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Newsletter aus 2007
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juni 2007
  
 

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
verehrte Kollegen und Kolleginnen,
liebe Mandantschaft!

Neues aus dem Hause aufrecht.de, heute wie immer mit:

 
   
 1. allgemeines
2. neues aus der Kanzlei
3. aktuelle Beiträge unserer Anwälte
4. interessante Urteile
5. Impressum /Abmeldung
 
   
 
 

allgemeines

 
 

Herzlich Willkommen zu Ihrem aktuellen aufrecht.de-Newsletter!

Die Reparatur der beschädigten Isoliermatte am Heck der Raumfähre "Atlantis" ist geglückt,  Paris Hilton hat langsam Halbzeit im Knast und die Gerüchte um den "blonden Engel" als neuen Trainer bei Real Madrid verdichten sich. Während bei Air Berlin die Staatsanwaltschaft wegen möglichem Insiderhandel einrauscht, ist der DAX wieder über 8000 Punkten.

Unserem monatlicher Newsletter gibt wie immer nicht alle Ergänzungen der letzten vier Wochen wieder. Bitte stöbern Sie durch unsere Site und verwenden insbesondere die verbesserte  Suchfunktion , die es jetzt auch als erweiterte Suchhilfe mit vielen Zusatzabfragemöglichkeiten gibt.

Besondere Erwähnung sollte hier auch einmal unsere Highlight-Funktion finden. Geben Sie doch einmal bei Google einige Wörter aus einem Beitrag von uns ein. Wenn Sie über den Google Link auf unsere Seite gelangen werden die Fundstellen, wie mit einem Textmarker hervorgehoben. Das klappt natürlich auch wenn Sie ein Urteil von uns über Google finden.

Bitte sprechen uns bei Fragen einfach direkt an.

 
  
 

 

 

 
 

neues aus der Kanzlei

Das Wichtigste zuerst:
Wir haben ihn! Der Ur-Kölner Dr. Volker Herrmann ist privat nach Düsseldorf umgezogen. Endlich!! Ok, es könnte auch an seiner zu Monatsbeginn geehelichten Düsseldorferin gelegen haben, aber sicher nur ein bisschen :-)
Wir gratulieren zu beiden Entscheidungen!

Gratulieren können wir aber auch dem Herrn Kollegen Rechtsanwalt Wolfgang Mews. Ihm wurde soeben durch die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf die Führung der Bezeichnungen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz verliehen.

 



Herr Rechtsanwalt Terhaag verdingte sich im vergangen Monat mit ein wenig Nachwuchsarbeit.
So freut er sich, dem Chefredakteur Martin Hejma des Magazins "Politik und Gesellschaft" von der anerkannten Buderius Law School in Hamburg ein ausführliches Interview zum Thema Poker, Glückspiel, (Online-)Recht und unserer Kanzlei gegeben haben zu dürfen.

 

 

 

Herr Kollege Dr. Engels ist schon seit einiger Zeit regelmäßig in der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung zu lesen. Auf der zweiwöchentlich erscheinenden Seite "Ratgeber Computer" ist er mit einer Kolumne zum Onlinerecht vertreten. In diesem Monat ging es unter anderem um das Internetsurfen am Arbeitsplatz sowie um die Haftung von Eltern für die Urheberrechtsverletzung ihrer Kinder im Internet.


 

 
 

 

 
  
 

 

 

 
 

Beiträge und aktuelle Entwicklungen

Second Life: Neue Welten, neue Rechtsfragen

Das virtuelle Wunderland Second Life wird nach Presseberichten mittlerweile von mehr als 6 Mio. Nutzern bewohnt. Neben vielen Millionen Privatpersonen, die sich in dieser virtuellen Welt aufhalten und vergnügen, schießen zahlreiche Projekte aus allen Bereichen der Gesellschaft, Politik, Kultur, Sport, etc. dort wie Pilze aus dem Boden. So gibt es dort mittlerweile Dependancen von Adidas, Toyota und Mercedes, Künstler veranstalten dort Konzerte und präsentieren ihre neuesten Veröffentlichungen, Ferienhotels können schon einmal virtuell vorbesichtigt werden, das neue Auto schon einmal konfiguriert und Probe gefahren werden und auch der neue französische Staatspräsident Nicolas Sarkozy hat einen erheblichen Teil seines Wahlkampfes dort virtuell geführt.

Haftet Papa für mich mit? - Filesharing über den Internetanschluss des Familienoberhaupts

Wenn Kinder über den Familien-Internetanschluss Urheberrechtsverletzungen begehen oder die Verschlüsselung des hausinternen W-Lan geknackt wird, stellt sich die Frage, wer hierfür haftet. Der Beitrag stellt die unterschiedlichen Entscheidungen zur Störerhaftung gegenüber.

