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Mai 2016

Newsletter 5/2016

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute melden wir uns mit einer neuen Ausgabe unseres Newsletters aus der Kanzlei Terhaag & Partner Rechtsanwälte in Düsseldorf.

Wir berichten dieses Mal über einen Paukenschlag zur WLAN-Betreiber-Haftung, über Facebook-Nutzer am Pranger und Rauchen im Casino. Außerdem präsentieren wir Ihnen unsere neuen FAQ im Mode- und Designrecht (die gibt es übrigens auch auf Englisch und Franzözisch).

Viel Spaß bei der Lektüre und sonnige Grüße

wünschen

Terhaag & Partner Rechtsanwälte
Düsseldorf

 

Neuigkeiten aus der Kanzlei

Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann hielt Vortrag beim Solution Day

Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, hielt kürzlich einen Vortrag beim „Technical Solution Day“ in Greven (Westfalen).

Schwerpunkt waren aktuellen Themen wie die Haftung für WLAN-Hotspots und die geplanten Änderung des Telemediengesetzes (TMG) sowie Zugang, Kontrolle, Datenspeicherung und Datensicherheit beim Betrieb solcher Hotspots.

Rechtsanwalt Peter Kaumanns ist Datenschutzbeauftragter der LANSOL GmbH

Rechtsanwalt Peter Kaumanns, LL.M. ist Datenschutzbeauftragter der LANSOL GmbH, einem modernen Rechenzentrum mit Sitz in Limburgerhof. Er ist zudem zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TüV Rheinland).

Der Datenschutz in Unternehmen wird immer wichtiger – die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ist unerlässlich. Der verantwortungsvolle Umgang mit Daten im Unternehmen ist ein Qualitätsmerkmal, auf das Kunden vertrauen können.

Beiträge unserer Rechtsanwälte



Unsere FAQ zum Mode- und Designrecht

In der Design- und Modewelt gibt es viele Wiederholungen. Ideen bauen aufeinander auf – das ist normal und meist auch erlaubt. Doch leider werden viele Produkte schlicht und plump kopiert. Die Rede ist nicht nur von Plagiaten, sondern auch von Designs die sehr ähnlich zum Originalprodukt sind. Gerade in der Modewelt kommt dies häufig vor. Wir klären einige Fragen in unseren FAQ. Im Übrigen gibt es sie auch mehrsprachig: English version & version française

Störerhaftung für WLAN-Betreiber gekippt
Ein Paukenschlag aus Berlin: Die Bundesregierung schafft die Störerhaftung für WLAN-Betreiber ab – egal ob gewerblich oder privat. Wer nun sein Netzwerk für andere Nutzer öffnet, muss wohl nicht mehr mit einer pauschalen Inanspruchnahme rechnen. Rechtsanwalt Michael Terhaag berichtet über die aktuellen Entwicklungen.

Casino-Mitarbeiter muss Rauch dulden
Rauchen am Arbeitsplatz ist bei den meisten Betrieben mittlerweile tabu – zumindest in geschlossenen Räumen. Nichtraucher sollen nicht dem Rauch ihrer Kollegen (oder Kunden) ausgesetzt werden. Das Bundesarbeitsgericht entschied nun in einem Fall überraschend anders - Rechtsanwalt Peter Kaumanns berichtet über die Entscheidung.

Facebook-Nutzer dürfen nicht an den Pranger gestellt werden
Über die Flüchtlingspolitik wurde im Netz viel diskutiert - nicht immer sachlich. Eine große deutsche Boulevardzeitung entschied sich zu einer Gegen-Hetze und stellte vor einiger Zeit verschiedene Facebook-Nutzer in ihrem Medium an den Pranger. Die Zeitung veröffentlichte Screenshots von Kommentaren. Deutlich erkennbar: Foto und Name des jeweiligen Nutzers. Das ist nicht erlaubt, entschied das OLG München. Rechtsanwalt Michael Terhaag hat sich das Urteil genauer angesehen.

"Krebsgeschwür des Weltfußballs" keine unzulässige Schmähkritik
Das Landgericht Düsseldorf  hat eine Klage der Qatar Football Association gegen Dr. Theo Zwanziger abgewiesen. Die Klägerin kann von dem Beklagten nicht Unterlassung der Äußerung "Ich habe immer klar gesagt, dass Katar ein Krebsgeschwür des Weltfußballs ist." verlangen. Diese Aussage ist nach Auffassung des Gerichts durch die Meinungsfreiheit gerechtfertigt. Wir berichten an dieser Stelle.

Kein unabhängiger Internet- und Telefonanschluss für Betriebsrat
Wir berichten über einen Beschluss des Bundesarbeitsgerichts. Es entschied, dass der Arbeitgeber grundsätzlich weder dazu verpflichtet ist, dem Betriebsrat unabhängig von seinem Netzwerk einen Zugang zum Internet zur Verfügung zu stellen, noch für den Betriebsrat einen von seiner Telefonanlage unabhängigen Telefonanschluss einzurichten. Hier lesen Sie den Beitrag.

 

Interessante Urteile

Medienrecht

"Krebsgeschwür" ist keine unzulässige Schmähkritik
Die Klägerin kann von dem Beklagten nicht Unterlassung der Äußerung "Ich habe immer klar gesagt, dass Katar ein Krebsgeschwür des Weltfußballs ist." verlangen. Diese Aussage ist nach Auffassung des Gerichts durch die im Grundgesetz in Art. 5 Abs. 1 Satz 1 gewährte allgemeine Meinungsfreiheit gerechtfertigt (Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 19.04.2016, Az. 6 O 226/15).

