 Euro Bußgeld gegen einen Stromanbieter
Die Bundesnetzagentur hat gegen einen Energielieferanten ein Bußgeld in Höhe von 300.000 Euro wegen rechtswidriger Telefonanrufe verhängt. Dabei handelt es sich um den höchstmöglichen Bußgeldbetrag. Auch wenn dieser Fall besonders schwer wiegt, ist er kein Einzelfall. Der Energiemarkt ist hart umkämpft. Viele andere Stromanbieter greifen zu dubiosen Methode. Unserer Kanzlei hat diesbezüglich schon einige Verfahren geführt. Rechtsanwalt Christian Schwarz berichtet über den Fall der BNetzA und die übliche Masche der Anbieter. Hier lesen Sie seinen Beitrag.

YouTube und Google müssen E-Mail-Adresse bekanntgeben
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass YouTube und Google verpflichtet sind, die E-Mail-Adresse ihrer Nutzer im Fall einer Urheberrechtsverletzung bekanntzugeben. Zugleich haben die Richter festgestellt, dass jedoch über die Telefonnummer und die zugewiesene IP-Adresse keine Auskunft zu erteilen ist. Wir berichten über das Urteil.

Oberlandesgericht München erlaubt "AdBlocker"
Der AdBlocker, eine Open-Source-Software zur Unterdrückung von Werbung auf Webseiten, verstößt nicht gegen Wettbewerbs-, Urheber- oder Kartellrecht. Das hat Oberlandesgericht München in drei Parallelverfahren entschieden. Wir berichten über die Urteile.

 

Interessante Urteile

Medienrecht

Auskunftspflicht von YouTube bei Urheberrechtsverletzungen
Die Drittauskunft bei Urheberrechtsverletzungen erstreckt sich im Rahmen der Angaben zur Anschrift auch auf die E-Mail-Adresse, nicht jedoch auf die Telefonnummer und die IP-Adresse (OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 22.08.2017, Az.: 11 U 71/16).

Identifizierte Berichterstattung bei Hatespeech ist zulässig
Wer selbst Hass-Botschaften in sozialen Netzwerken wie Facebook veröffentlicht und somit freiwillig damit an die Öffentlichkeit geht, hat keinen Anspruch auf Unterlassung gegen ein Medienhaus, wenn dieses unter Namensnennung über die Veröffentlichung bei Facebook berichtet (Saarländisches OLG, Urt. v. 30.06.2017, Az.: 5 U 16/16).

Fußballtrainer hat Anspruch auf Gegendarstellung gegen Klatschblatt
Der Verleger eines periodischen Druckwerkes ist zum Abdruck einer Gegendarstellung verpflichtet soweit der den Abdruck Verlangende durch eine Tatsachenbehauptung betroffen ist. In der Schlagzeile „Neues Glück!...Alles über ihre Beziehung“ in Bezug auf einen Prominenten ist eine solche Tatsachenbehauptung zu sehen. Ist diese unwahr, besteht ein Gegendarstellungsanspruch (LG Offenburg, Urt. v. 21.07.2017, Az.: 3 O 143/17). 

Wettbewerbsrecht


Kennzeichnung gesponsorter Posts bei Instagram mittels Hashtag
Eine ausreichende Kennzeichnung des kommerziellen Zwecks eines Instagram-Beitrags fehlt, wenn der Hashtag „#ad“ innerhalb des Beitrags nicht deutlich und nicht auf den ersten Blick erkennbar ist. Ob der Hinweis „ad“ in Alleinstellung hinreichend deutlich gewesen wäre, lässt das Gericht offen (OLG Celle, Urt. v. 08.06.2017, Az.: 13 U 53/16).

Arbeitsrecht

Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei einer App
Eine vom Arbeitgeber betriebene Smartphone-Applikation, die es den Nutzern ermöglicht, ein Kundenfeedback abzugeben, das auch Angaben zu Leistung und Verhalten der Mitarbeiter enthalten könnte, ist keine technische Überwachungseinrichtung im Sinne von § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, wenn der Arbeitgeber weder zur Abgabe derartiger Angaben auffordert, noch diese programmgemäß technisch weiterverarbeitet (ArbG Heilbronn, Beschl. v. 08.06.2017, Az.: 8 BV 6/16).

 

 

Pressespiegel



Fahndungsaufrufe durch die Medien - live im ZDF

Zum Thema Fahndungsaufruf durch die Medien und über soziale Netzwerke war Rechtsanwalt Michael Terhaag live zu Gast im Studio von "Volle Kanne" (ZDF). Er erläuterte, unter welchen Voraussetzungen eine Fahndung mit Fotos zulässig ist – und wann gerade nicht. Einen Ausschnitt des Fernsehauftritts können Sie an dieser Stelle sehen.

Fake-News im Wahlkampf: "Die Welt" und "t3n" berichten
Im derzeitigen Wahlkampf zur Bundestagswahl greifen die Parteien scheinbar zu allen Mitteln - auch zu bewussten Falschnachrichten. Darüber berichten "Die Welt" und "t3n" - mit Einschätzungen von Rechtsanwalt Michael Terhaag: „Fake News, ob nun als Satire getarnt oder nicht, sind brandgefährlich. Das ist ein glatter Täuschungsversuch und hat nichts mit Meinungskampf zu tun“. Mehr dazu erfahren Sie an dieser Stelle.

Aktuelle Fachbeiträge im IP-Rechtsberater
Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann berichtet dieses Mal über folgende Themen im IP-Rechtsberater: Strafbare Bilder im Browser-Cache begründen nicht automatisch Strafbarkeit; Händler hat nur das "Ob" der CE-Kennzeichnung zu überprüfen, nicht jedoch auch die richtige Platzierung; sowie: Impressums-Anforderungen bei YouTube-Präsenz.

Rechtsanwalt Peter Kaumanns zur Überwachung von Mitarbeitern
Dürfen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter überwachen? Dieser Frage geht ein Artikel der "Prävention Aktuell" (Ausgabe 5/2017) nach - mit Einschätzungen von Rechtsanwalt Peter Kaumanns.