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Februar 2016

Newsletter 2/2016

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute melden wir uns mit einer neuen Ausgabe unseres Newsletters aus der Kanzlei Terhaag & Partner Rechtsanwälte in Düsseldorf.

Wir berichten dieses Mal über Nachahmungen in der Modewelt, Hilfe bei Sanego-Bewertungen sowie die "Freunde-Finder"-Funktion von Facebook.

Wenn Ihnen der Newsletter gefällt, empfehlen Sie ihn gerne weiter - anmelden kann man sich auf unserer Website.

Viel Spaß bei der Lektüre

wünschen

Terhaag & Partner Rechtsanwälte
Düsseldorf

 

Neuigkeiten aus der Kanzlei



Unsere Rechtsanwälte erneut Lehrbeauftragte an der Hochschule

Die Rechtsanwälte Michael Terhaag, LL.M. und Peter Kaumanns, LL.M. werden auch in diesem Sommersemester wieder ihre Vorlesung im Fachbereich Medien an der Hochschule Düsseldorf (HSD) halten.

Die beiden Fachanwälte für IT-Recht lehren im FH-Studiengang "Medien- und IT-Recht" bereits im vierten Jahr. In diesem Jahr finden die Vorlesungen erstmals in den neuen Räumlichkeiten der Hochschule, im Düsseldorfer Stadtteil Derendorf, statt.

Die Vorlesung liefert den Studenten unter anderem einen Überblick im IT-, Äußerungs- und Presserecht sowie im Domain-, Marken- und Urheberrecht. Außerdem werden den Studenten rechtliche Fallstricke in bekannte Internetplattformen und sozialen Netzwerken vermittelt.

Weitere Informationen zum Studiengang gibt es an dieser Stelle.

Beiträge unserer Rechtsanwälte



Doppelt gemoppelt missfällt besser - Nachahmungen in der Mode

Unsere Kanzlei hatte sich jüngst erneut mit der Nachahmung eines Designs im Moderecht beschäftigen. Teilweise scheinen diverse Label immer mehr an der eigenen Kreativität zu sparen und sich lieber an der Vorjahreskollektion der Konkurrenz zu bedienen. Mitunter ein Spiel mit dem Feuer. Unsere Rechtsanwälte Michael Terhaag LL.M. und Christian Schwarz berichten über einen aktuellen Fall.

Hilfe bei "Sanego"-Bewertungen - unser FAQ
In unserem FAQ klären wir einige wichtige Fragen zu Ärzte-Bewertungen bei Sanego. Unter anderem erklären wir, was bei anonymen Beurteilungen zu unternehmen ist. Das FAQ finden Sie an dieser Stelle.

Urteil aus Frankfurt: Rabatte von „MyTaxi“ sind wettbewerbswidrig
Das Landgericht Frankfurt hält Rabatte, die von der App „MyTaxi“ angeboten werden, für wettbewerbswidrig. In dem Angebot sei ein Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz zu sehen, so die Richter. Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M. berichtet über die Entscheidung an dieser Stelle.

Land haftet für Urheberrechtsverstoß eines Lehrers im Internet
Ein Lehrer, der für das Fachangebot seiner Schule im Internet -wirbt, handelt in Ausübung seines öffentlichen Amtes. Verletzt er mit der Werbung die Urheberrechte von Dritten, ist das jeweilige Land als Anstellungskörperschaft für den Verstoß verantwortlich. Das entschied nun das Oberlandesgericht Celle. Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann berichtet über das Urteil.

"Freunde finden"-Funktion von Facebook wettbewerbswidrig
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die mithilfe der Funktion "Freunde finden" des Internet-Dienstes "Facebook" versendeten Einladungs-E-Mails an Personen, die nicht als "Facebook"-Mitglieder registriert sind, eine wettbewerbsrechtlich unzulässige belästigende Werbung darstellen. Wir berichten über das spannende Urteil aus Karlsruhe.