"Sehr gut" - Zur Werbung mit Testergebnissen!

Kennen Sie die werbewirksamen Angaben "Testsieger" oder "mit gut bewertet von der Stiftung Warentest"? Das schafft Vertrauen, das birgt für Qualität! Es ist leicht nachvollziehbar das ein gutes Urteil einer Fachjury den Absatz eines Produktes erheblich ankurbelt und so dürfte es auch ein offenes Geheimnis sein, dass die meisten Produkte welche von "Test" mit lediglich befriedigend oder sogar schlechter beworben werden, rasch vom Markt verschwinden.

UVP – BGH kippt jahrelange instanzgerichtliche Rechtsprechung

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, daß die Werbung mit der Bezeichnung UVP sowie die Werbung mit Aussagen wie "Empfohlener Verkaufspreis" zulässig sind und nicht gegen Wettbewerbsrecht verstoßen.

Aufnahmesoftware für Webradio - Legal oder illegal?

Bei dem konkreten Dienst "flatster" soll nach Darstellung des Dienstbetreibers eine direkte Verbindung zwischen dem Internetradio und dem Nutzer hergestellt werden, so dass weder eine Vervielfältigung noch eine Einflussnahme auf die Sendung stattfindet.

 
  
 

 

 

 
 

Interessante Urteile

 
 

[markenrecht]

Wortmarke "FOCUS" wegen Verwechselungsgefahr mit "MICRO FOCUS" nicht eintragungsfähig - EuGH, 16. Mai 2007, AZ: T-491/04

Zwischen der angemeldeten Wortmarke "FOCUS" und der älteren, eingetragenen Bildmarke "MICRO FOCUS" besteht u.a. für Druckschriften, Zeitungen, ... (Klasse 16) sowie für Datenträger aller Art mit Informationen, Software, … (Klasse 9) Verwechslungsgefahr. Eine bildliche Ähnlichkeit dieser Zeichen liegt vor, weil das dominierende Element "Focus" der älteren Marke identisch in das angemeldete Wortzeichen übernommen worden ist. Ebenso besteht eine begriffliche Ähnlichkeit, da das Wort ‚MICRO‘ einem anderen Wort keinen selbstständigen Sinngehalt verleihen kann. Die ältere Marke könnte als der "kleine Focus" verstanden werden, also als eine Variante des "Focus". Obwohl nämlich das Wort "Micro" für den Durchschnittsverbraucher in Deutschland auch eine eigenständige Bedeutung hat, wird es normalerweise zur Beschreibung des ihm folgenden Wortes verwendet.

 
  
 

 
 

[urheberrecht]

Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen - OLG München, Urteil vom 03.08.06, Az.: 6 U 1818/06

Durch den Handel mit gebrauchten Softewarelizenzen verstößt derjenige, der die Lizenzen weitergibt, gegen urheberrechtliche Befugnisse des Berechtigten. Eine Erschöpfung des Verbreitungsrechts ist nicht anzunehmen. Eine analoge Anwendung der Regelungen über die Erschöpfung des Verbreitungsrechts kommt nicht in Betracht, da sich die Regelungen ausdrücklich nur auf in einem Gegenstand verkörperte Werke beziehen und immaterielle Rechtsgüter nicht darunter fallen.

Auch Minderjährige haften für Urheberrechtsverletzungen im Internet - OLG Hamburg, Beschluss vom 13.09.06, Az.: 5 U 161/05

Das OLG Hamburg ist der Auffassung, daß auch Minderjährige für Rechtsverletzungen im Internet haftbar gemacht werden können. Es entspreche allgemeiner Kenntnis - auch einer Fünfzehnjährigen -, dass über fremde Rechtsgüter nur dann verfügt werden darf, wenn einem hierzu die Erlaubnis erteilt worden ist.

 
  
 

 
 

[wettbewerbsrecht]

Mißbräuchliche Abmahnung wegen Widerrufsrecht bei eBay - LG Paderborn, Urteil vom 03.04.07, Az.: 7 O 20/07

Es ist rechtsmissbräuchlich, wenn ein Mitbewerber in großer Zahl Konkurrenten wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen abmahnt.

Keine Kostenerstattung für mißbräuchliche Abmahnung bei eBay - LG Hildesheim, Beschluss vom 10.05.07, Az.: 11 O 17/07

Es ist rechtsmissbräuchlich, wenn ein Mitbewerber in großer Zahl Konkurrenten wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen abmahnt. Daher kann auch für derartige Abmahnungen keine Kostenerstattung verlangt werden.

