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Oktober 2016

Newsletter 10/2016

Wir berichten dieses Mal über erste strafrechtliche Urteile gegen Facebook-Hetzer, die neue EU-Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen sowie unsere Einschätzung zum Domain-Urteil um "fc.de".

Neuigkeiten aus der Kanzlei

Peter Kaumanns ist zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter

Rechtsanwalt Peter Kaumanns, Fachanwalt für IT-Recht, wurde im September 2016 durch den TüV-Rheinland zum zertifizierten externen Datenschutzbeauftragten ernannt.

Er absolvierte erfolgreich die Prüfung beim TüV-Rheinland. Seit dem Jahr 2012 ist er bereits, ebenso wie sein Kollege Rechtsanwalt Michael Terhaag seit 2010, zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TüV Rheinland).

Weitere Informationen dazu bekommen Sie an dieser Stelle.

Beiträge unserer Rechtsanwälte

Urteile: Facebook-Hetzer werden bestraft

Zwei Strafgerichte aus Düsseldorf und Würzburg haben kürzlich Facebook-Nutzer zu Haftstrafen verurteilt. Die Gerichte waren überzeugt, dass sie in den sozialen Netzwerken gegen Flüchtlinge gehetzt und zu Gewalt aufgerufen haben. Rechtsanwalt Michael Terhaag berichtet über die Fälle in seinem Beitrag.

Die Marke „SAM“ beschäftigt weiter die Gerichte

Die Marke „SAM“ führt immer wieder zu juristischen Auseinandersetzungen. Jedoch sind uns bislang nur wenige Fälle bekannt, die gerichtlich entschieden wurden. Unter anderem entschieden das Landes- und Oberlandesgericht Frankfurt in verschiedenen Verfahren.  Nun musste sich auch das Landgericht München I. mit einer Abmahnung von „SAM“ (bzw. der Time Gate GmbH als Markeninhaberin) befassen. Rechtsanwalt Michael Terhaag berichtet über das Verfahren.

Wowereit muss Foto-Veröffentlichung im Restaurant hinnehmen

Der ehemalige Berliner Bürgermeister Klaus Wowereit muss drei Fotos dulden, die die BILD-Zeitung bei einem privaten Besuch in einem Restaurant zeigen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Urteil vom 27. September 2016, Az. VI ZR 310/14). Wowereit hatte auf Unterlassung geklagt. Mehr dazu an dieser Stelle.

Videoüberwachung im Fanshop - was ist erlaubt?

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Az. 4 Sa 191/16) sollte über ein Fall von angeblicher Mitarbeiterüberwachung entscheiden. Geklagt hatte eine Verkäuferin, die seit 1999 in einem Oberhausener Fanshop eines großen Bundesliga-Vereins tätig war. Die Parteien haben sich am Ende außergerichtlich verständigt. Mehr dazu gibt es hier.

 

Interessante Urteile

Urheberrecht

Webdesigner haftet für Urheberrechtsverletzung
Ein Webdesigner haftet für Urheberrechtsverletzungen, die bei der Erstellung einer Website entstanden sind. Er muss Fotos vor ihrer Verwendung darauf prüfen, ob die Nutzung gebührenpflichtig ist oder die Fotos nur unter Nennung der entsprechenden Quelle oder des entsprechenden Urhebers hätten im Internet verwendet werden dürfen (Landgericht Bochum, Urteil vom 16. August 2016, Az.: 9 S 17/16).

Keine Veröffentlichung von Museums-Fotografien
Ein Museum kann verlangen, dass Fotos von Kunstwerken, die in den Räumlichkeiten ausgestellt werden, nicht veröffentlicht werden. Dies ergibt sich unter anderem aus dem Eigentumsrecht (Landgericht Stuttgart, Urteil vvom 3. August 2016, Az.: 17 0 690/15).