Der BGH und das Wetter - Gericht entscheidet über Apps
Manchmal muss sich auch der Bundesgerichtshof einfach nur mit dem Wetter beschäftigen. In einem Fall, der nunmehr in Karlsruhe verhandelt wird, lassen die Betreiber der Domains „wetter.de“ sowie „wetter.at“ und „wetter-deutschland.com“ dunkle Gewitterwolken aufziehen. Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M. berichtet über das Urteil.

OLG Frankfurt beschäftigt sich mit Slogan „HAVE A BREAK“
Es ist einer der bekanntesten Slogans aus der Werbung: „Have a break, have a Kit Kat“. Er ist so bekannt, dass Nestlé sich für „HAVE A BREAK“ auf eine Gemeinschaftsmarke kraft Verkehrsdurchsetzung berufen kann. Das bekam nun auch der Keks-Hersteller Griesson-de Beukelaer zu spüren. Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann berichtet über das Urteil aus Frankfurt.

Helau und Alaaf! Ein FAQ zur Karnevalsfeier im Büro
Im Rheinland feierten wieder viele Jecken Karneval - auch im Büro! Doch was ist erlaubt und womit sollte man aufpassen? Peter Kaumanns LL.M., Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, klärt in unserem FAQ einige wichtige Fragen rund um den Karneval am Arbeitsplatz.

 

Interessante Urteile

Wettbewerbsrecht

KG Berlin zu Gesundheitsangaben auf einem Tee-Produkt
Bei der Werbeangabe "Vitamine GESUND" für einen Rotbuschtee handelt es sich um eine gesundheitsbezogene Angabe (KG Berlin, Urteil vom 27.11.2015, Az.: 5 U 96/14).

LG Düsseldorf zur Werbung bei Nahrungsergänzungsmittel
Eine gesundheitsbezogene Angabe liegt immer dann vor, wenn impliziert wird, dass durch den Verzehr des Lebensmittel eine Verbesserung des Gesundheitszustandes stattfindet. Dies ist bei den streitgegenständlichen Aussagen der Fall. Alle Aussagen nehmen Bezug auf die Wirkung für Knochen und Gelenke bzw. die Beweglichkeit(LG Düsseldorf, Urteil vom 08.10.2014, Az. 12 O 200/14).

KG Berlin zum Versprechen "Dauerhafter Therapieerfolg"
Wird für ein Medizinprodukt der Stoßwellentechnologie mit einem "dauerhaften Therapieerfolg" und einer vorbeugenden Wirkung bei der Behandlung von Cellulite geworben, kann das bei den Verkehrskreisen dazu führen, dass diese davon ausgehen, die Wirkung der Therapie sei von Dauer (KG Berlin, Urteil vom 27.11.2015, Az. 5 U 20/14).

OLG Frankfurt zur Zulässigkeit von Blickfangwerbung
Auch eine unzutreffende Blickfangangabe in einer Werbeanzeige führt dann nicht zu einer relevanten Irreführung, wenn sie den Werbeadressaten zwar zu einer weiteren Befassung mit der Anzeige veranlasst, dieser sich jedoch vor einer "geschäftlichen Entscheidung" im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - etwa dem Aufsuchen eines Ladengeschäfts - mit dem weiteren Anzeigeninhalt befasst und den wahren Sachverhalt erkennt (OLG Frankfurt, Beschl. v. 23.11.2015, Az. 6 W 99/15).

Internetrecht

LG Berlin entscheidet über digitalen Nachlass
Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass Facebook verpflichtet ist, die Zugangsdaten eines verstorbenen Facebook Nutzers an die Erben herauszugeben. Nach der Gesamtrechtsnachfolge gehe auch dieser Vertrag und der entsprechende Zugang auf die Erben über. Die Eltern hatten nach dem plötzlichen Tode ihrer Tochter auf Herausgabe der Daten geklagt, um Näheres über die Todesursache und einen eventuellen Suizid herausfinden zu können (LG Berlin, Urteil vom 17.12.2015, Az. 20 O 172/15).

