| | allgemeines | | | Herzlich Willkommen zu Ihrem aktuellen aufrecht.de-Newsletter!
Ein erfolgreiches Jahr 2007 ist beinahe rum. Wir
möchten uns an dieser Stelle für Ihre Treue und Anteilnahme an
aufrecht.de bedanken! Wir wünschen Ihnen, Ihren Familien und
Unternehmen ein gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in
ein hoffentlich schönes Jahr 2008! Unserem monatlicher Newsletter gibt wie immer nicht
alle Ergänzungen der letzten vier Wochen wieder. Die absoluten Highlights
haben wir ihnen wie immer unten angefügt. Bitte stöbern Sie durch
unsere Site und verwenden insbesondere die verbesserte
Suchfunktion oder sprechen uns einfach direkt an,
wenn Sie etwas vermissen.
| | | | | | | | | neues aus der KanzleiZudem können wir wieder von einigen Veröffentlichungen
berichten.
Gelungene Premiere von Herrn Rechtsanwalt Dr. Herrmann im ZDF bei
"Volle Kanne" - Thema: "Abzocke im Netz - vermeintliche
Kostenlosseiten im Internet und der anschließende Ärger"
Interview von Rechtsanwalt Terhaag zur Blog-
und Forenhaftung und dem aktuellen Fall Niggemeier vor dem
Landgericht Hamburg. "Weblogs - Der feine Unterschied" sowie
im Rahmen unser regelmäßigen Kolumne ein Beitrag zur
Meinungsfreiheit im
Berliner Tagesspiegel.
Beiträge im Sonderheft "Internet-Intern" von Dr. Herrmann und
Dr. Engels zum Urheber- und Wettbewerbsrecht
Kommentar von Kollege Terhaag zu "Hartplatzhelden contra Funktionäre
- FUSSBALL-AMATEURE kämpfen um Bildrechte" - Artikel zur Klage des
Württenbergischen Fußballverband gegen Videoportal
hartplatzhelden.de im Handelsblatt.
Zudem
durfte Rechtsanwalt Terhaag durfte live zum Top-Thema
"Persönlichkeitsrechte und Meinungsfreiheit im Internet" bei "Volle Kanne" im ZDF In
der regelmäßigen Kolumne von Herrn Dr. Engels in der Westdeutschen
Allgemeinen Zeitung ging es in diesem Monat um neue Methoden beim
Phishing, die Haftung für Hyperlinks und Bild- bzw. Textklau
bei eBay.
Last but not least gestatten Sie uns, Ihnen noch ein kleinen
Vorschlag für ein Last-Minute-Weihnachtsgeschenk zu machen. Ein paar
haben die Onlineversandhäuser davon in der Regel immer auf Lager... ;)
Unser Buch zum Onlinerecht, erschienen in der Reihe "webselling"
im DATA BECKER Verlag ist keinesfalls ausschließlich etwas für
Unternehmer im Netz. Auch Verbraucher können sich hierdurch ein
gutes Bild verschaffen, was im Netz geht und was eben nicht. Mehr über den Inhalt und eine Leseprobe finden
Sie hier. | | | | | | | | | | | | Beiträge und aktuelle
Entwicklungen | | | | | | | | | Interessante Urteile | | | [markenrecht] | | | | | |
| | | [urheberrecht] Die
Engelsfigur aus Maria Laach / Eifel genießt als Werk
urheberrechtlichen Schutz - OLG Düsseldorf, Urteil vom
30.10.2007, Az.: I-20 U 64/07 Die bronzene Engelsfigur aus der Benediktiner-Abtei Maria
Laach in der Eifel genießt urheberrechtlichen Schutz.
Eine persönlich geistige Schöpfung und damit ein
Werk liegt aufgrund der für Ordensleute, nicht aber für
Engel typischen Kapuzenmantels und dessen dreiecksförmige
Öffnung vor. | Zur
Haftung des Webhosters für Urheberrechtsverletzungen
- LG Köln, Urteil vom 21.03.2007, Az.: 28 O 15/07 Webhoster haften für das Anbieten und Herunterladen
von Musikdateien auf ihrer Plattform im Hinblick auf die Unterlassungsverpflichtung
als Störer, wobei Unterlassungsanspruch nicht dadurch
berührt wird, dass der Webhoster als Veranstalter eines
Hosting-Dienstes für die eingestellten und zum Abruf
bereit gestellten Dateien nach dem Teledienstegesetz nur eingeschränkt
haftet. Ein Diensteanbieter und Plattformbetreiber muss immer
dann, wenn er auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen
worden ist, nicht nur das konkrete Angebot unverzüglich
sperren, sondern auch Vorsorge treffen muss, dass es möglichst
nicht zu derartigen weiteren Urheberrechtsverletzungen kommt. |
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| | | [wettbewerbsrecht] Keine
Widerrufsbelehrung mittels Grafik - OLG Frankfurt a. M., Beschluss
vom 06.11.2006, Az.: 6 W 203/06 Die fernabsatzrechtliche Widerrufsbelehrung in Form einer
Grafik auf einer Website genügt den gesetzlichen Anforderungen
nicht, da insbesondere bei Angeboten an Benutzer von WAP-Diensten
eine Einblendung aus technischen Gründen nicht erfolgt. | Wettbewerbswidrige
Rufumleitung auf Festnetzanschluss - OLG Köln, Urteil
vom 24.08.2007, Az.: 6 U 237/06 Das Angebot einer Rufumleitung an Festnetzkunden, für