Zur Werbung mit alten (Stiftung Waren-) Testergebnissen - OLG Hamm, Entscheidung vom 15.02.2007, Az: 4 U 165/06

Die Werbung mit einem alten Test (hier: der Stiftung Warentest) ist irreführend, wenn es einen neuen Test gibt, zu dessen Bedingungen der Werbende die früheren guten Testergebnisse nicht mehr erzielen würde und wenn der Werbende in seiner Werbung darauf nicht hinweist.

Filtersoftware für Suchmaschinenergebnisse rechtlich zulässig - OLG Hamm, Urteil vom 01.03.07, Az.: 4 U 142/06

Bei der Qualifizierung von Suchergebnissen als Spam handelt es sich um überprüfbare Tatsachenbehauptungen. Bei Vorliegen eines Verdachts auf Missbrauch muss ein Spamming-Filter angesichts der Flut von ungerechtfertigten Suchmaschinenmitteilungen aus Gründen des Verbraucherschutzes allgemein zulässig sein.

Abkürzung UVP ist zulässig - BGH, Urteil vom 07.12.06, Az.: I ZR 271/03

Eine Preisempfehlung, die nicht die ausdrückliche Angabe enthält, dass die Empfehlung vom Hersteller stammt und/oder unverbindlich ist ("empfohlener Verkaufspreis" oder "empfohlener Verkaufspreis des Herstellers"), ist nicht bereits deshalb irreführend. Denn dem informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher ist bekannt, dass Preisempfehlungen üblicherweise vom Hersteller ausgesprochen werden und un-verbindlich sind.
Die Verwendung einer Abkürzung, die dem Verkehr als Abkürzung für eine unverbindliche Herstellerpreisempfehlung bekannt ist ("UVP"), ist gleichfalls nicht wegen Verstoßes gegen das Irreführungsverbot unzulässig.

Abo-Fallen im Internet wettbewerbswidrig - LG Stuttgart, Urteil vom 15.05.07, Az.: 17 O 490/06

Die Gestaltung von Internetseiten, die darauf angelegt ist, Verbraucher über die Bedeutung des Ausfüllens und Absendens eines Anmeldeformulars zu täuschen, ist wettbewerbswidrig. Durch die besondere Herausstellung von Gratis-Leistungen wird die entstehende vertragliche Bindung verschleiert. Es mangelt insbesondere an einer deutlichen Kennzeichnung, dass ein Vertragsschluss erfolgt und welche Kosten dadurch entstehen.

 
  
 

 

[allg internetrecht]
 

Vorzeitige Beendigung einer Auktion bei eBay - LG Berlin, Urteil vom 15.05.07, Az.: 31 O 270/05

Auch im Falle der vorzeitigen Beendigung einer Auktion bei eBay kommt zwischen dem Anbieter und dem das höchste Gebot abgebenden Käufer ein verbindlicher Kaufvertrag zustande.
Verklickt sich der Verkäufer bei der vorzeitigen Beendigung einer eBay-Auktion, kann er diese Erklärung nicht gem. § 119 Abs. 1 BGB anfechten, wenn der Anfechtungsgegner erklärt hat, die Erklärung gelten lassen zu wollen, die der Anfechtende auch ohne seinen Irrtum abgegeben hätte.
Für den Fall, dass der Verkäufer den ursprünglichen Kaufgegenstand nicht mehr herausgeben kann, ist es dem Käufer möglich den entgangenen Gewinn als Schadensersatz unmittelbar gegen den Verkäufer geltend zu machen.

Haftung von Foren bei Kenntnis des Rechtsverletzers - BGH, Urteil vom 27. März 2007, Az.: VI ZR 101/06

Der Betreiber eines Internetforums ist "Herr des Angebots" und verfügt deshalb vorrangig über den rechtlichen und tatsächlichen Zugriff. Internetangebote sind -wie etwa auch Aufzeichnungen im Fernsehen -dem nachträglichen Zugriff des Anbieters in keiner Weise entzogen. Auch wenn von ihm keine Prüfpflichten verletzt werden, so ist er doch nach allgemeinem Zivilrecht zur Beseitigung und damit zur Unterlassung künftiger Rechtsverletzungen verpflichtet.

Keine Haftung von Google für Usenet-Rechtsverletzungen - OLG Hamburg, Urteil vom 22.05.2007, Az.: 7 U 137/06

Google haftet nicht für im Usenet begangene und von der Suchmaschine angezeigte Rechtsverletzungen. Weiter haftet der Admin-C nicht als Mitstörer, wenn auf dessen Domain Rechtsverletzungen begangen werden.

Mitstörerhaftung des Admin-C - LG Hamburg Urteil vom 15.03.2007, Az.: 327 O 718/06

Werden auf einer Domain Rechtsverletzungen begangen, kann der Admin-C als Mitstörer in Anspruch genommen werden.

 
 
 
 
 
   
 

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