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Die Reparatur der beschädigten Isoliermatte am
Heck der Raumfähre "Atlantis" ist geglückt, Paris Hilton hat
langsam Halbzeit im Knast und die Gerüchte um den "blonden Engel"
als neuen Trainer bei Real Madrid verdichten sich. Während bei Air
Berlin die Staatsanwaltschaft wegen möglichem Insiderhandel
einrauscht, ist der DAX wieder über 8000 Punkten. Unserem monatlicher Newsletter gibt wie immer
nicht alle Ergänzungen der letzten vier Wochen wieder. Bitte stöbern
Sie durch unsere Site und verwenden insbesondere die verbesserte
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, die es jetzt auch als erweiterte Suchhilfe mit vielen
Zusatzabfragemöglichkeiten gibt. Besondere Erwähnung sollte hier auch einmal
unsere Highlight-Funktion finden. Geben Sie doch einmal bei Google
einige Wörter aus einem Beitrag von uns ein. Wenn Sie über den
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mit einem Textmarker hervorgehoben. Das klappt natürlich auch wenn Sie ein Urteil von uns über
Google finden. Bitte sprechen uns bei Fragen einfach direkt an. | | | | | | | | | neues aus der KanzleiDas
Wichtigste zuerst:
Wir haben ihn! Der Ur-Kölner Dr. Volker Herrmann ist privat nach
Düsseldorf umgezogen. Endlich!! Ok, es könnte auch an seiner zu
Monatsbeginn geehelichten Düsseldorferin gelegen haben, aber
sicher nur ein bisschen :-)
Wir gratulieren zu beiden Entscheidungen!
Gratulieren können wir
aber auch dem Herrn Kollegen Rechtsanwalt Wolfgang Mews. Ihm wurde
soeben durch die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf die Führung der
Bezeichnungen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
verliehen.
Herr Rechtsanwalt Terhaag verdingte sich im vergangen Monat mit
ein wenig Nachwuchsarbeit.
So freut er sich, dem Chefredakteur Martin Hejma des Magazins "Politik und Gesellschaft" von der
anerkannten Buderius Law School in Hamburg ein ausführliches Interview
zum Thema Poker, Glückspiel, (Online-)Recht und unserer Kanzlei
gegeben haben zu dürfen.
Herr
Kollege Dr. Engels ist schon seit einiger Zeit regelmäßig in
der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung zu lesen. Auf der zweiwöchentlich
erscheinenden Seite "Ratgeber
Computer" ist er mit einer Kolumne zum Onlinerecht vertreten. In
diesem Monat ging es unter anderem um das Internetsurfen am Arbeitsplatz
sowie um die Haftung von Eltern für die Urheberrechtsverletzung
ihrer Kinder im Internet.
| | | | | | | | | | | | Beiträge und
aktuelle EntwicklungenSecond
Life: Neue Welten, neue Rechtsfragen Das virtuelle Wunderland Second Life wird nach Presseberichten
mittlerweile von mehr als 6 Mio. Nutzern bewohnt. Neben vielen
Millionen Privatpersonen, die sich in dieser virtuellen Welt
aufhalten und vergnügen, schießen zahlreiche Projekte
aus allen Bereichen der Gesellschaft, Politik, Kultur, Sport,
etc. dort wie Pilze aus dem Boden. So gibt es dort mittlerweile
Dependancen von Adidas, Toyota und Mercedes, Künstler
veranstalten dort Konzerte und präsentieren ihre neuesten
Veröffentlichungen, Ferienhotels können schon einmal
virtuell vorbesichtigt werden, das neue Auto schon einmal
konfiguriert und Probe gefahren werden und auch der neue französische
Staatspräsident Nicolas Sarkozy hat einen erheblichen
Teil seines Wahlkampfes dort virtuell geführt. | Haftet
Papa für mich mit? - Filesharing über den Internetanschluss
des Familienoberhaupts Wenn Kinder über den Familien-Internetanschluss Urheberrechtsverletzungen
begehen oder die Verschlüsselung des hausinternen W-Lan
geknackt wird, stellt sich die Frage, wer hierfür haftet.
Der Beitrag stellt die unterschiedlichen Entscheidungen zur
Störerhaftung gegenüber. | "Sehr
gut" - Zur Werbung mit Testergebnissen! Kennen Sie die werbewirksamen Angaben "Testsieger"
oder "mit gut bewertet von der Stiftung Warentest"?
