Newsletter 8/2017
Wir berichten dieses Mal unter anderem über Satire in der Werbung sowie über ein hohes Bußgeld der Bundesnetzagentur gegen einen Stromanbieter. Außerdem thematisieren wir ein Markenrechtsverfahren, welches wir vor dem Gericht der Europäischen Union in Luxemburg geführt haben.
Beiträge unserer RechtsanwälteSmoothie-Werbung: Ist das Satire oder geht das zu weit?
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Interessante Urteile
Medienrecht
Auskunftspflicht von YouTube bei Urheberrechtsverletzungen
Die Drittauskunft bei Urheberrechtsverletzungen erstreckt sich im Rahmen der Angaben zur Anschrift auch auf die E-Mail-Adresse, nicht jedoch auf die Telefonnummer und die IP-Adresse (OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 22.08.2017, Az.: 11 U 71/16).
Identifizierte Berichterstattung bei Hatespeech ist zulässig
Wer selbst Hass-Botschaften in sozialen Netzwerken wie Facebook veröffentlicht und somit freiwillig damit an die Öffentlichkeit geht, hat keinen Anspruch auf Unterlassung gegen ein Medienhaus, wenn dieses unter Namensnennung über die Veröffentlichung bei Facebook berichtet (Saarländisches OLG, Urt. v. 30.06.2017, Az.: 5 U 16/16).
Fußballtrainer hat Anspruch auf Gegendarstellung gegen Klatschblatt
Der Verleger eines periodischen Druckwerkes ist zum Abdruck einer Gegendarstellung verpflichtet soweit der den Abdruck Verlangende durch eine Tatsachenbehauptung betroffen ist. In der Schlagzeile „Neues Glück!...Alles über ihre Beziehung“ in Bezug auf einen Prominenten ist eine solche Tatsachenbehauptung zu sehen. Ist diese unwahr, besteht ein Gegendarstellungsanspruch (LG Offenburg, Urt. v. 21.07.2017, Az.: 3 O 143/17).
Wettbewerbsrecht
Kennzeichnung gesponsorter Posts bei Instagram mittels Hashtag
Eine ausreichende Kennzeichnung des kommerziellen Zwecks eines Instagram-Beitrags fehlt, wenn der Hashtag „#ad“ innerhalb des Beitrags nicht deutlich und nicht auf den ersten Blick erkennbar ist. Ob der Hinweis „ad“ in Alleinstellung hinreichend deutlich gewesen wäre, lässt das Gericht offen (OLG Celle, Urt. v. 08.06.2017, Az.: 13 U 53/16).
Arbeitsrecht
Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei einer App
Eine vom Arbeitgeber betriebene Smartphone-Applikation, die es den Nutzern ermöglicht, ein Kundenfeedback abzugeben, das auch Angaben zu Leistung und Verhalten der Mitarbeiter enthalten könnte, ist keine technische Überwachungseinrichtung im Sinne von § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, wenn der Arbeitgeber weder zur Abgabe derartiger Angaben auffordert, noch diese programmgemäß technisch weiterverarbeitet (ArbG Heilbronn, Beschl. v. 08.06.2017, Az.: 8 BV 6/16).
Pressespiegel
Fahndungsaufrufe durch die Medien - live im ZDF
Zum Thema Fahndungsaufruf durch die Medien und über soziale Netzwerke war Rechtsanwalt Michael Terhaag live zu Gast im Studio von "Volle Kanne" (ZDF). Er erläuterte, unter welchen Voraussetzungen eine Fahndung mit Fotos zulässig ist – und wann gerade nicht. Einen Ausschnitt des Fernsehauftritts können Sie an dieser Stelle sehen.
Fake-News im Wahlkampf: "Die Welt" und "t3n" berichten
Im derzeitigen Wahlkampf zur Bundestagswahl greifen die Parteien scheinbar zu allen Mitteln - auch zu bewussten Falschnachrichten. Darüber berichten "Die Welt" und "t3n" - mit Einschätzungen von Rechtsanwalt Michael Terhaag: „Fake News, ob nun als Satire getarnt oder nicht, sind brandgefährlich. Das ist ein glatter Täuschungsversuch und hat nichts mit Meinungskampf zu tun“. Mehr dazu erfahren Sie an dieser Stelle.
Aktuelle Fachbeiträge im IP-Rechtsberater
Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann berichtet dieses Mal über folgende Themen im IP-Rechtsberater: Strafbare Bilder im Browser-Cache begründen nicht automatisch Strafbarkeit; Händler hat nur das "Ob" der CE-Kennzeichnung zu überprüfen, nicht jedoch auch die richtige Platzierung; sowie: Impressums-Anforderungen bei YouTube-Präsenz.
Rechtsanwalt Peter Kaumanns zur Überwachung von Mitarbeitern
Dürfen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter überwachen? Dieser Frage geht ein Artikel der "Prävention Aktuell" (Ausgabe 5/2017) nach - mit Einschätzungen von Rechtsanwalt Peter Kaumanns.