Urheberrecht

LG Leipzig zur Urheberverletzung bei Open-Source-Software
Bei der Nutzung einer sogenannten Open-Source-Software, deren Nutzung gemäß der General Public Licence (GPL) kostenlos und deren Weiterentwicklung gestattet ist, ist es insbesondere erforderlich, dass auf die GPL hingewiesen, der Lizenztext der GPL beigefügt und der Quelleode zugänglich gemacht wird. Ansonsten kann eine Urheberrechtsverletzung vorliegen (LG Leipzig, Beschluss vom 02.06.2015, Az.: 05 O 1531/15).

 

Aktuelle Abmahnungen

Abmahnung von COTY Germany GmbH
Die Coty Germany GmbH mahnt vermeintliche Verstöße aus dem Markenrecht ab. Vorgeworfen wird dem Adressaten der Abmahnung unter anderem, sogenannte Parfum-Tester zu Verkaufszwecken erworben und angeboten zu haben. Zudem sollen Produkte verkauft worden sein, die nicht für den europäischen Markt bestimmt waren. Mehr dazu erfahren Sie an dieser Stelle.

Abmahnung von MKB-Deskkart – Welt Atlas
Uns liegt eine Abmahnung von MKB-Deskkart in Hamburg vor. Es handelt sich dabei um einen Anbieter von Straßen- und Übersichtskarten, die unter dem Namen “RB-Deskkart” oder “Welt-Atlas” veröffentlicht werden. Vorgeworfen wird ein Verstoß gegen das Urheberrecht. Wir berichten hier über das Schreiben.

Abmahnung von der BZFM GmbH
Die BZFM GmbH lässt nach unseren Informationen wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht abmahnen. In der Regel werden wohl Betreiber von eBay-Shops angeschrieben, die Feuerzeuge anbieten. Wir berichten darüber.

 

Pressespiegel


Was ist erlaubt bei Videoüberwachung? - live bei "Volle Kanne"
Nach den Vorfällen in der Silvesternacht in Köln ist der Ruf nach stärkerer Videoüberwachung lauter geworden. Auch sonst steigt das Sicherungsbedürfnis der Bevölkerung aktuell offenbar merklich. Doch was ist erlaubt? Rechtsanwalt Michael Terhaag LL.M. war zu diesem Thema live zu Gast in der ZDF-Sendung "Volle Kanne". Das Interview können Sie an dieser Stelle noch einmal sehen.

Als Arbeitnehmer gut dastehen im Netz - Interview mit DPA
Die Nachrichtenagentur dpa hat Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M. zum Thema Äußerungen von Arbeitnehmern im Netz interviewt: „Ich habe natürlich auch als Arbeitnehmer ein Recht auf freie Meinungsäußerung - in einem gewissen Rahmen.“ Der Artikel erschien unter anderem in den Online-Ausgaben der Süddeutschen Zeitung, Focus Online, Berliner Zeitung, Frankfurter Rundschau, Kölner Stadt-Anzeiger, Hannoversche Allgemeine, Hamburger Abendblatt, General Anzeiger, Deutsche Handwerks Zeitung und dem Nachrichtensender N24.

Karnevalsparty im Büro - wo sind die Grenzen? LTO.de berichtet
Das Online-Magazin "Legal Tribune Online" (LTO.de) berichtet über rechtliche Stolperfallen bei der Karnevalfeier im Büro - mit Zitaten von Peter Kaumanns LL.M., Rechtsanwalt für Arbeitsrecht: "Die Karnevalstage sind normale Arbeitstage – wenn der Chef nichts anderes erlaubt, muss wie immer gearbeitet werden." Den Artikel können Sie an dieser Stelle lesen.

Aktuelle Beiträge im IP-Rechtsberater
Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann berichtet in der aktuellen Ausgabe des IP-Rechtsberaters über drei BGH-Urteile: zur "Freunde finden"-Funktion von Facebook, über die Haftung von Hyperlinks sowie die Urhebervergütung in Hotels.

Youtube umgeht die Gema-Sperre. Interview bei "Die Welt"
Mit einem Trick umgeht Youtube angeblich die Gema-Sperrtafel. Darüber berichtet "Die Welt" - mit einer Einschätzung von Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M. Den Artikel können Sie an dieser Stelle lesen.