Das schafft Vertrauen, das birgt für Qualität! Es
ist leicht nachvollziehbar das ein gutes Urteil einer Fachjury
den Absatz eines Produktes erheblich ankurbelt und so dürfte
es auch ein offenes Geheimnis sein, dass die meisten Produkte
welche von "Test" mit lediglich befriedigend oder
sogar schlechter beworben werden, rasch vom Markt verschwinden. | UVP
BGH kippt jahrelange instanzgerichtliche Rechtsprechung
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, daß die Werbung
mit der Bezeichnung UVP sowie die Werbung mit Aussagen wie
"Empfohlener Verkaufspreis" zulässig sind und
nicht gegen Wettbewerbsrecht verstoßen. | Aufnahmesoftware
für Webradio - Legal oder illegal? Bei dem konkreten Dienst "flatster" soll nach Darstellung des
Dienstbetreibers eine direkte Verbindung zwischen dem Internetradio
und dem Nutzer hergestellt werden, so dass weder eine Vervielfältigung
noch eine Einflussnahme auf die Sendung stattfindet. |
| | | | | | | | | Interessante
Urteile | | | [markenrecht] Wortmarke
"FOCUS" wegen Verwechselungsgefahr mit "MICRO
FOCUS" nicht eintragungsfähig - EuGH, 16. Mai 2007,
AZ: T-491/04 Zwischen der angemeldeten Wortmarke "FOCUS" und
der älteren, eingetragenen Bildmarke "MICRO FOCUS"
besteht u.a. für Druckschriften, Zeitungen, ... (Klasse
16) sowie für Datenträger aller Art mit Informationen,
Software,
(Klasse 9) Verwechslungsgefahr. Eine bildliche
Ähnlichkeit dieser Zeichen liegt vor, weil das dominierende
Element "Focus" der älteren Marke identisch
in das angemeldete Wortzeichen übernommen worden ist.
Ebenso besteht eine begriffliche Ähnlichkeit, da das
Wort MICRO einem anderen Wort keinen selbstständigen
Sinngehalt verleihen kann. Die ältere Marke könnte
als der "kleine Focus" verstanden werden, also als
eine Variante des "Focus". Obwohl nämlich das
Wort "Micro" für den Durchschnittsverbraucher
in Deutschland auch eine eigenständige Bedeutung hat,
wird es normalerweise zur Beschreibung des ihm folgenden Wortes
verwendet. |
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| | | [urheberrecht] Handel
mit gebrauchten Softwarelizenzen - OLG München, Urteil
vom 03.08.06, Az.: 6 U 1818/06 Durch den Handel mit gebrauchten Softewarelizenzen verstößt
derjenige, der die Lizenzen weitergibt, gegen urheberrechtliche
Befugnisse des Berechtigten. Eine Erschöpfung des Verbreitungsrechts
ist nicht anzunehmen. Eine analoge Anwendung der Regelungen
über die Erschöpfung des Verbreitungsrechts kommt
nicht in Betracht, da sich die Regelungen ausdrücklich
nur auf in einem Gegenstand verkörperte Werke beziehen
und immaterielle Rechtsgüter nicht darunter fallen. | Auch
Minderjährige haften für Urheberrechtsverletzungen
im Internet - OLG Hamburg, Beschluss vom 13.09.06, Az.: 5
U 161/05 Das OLG Hamburg ist der Auffassung, daß auch Minderjährige
für Rechtsverletzungen im Internet haftbar gemacht werden
können. Es entspreche allgemeiner Kenntnis - auch einer
Fünfzehnjährigen -, dass über fremde Rechtsgüter
nur dann verfügt werden darf, wenn einem hierzu die Erlaubnis
erteilt worden ist. |
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| | | [wettbewerbsrecht] Mißbräuchliche
Abmahnung wegen Widerrufsrecht bei eBay - LG Paderborn, Urteil
vom 03.04.07, Az.: 7 O 20/07 Es ist rechtsmissbräuchlich, wenn ein Mitbewerber in
großer Zahl Konkurrenten wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen
abmahnt. | Keine
Kostenerstattung für mißbräuchliche Abmahnung
bei eBay - LG Hildesheim, Beschluss vom 10.05.07, Az.: 11
O 17/07 Es ist rechtsmissbräuchlich, wenn ein Mitbewerber in
großer Zahl Konkurrenten wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen
abmahnt. Daher kann auch für derartige Abmahnungen keine
Kostenerstattung verlangt werden. | Zur
Werbung mit alten (Stiftung Waren-) Testergebnissen - OLG
Hamm, Entscheidung vom 15.02.2007, Az: 4 U 165/06 Die Werbung mit einem alten Test (hier: der Stiftung Warentest)
ist irreführend, wenn es einen neuen Test gibt, zu dessen
Bedingungen der Werbende die früheren guten Testergebnisse
nicht mehr erzielen würde und wenn der Werbende in seiner
Werbung darauf nicht hinweist. | Filtersoftware
für Suchmaschinenergebnisse rechtlich zulässig -
OLG Hamm, Urteil vom 01.03.07, Az.: 4 U 142/06 Bei der Qualifizierung von Suchergebnissen als Spam handelt
es sich um überprüfbare Tatsachenbehauptungen. Bei
Vorliegen eines Verdachts auf Missbrauch muss ein Spamming-Filter
angesichts der Flut von ungerechtfertigten Suchmaschinenmitteilungen
aus Gründen des Verbraucherschutzes allgemein zulässig
sein. | Abkürzung
UVP ist zulässig - BGH, Urteil vom 07.12.06, Az.: I ZR
271/03 Eine Preisempfehlung, die nicht die ausdrückliche Angabe
enthält, dass die Empfehlung vom Hersteller stammt und/oder
unverbindlich ist ("empfohlener Verkaufspreis" oder
"empfohlener Verkaufspreis des Herstellers"), ist
nicht bereits deshalb irreführend. Denn dem informierten,
angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher
ist bekannt, dass Preisempfehlungen üblicherweise vom
Hersteller ausgesprochen werden und un-verbindlich sind.
