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Mai 2017

Newsletter 5/2017

Wir berichten dieses Mal unter anderem über das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (Heiko Maas vs. Facebook), geben Tipps zum Umgang mit Urlaubsfotos und stellen die Frage: Was darf Satire?

 

Neuigkeiten aus der Kanzlei

Stadtwerke Heidelberg erwirken erneut Entscheidung gegen ePrimo



Die Stadtwerke Heidelberg Energie GmbH konnte sich erneut gegen unlauteres Verhalten des Stromanbieters eprimo GmbH durchsetzen. Das Landgericht Heidelberg bestätigte eine einstweilige Verfügung, die die Stadtwerke mit Hilfe von Terhaag & Partner Rechtsanwälte beantragt hatten (LG Heidelberg, Urteil vom 22. März 2017, Az. 12 O 54/16 KfH). Federführend in dem Verfahren waren die Rechtsanwälte Michael Terhaag und Christian Schwarz.

Mehr zu dem Verfahren erfahren Sie an dieser Stelle.

Beiträge unserer Rechtsanwälte

Was darf Satire? NDR-Sendung "extra3" wieder im Fokus
In Deutschland bahnt sich ein neuer Streit um die Satire-Freiheit an. Dieses Mal sieht sich die AfD als Opfer einer Satire-Sendung. Die Sache ging bereits vor Gericht - das Landgericht Hamburg sah in der Veröffentlichung eine zulässige Satire. Rechtsanwalt Michael Terhaag berichtet über den Fall und die Entscheidung. Seinen Beitrag lesen Sie an dieser Stelle.

Wenn das schöne Urlaubsfoto zum Ärgernis wird
Wer im Urlaub ist, fängt viele Eindrücke mit seinem Smartphone oder seiner Kamera ein. Mit nur wenigen Handgriffen sind solche Bilder auch im Internet geteilt, meist über soziale Netzwerke wie Facebook, Instagram oder Twitter. Doch so ein schöner Schnappschuss kann nach der Rückkehr aus dem Urlaub schnell zum Ärgernis werden – denn ohne es zu ahnen, ist durch eine Unachtsamkeit eine Rechtsverletzung begangen. Rechtsanwalt Michael Terhaag erklärt, worauf man beim Teilen seiner Schnappschüsse achten sollte. Hier lesen Sie seinen Artikel.

Ein Fake-Gesetz gegen Fake-News
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) von Bundesjustizminister Heiko Maas sorgt derzeit für viel Wirbel. Den Entwurf des NetzDG hat Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann bereits analysiert und ist zu einigen überraschenden Ergebnissen gekommen. Seine Einschätzung lesen Sie hier.

BGH und EuGH beschäftigen sich mit "UBER Black"
Der Bundesgerichtshof beschäftigt sich mit der Zulässigkeit der mobilen App „UBER Black“. Über diese können sich Fahrgäste einen Mietwagen mit Fahrer bestellen. Das Gericht hat das Verfahren jedoch zunächst ausgesetzt und die Sache dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung vorgelegt. Rechtsanwalt Michael Terhaag berichtet mehr dazu in seinem Beitrag.

Bundesland haftet für Urheberrechtsverstoß von Lehrer
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat das Land Hessen dazu verpflichtet, die Veröffentlichung eines Cartoons auf einer Schulwebseite zu unterlassen. Der Cartoon wurde zuvor von einem Lehrer ohne Einwilligung der Rechteinhaberin auf der Webseite veröffentlicht. Wir berichten darüber an dieser Stelle.

Urteil: Berlin hat keinen Anspruch auf berlin.com
Das Landgericht Berlin musste einen interessanten Domainstreit entscheiden. Es ging um die Frage, ob das Land Berlin die Adresse berlin.com für sich beanspruchen könne. Der Betreiber wurde unter anderem auf Unterlassung verklagt. Mehr dazu erfahren Sie an dieser Stelle.