Wettbewerbsrecht

BGH zur Wirksamkeit einer notariellen Unterlassungserklärung
Der Zugang einer vom Schuldner abgegebenen notariellen Unterlassungserklärung beseitigt nicht das Rechtsschutzbedürfnis des Gläubigers für eine gerichtliche Verfolgung des Unterlassungsanspruchs (Bundesgerichtshof, Urteil vom 21. April 2016, Az.: I ZR 100/15).

Medienrecht

BGH zum Beschwerdewert bei Beleidigung über Facebook

Für die Bemessung des Beschwerdewerts eines Berufungsantrags auf Unterlassung eines Eintrags in Facebook, in dem ein minderjähriges Kind beleidigt wird, kommt es nicht nur auf die Breitenwirkung des Eintrags an, sondern auch auf die Wirkung der beleidigenden Äußerungen auf das Kind selbst (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 16. August 2016, Az.: VI ZB 17/16).

Arbeitsrecht

Verwendung eines Keyloggers durch Arbeitgeber
Ein Arbeitnehmer, der während seiner Arbeitszeit am Dienst-PC private Angelegenheiten erledigt, verletzt grundsätzlich seine (Hauptleistungs-) Pflicht aus dem Arbeitsverhältnis, nämlich die Pflicht zur Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistung. Wenn ein Arbeitgeber heimlich einen sog. Keyloggers installiert, verletzt er womöglich das Recht des Arbeitnehmers auf informationelle Selbstbestimmung (Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 17. Juni 2016, Az.: 16 Sa 1711/15).

 

Pressespiegel



Vorsicht bei Bildrechten mit Creative Commons - Live im ZDF

Solange man eigene Bilder postet, ist das in der Regel bekanntlich kein Problem, wenn alle Abgebildeten einverstanden sind. Wer Fotos aus anderen Quellen verwendet, kann hingegen Post vom Anwalt bekommen, sogar bei Fotos, die jeder – eigentlich – frei nutzen darf. Zu diesem Thema war Rechtsanwalt Michael Terhaag live zu Gast bei "Volle Kanne" (ZDF). Es war im Übrigen sein 100. Auftritt in der Sendung. Das Interview können Sie an dieser Stelle sehen.

Urteils-Kommentar in "Kommunikation & Recht" zu fc.de
Die Rechtsanwälte Michael Terhaag und Christian Schwarz kommentieren in der aktuellen Ausgabe der "Kommunikation & Recht" ein Urteil des Landgerichts Köln zur Domain fc.de (Urteil vom 9. August 2016, Az. 33 O 250/15), K&R 2016, 686. Das Urteil und die Kommentierung können Sie hier lesen.

Fachbeitrag im "Compliance Berater" zur neuen EU-Richtlinie
Im April 2016 wurde eine neue Richtlinie zum Schutz von vertraulichem Know-how und Geschäftsgeheimnissen verabschiedet. In einem aktuellen Fachbeitrag im "Compliance Berater" (10/2016, 368) stellt Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann die Neuerungen vor. Den Artikel können Sie an dieser Stelle lesen.

Aktuelle Fachbeiträge im IP-Rechtsberater
Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann berichtet dieses Mal über folgende Themen im IP-Rechtsberater: Kachelmann-Verfahren - vorsätzlich wahrheitswidrig der Vergewaltigung bezichtigt; Bemessung des Beschwerdewertes eines Berufungsantrags bei Beleidigung eines Kindes auf Facebook; sowie zu den Informationspflichten im Zusammenhang mit der EnEV.

Wenn der Online-Händler nicht liefert - Interview im WDR
Der Online-Versand boomt nach wie vor. Doch es gibt immer wieder Shops, die sich nicht an Liefertermine halten. Der Kunde erhält weder seine bestellte Ware, noch bekommt er das Geld zurück. Darüber berichtete die Sendung "WDR Markt" mit einem Interview mit Rechtsanwalt Michael Terhaag. Einen Ausschnitt sehen Sie an dieser Stelle.