Die Verwendung einer Abkürzung, die dem Verkehr als Abkürzung
für eine unverbindliche Herstellerpreisempfehlung bekannt
ist ("UVP"), ist gleichfalls nicht wegen Verstoßes
gegen das Irreführungsverbot unzulässig. | Abo-Fallen
im Internet wettbewerbswidrig - LG Stuttgart, Urteil vom 15.05.07,
Az.: 17 O 490/06 Die Gestaltung von Internetseiten, die darauf angelegt ist,
Verbraucher über die Bedeutung des Ausfüllens und
Absendens eines Anmeldeformulars zu täuschen, ist wettbewerbswidrig.
Durch die besondere Herausstellung von Gratis-Leistungen wird
die entstehende vertragliche Bindung verschleiert. Es mangelt
insbesondere an einer deutlichen Kennzeichnung, dass ein Vertragsschluss
erfolgt und welche Kosten dadurch entstehen. |
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| | | [allg internetrecht]
Vorzeitige
Beendigung einer Auktion bei eBay - LG Berlin, Urteil vom
15.05.07, Az.: 31 O 270/05 Auch im Falle der vorzeitigen Beendigung einer Auktion
bei eBay kommt zwischen dem Anbieter und dem das höchste
Gebot abgebenden Käufer ein verbindlicher Kaufvertrag
zustande.
Verklickt sich der Verkäufer bei der vorzeitigen Beendigung
einer eBay-Auktion, kann er diese Erklärung nicht gem.
§ 119 Abs. 1 BGB anfechten, wenn der Anfechtungsgegner
erklärt hat, die Erklärung gelten lassen zu wollen,
die der Anfechtende auch ohne seinen Irrtum abgegeben hätte.
Für den Fall, dass der Verkäufer den ursprünglichen
Kaufgegenstand nicht mehr herausgeben kann, ist es dem
Käufer möglich den entgangenen Gewinn als Schadensersatz
unmittelbar gegen den Verkäufer geltend zu machen.
| Haftung
von Foren bei Kenntnis des Rechtsverletzers - BGH, Urteil
vom 27. März 2007, Az.: VI ZR 101/06 Der Betreiber eines Internetforums ist "Herr des Angebots"
und verfügt deshalb vorrangig über den rechtlichen
und tatsächlichen Zugriff. Internetangebote sind -wie
etwa auch Aufzeichnungen im Fernsehen -dem nachträglichen
Zugriff des Anbieters in keiner Weise entzogen. Auch wenn
von ihm keine Prüfpflichten verletzt werden, so ist er
doch nach allgemeinem Zivilrecht zur Beseitigung und damit
zur Unterlassung künftiger Rechtsverletzungen verpflichtet. | Keine
Haftung von Google für Usenet-Rechtsverletzungen - OLG
Hamburg, Urteil vom 22.05.2007, Az.: 7 U 137/06 Google haftet nicht für im Usenet begangene und von
der Suchmaschine angezeigte Rechtsverletzungen. Weiter haftet
der Admin-C nicht als Mitstörer, wenn auf dessen Domain
Rechtsverletzungen begangen werden. | Mitstörerhaftung
des Admin-C - LG Hamburg Urteil vom 15.03.2007, Az.: 327 O
718/06 Werden auf einer Domain Rechtsverletzungen begangen, kann
der Admin-C als Mitstörer in Anspruch genommen werden. |
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