 

Interessante Urteile

Wettbewerbsrecht

LG Düsseldorf zur Nennung eines Zahnarzts bei Preisvergleichsportal
Zwischen einem Zahnarzt und einem Zahnarzt-Preisvergleichsportal besteht ein zumindest mittelbareres Wettbewerbsverhältnis. Ein Preisvergleichsportal für Zahnärzte darf nicht einen Zahnarzt auflisten und hierdurch den Eindruck erwecken, dieser sei registrierter Teilnehmer des Preisvergleichsportals der Beklagten. Dies verstößt gegen § 5 UWG. Es ist zudem wettbewerbswidrig, wenn das Preisvergleichsportal Behandlungsanfragen per E-Mail an Zahnärzte übersendet, ohne dass deren vorherige Einwilligung vorliegt. Die Kanzlei Terhaag & Partner hat, unter Federführung von Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann, die Klägerseite in diesem Verfahren vertreten (Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 7. September 2016, Az.: 12 0 339/15).

OLG Frankfurt: Fehlende Impressumsangaben sind spürbarer Verstoß
Macht ein nicht in das Handelsregister eingetragenes Unternehmen in seinem Online-Impressum die Angaben "Registergericht: Amtsgericht 000" sowie "Registernummer: HR 0000" liegt darin ein Verstoß gegen die Impressumspflichten nach § 5 TMG sowie ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Gleiches gilt für die Angaben zur Aufsichtsbehörde sowie zu Umsatzsteuer- und Wirtschaftsidentifikationsnummern (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 14. März 2017, Az.: 6 U 44/16)

Medienrecht

AfD-Politikerin muss sich Satire bei extra3 gefallen lassen
Die Äußerung „Jawoll! Schluss mit der politischen Korrektheit, lasst uns alle unkorrekt sein. Da hat die Nazi-Schlampe doch recht. War das unkorrekt genug? Ich hoffe.“ ist im Einzelfall als Satire zulässig. Die Äußerung bezieht sich im vorliegenden Fall in klar erkennbarer satirischer Weise, das heißt durch typische Übertreibung, auf die aktuelle Forderung der Antragstellerin (= AfD-Politikerin), die politische Korrektheit gehöre auf den Müllhaufen der Geschichte (Landgericht Hamburg, Urteil vom 11. Mai 2017, Az.: 324 O 217/17).

Hoher Schadensersatz nach Berichterstattung in Promi-Magazin
Eine bekanntes Promi-Magazin muss nach Berichterstattung 50.000 Euro Schadensersatz an prominenten Rennfahrer zahlen (Landgericht Hamburg, Urteil vom 5. Mai 2017, Az.: 324 O 189/16).

Veröffentlichtung von Nacktfotos - nicht per se Schmerzensgeld
Eine 17-Jährige hat bei Veröffentlichung von Nacktfotos keinen Anspruch auf Schmerzensgeld, nur weil eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung vorliegt. Vielmehr ist zusätzlich erforderlich, dass die Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts nach Art der Verletzung nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann, wobei die Frage, ob eine derartige Verletzung vorliegt, von einer Beurteilung der gesamten Umstände des Falles abhängt (Landgericht Duisburg, Urteil vom 27. März 2017, Az.: 2 O 438/14).

 

Pressespiegel

Facebook vs. NetzDG - Interview bei WDR aktuell
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) stößt beim Social-Media-Giganten Facebook nicht auf große Beliebtheit. So sieht das neue Gesetz von Heiko Maas unter anderem Bußgelder bis zu 50 Mio. Euro vor, sollte Facebook seinen Prüfpflichten nicht ausreichend nachkommen. Der WDR berichtet darüber - mit einer Einschätzung von Rechtsanwalt Michael Terhaag. Einen Ausschnitt sehen Sie an dieser Stelle.

Netzwerkdurchsetzungsgesetz - Interview bei Antenne Düsseldorf
Die Bundesregierung versucht auf die allerletzten Meter das so genannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) durchbringen. Die Idee ist gut, die aktuelle Umsetzung leider nicht. Rechtsanwalt Michael Terhaag hat der "Sendung mit dem Internet" bei Antenne Düsseldorf ein Interview gegeben. Das Gespräch hören Sie an dieser Stelle.

Aktuelle Fachbeiträge im IP-Rechtsberater
Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann berichtet dieses Mal über folgende Themen im IP-Rechtsberater: Streaming kann eine Urheberrechtsverletzung sein; BGH zu Informationspflichten eines Preisvergleichsportals im Internet über Provisionen und: LG Berlin ruft EuGH zur Klärung der Notifizierungspflicht an.

Michael Terhaag | Christian Schwarz

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