Kein Internetpranger durch Massenmedium für Facebook-Nutzer
Das Hochladen eines Fotos in einem Social Network stellt keine Einwilligung in die Weiterverbreitung des Fotos durch Dritte außerhalb des Kreises der zugriffsberechtigten Mitglieder des Netzwerks im Rahmen eines gänzlich anderen Kontextes dar (Oberlandesgericht München, Urteil vom 17.03.2016, Az. 29 U 368/16).

Bundesverfassungsgericht konkretisiert Meinungsfreiheit
Die Meinungsfreiheit umfasst auch die Freiheit, ein Geschehen subjektiv und sogar emotionalisiert darzustellen, insbesondere als Erwiderung auf einen unmittelbar vorangegangenen Angriff auf die Ehre, der gleichfalls in emotionalisierender Weise erfolgt ist (Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 10.03.2016,Az. 1 BvR 2844/13).

Wettbewerbsrecht

Irreführende Werbung mit Testergebnis
Eine Werbung mit einem Testergebnis im Internet verstößt gegen wettbewerbsrechtliche Informationspflichten, wenn weder die Fundstelle des Tests genannt noch eine Verlinkung auf den vollständigen Bericht vorhanden ist (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 24.03.2016, Az. 6 U 182/14).

BGH zur Verwendung von Streichpreisen
Werbung mit einem durchgestrichenen Preis misst der Verbraucher nicht eine je nach Vertriebsform unterschiedliche Bedeutung bei. Auch im Internethandel und auf einer Handelsplattform wie Amazon.de erkennt der Verkehr in einer durchgestrichenen Preisangabe regelmäßig den früher von dem werbenden Unternehmer verlangten Preis (Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.11.2015, Az. I ZR 182/14).

Schlecht lesbares Impressum
Ein schlecht lesbares Impressum im Hochkant-Format in einem Werbeprospekt kann einen Wettbewerbsverstoß begründen (Landgericht Dortmund, Urteil vom 16.03.2016, Az. 10 O 81/15).

"Sponsored"-Hinweis nicht ausreichend
Mit dem Hinweis "Sponsored" auf einer Internetseite liegt noch keine ausreichende Werbekennzeichnung vor, da es für den durchschnittlich aufmerksamen Verbraucher nicht hinreichend deutlich zum Ausdruck bringt, dass es sich nunmehr nicht mehr um einen redaktionellen Beitrag sondern um Werbung handelt (Landgericht München I, Urteil vom 31.07.2015, Az. 4 HK O 21172/14).

Internetrecht

Verbreitung einer E-Mail kann Rechte verletzen
Die Verbreitung von E-Mail-Nachrichten kann eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellen (Landgericht Hamburg, Urteil vom 23.11.2015, 324 O 90/15).

Pressespiegel

 

Störerhaftung für WLAN-Betreiber fällt - WDR berichtet
Die "Aktuelle Stunde" (WDR) berichtet über die Absicht der Bundesregierung, die Störerhaftung für WLAN-Betreiber zu kippen. Der WDR kam zum Dreh in unsere Kanzlei und traf Rechtsanwalt Michael Terhaag zum Interview. Einen Ausschnitt aus dem Beitrag sehen Sie an dieser Stelle.

BGH zu Streichpreisen - Bericht in Lebensmittel Zeitung
Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann wurde von der "Lebensmittel Zeitung" (Ausgabe 16, 2016) zur Streichpreis-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 5. November 2015, Az. I ZR 182/14) befragt: "Der BGH hat in der Entscheidung klargestellt, dass Werbung mit durchgestrichenen Preisen grundsätzlich erlaubt ist."Mehr dazu erfahren Sie an dieser Stelle.

Social-Media am Arbeitsplatz - Interview mit Radio Neandertal
Darf ich während der Arbeit privat im Netz surfen? Was darf ich über meinen Arbeitgeber im Internet veröffentlichen? Diesen Fragen ging Radio Neandertal nach - mit O-Tönen von Rechtsanwalt Michael Terhaag. Hier klicken zum Nachhören.

BGH erleichtert Preisvergleich - Zitat bei Apotheke Adhoc
Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann kommentiert bei Apotheke Adhoc eine aktuelle BGH-Entscheidung zur Werbung mit gestrichenen Preisen: „Ich denke, das Urteil ist gerade für Versandapotheken sehr vorteilhaft, aber auch für stationäre Apotheker, die klassische Printwerbung einsetzen.“ Hier können Sie den Artikel lesen.

Fachbeiträge im IP-Rechtsberater
Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann berichtet aktuell im IP-Rechtsberater über die folgenden Themen: OLG Frankfurt schaltet den EuGH ein - rechtfertigt Luxusimage Selektivvertrieb? sowie Verfahren gegen Google ausgeweitet - EU-Kommission hat nun auch Android im Visier und EuGH-Generalanwalt verneint Urheberrechtsverletzung - keine Haftung für Hyperlinks.

Auswertung von Browserdaten durch Arbeitgeber - Beitrag in K&R
Rechtsanwalt Peter Kaumanns kommentiert in der "Kommunikation & Recht" (K&R 2016, 293) eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg. Das Gericht gestattete es einem Arbeitgeber unter bestimmten Umständen die Browserdaten eines Mitarbeiters auszuwerten. 

Unerlaubte Kopien am Arbeitsplatz - IT-Rechtsberater
Rechtsanwalt Peter Kaumanns bespricht ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur unerlaubten Herstellung von digitalen Kopien am Arbeitsplatz (ITRB 2016, 99-100).
 

 

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