den Fall, dass die Kunden unter ihrer Mobilfunknummer von
einem Anrufer aus dem Festnetz angerufen werden und eine Verbindung
zwischen den Festnetzanschlüssen des Anrufers und des
Angerufenen hergestellt wird, ohne dass es zum Aufbau einer
Verbindung in das Mobilfunknetz kommt, ist wettbewerbswidrig... | Pornoseite
ohne Zugangsbeschränkung begründet Wettbewerbsverstoß
- LG Frankfurt a. M., Beschluss vom 17.10.2007, Az.: 2-06
0 477/07 Werden pornografische Darbietungen ohne jegliche Zugangsbeschränkung
über eine Internetseite verbreitet, so handelt der Anbieter
wegen Verstoßes gegen gesetzliche Vorschriften wettbewerbswidrig. | Keine
konkludente Einwilligung in Werbeanrufe durch Call-by-Call
Nutzung - LG Frankfurt a. M., Urteil vom 30.10.2007, Az.:
2/18 O 26/07 Die Vorwahl einer Call-by-Call Nummer stellt keine konkludente
Einwilligung für Telekommunikationswerbung dar. Vielmehr
verlangt der Kunde eben nur eine Leistung zu einem bestimmten
Zeitpunkt. | Wettbewerbswidrige
Gewinnverlosung durch Kopplung der Gewinnspielteilnahme mit
einer Einverständniserklärung zur Datenweitergabe
- OLG Köln, Urteil vom 12.09.2007, Az.: 6 U 63/07 Grundsätzlich sind Gewinnverlosungen zulässig,
solange keine besonderen Umstände die Wettbewerbswidrigkeit
begründen, z. B. wenn unangemessen auf die Entscheidungsfreiheit
des Verbrauchers eingewirkt wird... | Verkauf
von Weihnachtsartikeln durch Apotheker ist wettbewerbsrechtlich
zulässig - OLG Oldenburg, Urteil vom 22.11.2007, Az.:
1 U 49/07 Verkauft ein Apotheker geringwertige Weihnachtartikel, so
stellt dies ein zulässiges Nebengeschäft dar und
ist als Werbemaßnahme zulässig. |
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| | | [allg internetrecht]
"spickmich.de
II" Lehrerbenotung in Internetforum zulässig - OLG
Köln, Urteil vom 27.11.2007, Az.: 15 U 142/07 Die Benotung des Lehrpersonals auf der Internetplattform "spickmich.de"
bleibt zulässig. Sämtliche Bewertungskriterien des
Schülerportals spickmich.de stellen Werturteile dar,
so dass das Forum prinzipiell dem Schutzbereich des Grundrechts
auf Meinungsfreiheit unterfällt. Bei Abwägung zwischen
der Meinungsfreiheit und den Persönlichkeitsrechten der
Lehrer ergibt sich im Ergebnis kein unzulässiger Eingriff
in das allgemeine Persönlichkeitsrecht. | Verlag
ist richtiger Adressat einer Abmahnung wegen Verletzung des
allgemeinen Persönlichkeitsrechts - LG Berlin, Urteil
vom 25.10.2007, Az.: 27 O 562/07 Der richtige Adressat einer Abmahnung wegen Verletzung des
allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch einen Artikel
ist der Verlag und nicht die entsprechende Redaktion. Wurden
am gleichen Tag weitere Abmahnungen im Hinblick auf den beanstandeten
Artikel an dieselbe Fax-Nummer geschickt, auf die sogleich
reagiert wurde, ist von einer tatsächlichen Kenntnisnahme
auszugehen. | Rücktritt
vom Kaufvertrag wegen fehlender Sitzheizung, trotz Zusage
in ebay-Beschreibung - LG Bielefeld, Urteil vom 31.10.2007,
Az.: 21 S 170/07 Der Käufer ist dann zum Rücktritt vom Kaufvertrag
berechtigt, wenn der Pkw keine Sitz hat, obwohl der Verkäufer
dies in der Beschreibung bei ebay angab. Ein nach dem Kauf
auf der Aktionsplattform unterzeichneter "Kaufvertrag",
der das Ausstattungsmerkmal nicht aufweisst, macht den zuvor
getroffenen Vertrag nicht gegenstandslos. Er kann zu einer
Abweichung führen, wenn die Parteien dies wollen. | Zur
Störerhaftung des Internet-Forenbetreibers, "Achtung
Betrüger unterwegs!" - OLG Koblenz, Beschluss vom
12.07.2007, Az.: 2 U 862/06 Grundsätzlich kann der Betreiber eines Internetforums
auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn rechtswidrige
Inhalte verbreitet werden. Ein Anspruch auf Sperrung oder
Löschung besteht nur dann, wenn der Betreiber Kenntnis
hat. Zu einer Überwachung des Kommunikationsvorgangs
ist er hingegen nicht verpflichtet. Einträge wie "Achtung
Betrüger unterwegs! Firma GmbH" oder "Betrüger
von Firma" werden durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung
geschützt und überschreiten die Grenze zur Schmähkritik
noch nicht, solange die Warnfunktion der Äußerung
im Vordergrund steht. Ein Anspruch auf Sperrung oder Löschung
besteht in diesem Fall daher nicht. |
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| | | [sonstigesR] | | | | |
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