| | allgemeines | | | Herzlich Willkommen zu Ihrem aktuellen
aufrecht.de-Newsletter! Die Bundesliga hat endlich begonnen und auch in den
Niederungen unsere Lieblingsvereine vom Rhein rollt das Leder
wieder! Bislang gab es an Weltklasse in der Arena hier in
Düsseldorf bislang außer
den Rolling Stones am vergangene Montag noch nicht viel, aber dafür
glänzte die Fortuna auswärts... Unserem monatlicher Newsletter gibt wie immer nicht
alle Ergänzungen der letzten vier Wochen wieder. Die Highlights
haben wir ihnen unten angefügt. Bitte stöbern Sie durch unsere Site
und verwenden insbesondere die verbesserte Suchfunktion oder sprechen uns einfach
direkt an, wenn Sie etwas vermissen. | | | | | | | | | neues aus der
KanzleiUnsere Kanzlei unterstützt als einer der
Hauptsponsoren die "Düsseldorf Open". Bei den Herren wird auf Challenger-Ebene ein
50.000 US-Dollar Turniergespielt. Dabei geht es für den Sieger auch
um 50 Weltranglistenpunkte. Die Damen spielen neben den 10.000
US-Dollar Preisgeld um sechs Weltranglistenpunkte. Ein Ereignis,
dass Sie sich nicht entgehen lassen sollten! Im Übrigen freuen wir uns über folgende
Veröffentlichungen der letzten vier Wochen:
Live-Interview von Herrn Terhaag im Studio bei Börse am
Mittag in Berlin zum Thema "Tauschbörsen im Internet" im
Nachrichtensender N24
Interview zu "Voller Einsatz - Pokerseiten im Internet
erhöhen Ihre Werbeausgaben" in der Zeitung für Marketing, Werbung
und Medien HORIZONT Interview und Kommentare von
Rechtsanwalt Terhaag zum Beitrag "Suche Tauschring, biete
Schwarzarbeit - Zur Rechtslage um Tauschbörsen im Internet" in der
Tageszeitung DIE WELT.
Umfangreicher Beiträge von Herrn Kollegen
Dr. Herrmann zum richtigen Umgang mit Abmahnungen sowie von
Herrn Terhaag zu den Risiken für Websitebetreiber durch das Web
2.0 und ein Interview von Herrn Rechtsanwalt Mews zum
Forenhaftungs-Urteil des BGH im aktuellen Magazin
"webselling".
Internetrechtskolumne von Rechtsanwalt
Terhaag diesmal zum Thema "Kostenfallen im Kleingedruckten" sowie
der Haftung bei Computer- Highjacking im Berliner Tagesspiegel
Und last but not least war Herr Rechtsanwalt
Dr. Engels auch diesen Monat wieder in der Westdeutschen
Allgemeinen Zeitung vertreten. Themen waren hierbei der Datenschutz auf
Internetseiten sowie der Hehlerei-Vorwurf an
eBay-Verkäufer.
| | | | | | | | | | | | Beiträge und
aktuelle Entwicklungen | | | | | | | | | Interessante
Urteile | | | [markenrecht] Markenname darf nicht als Kategoriebezeichnung
in Internetauktionshaus verwendet werden - OLG Hamburg, Urteil
vom 21.06.07, Az.: 3 U 302/06 Das OLG Hamburg ist der Auffassung, es sei unzulässig,
einen Markennamen auf einer Website so einzusetzen, dass
Suchmaschinen als Ergebnis die Versteigerungskategorie
anzeigen, "ohne dass eine sachliche Verbindung zwischen seinem
Angebot oder dem Angebot Dritter, auf das er von seiner
Website beziehungsweise deren Unterseiten aus verweist, und
der Marke 'Jette' besteht". | Namensrechtsverletzung durch BLOG-Domain - OLG
Hamburg, Beschluss vom 31.05.07, Az.: 3 W 110/07 Die Nutzung einer fremden Unternehmensbezeichnung als
Adresse für einen Weblog kann Namensrechte
verletzen. | Markenrechtsverletzung durch Verwendung des
Kennzeichens im Domainnamen "hapimag-a-aktien.de" - LG
Düsseldorf, Urteil vom 11.07.07, Az.: 2a O 24/07 Eine fremde Marke darf auch dann nicht -ohne klarstellende
Zusätze- im Domainnamen genutzt werden, wenn entsprechende
Produkte des Markeninhabers angeboten werden. | Weiße Schrift auf weißem Grund kann
Markenverletzung begründen - BGH, Urteil vom 8.02.07, Az.: I
ZR 77/04 Verwendet ein Händler zu Werbezwecken eine fremde Marke als
Metatag im HTML-Code oder in "Weiß-auf-Weiß-Schrift", kann er
sich nur dann auf die Erschöpfung der Rechte aus der Marke
berufen, wenn sich die Werbung auf konkrete Originalprodukte
dieser Marke bezieht (im Anschluss an BGHZ 168, 28 -
Impuls). |
| | | | | |
| | | [urheberrecht] Datenbankschutz für Wetterdatenbank des DWD -
OLG Köln, Urteil vom 15.12.06, Az.: 6 U 229/05 Das LG Köln hat einen Datenbankschutz für die
Flugwetterdaten des DWD angenommen, auch wenn die Daten nur
ungeordnet in den physischen Speicher eingegeben werden. Denn
hier stand ein Abfragesystem zur Verfügung, das zielgerichtete
Recherchen nach Einzelelementen in dem Datenbestand
ermöglicht. | Urheberrechtsschutz für suchmaschinenoptimierte
Website - OLG Rostock, Beschluss vom 27.06.07, AZ.: 2 W 12/07
Eine suchmaschinen-optimierte Webseite kann
urheberrechtlich geschützt sein. Dies kann dann der Fall sein,
wenn die Suchmaschinen im Internet ihre Ergebnisse auf der
Grundlage der in den Quelltexten enthaltenen Meta-Tags sowie
dem Auftreten der Suchbegriffe im Dokumententitel oder in
Überschriften sortieren. | 10.000 Euro Streitwert für Raubkopie eBay - AG
München, Urteil vom 24.04.2007, Az.: 161 C 11226/06
Nach berechtigter Abmahnung - wegen bei ebay angebotener
Raubkopien von Musik CDs - ist der Abgemahnte zur Zahlung der
durch die Abmahnung entstandenen Kosten verpflichtet, §§ 683,
670 BGB. Der Gegenstandswert von Euro 10.000 bemisst sich nach
dem Interesse des Klägers im Hinblick auf Ausmaß und
Gefährlichkeit der Verletzungshandlung und nicht nach dem
Preis einzelnen angebotenen CDs. | Zu den Abmahnkosten für bei ebay angebotenen
Kopiersoftware - AG München , Urteil vom 24.04.07, Az.: 161 C
24310/05 Auch in diesem Fall muss der Abgemahnte die Kosten der
Abmahnung der Gegenseite tragen. Der Gegenstandswert beträgt
nach Ansicht des Gerichts im Falle von bei ebay angebotener
Software zur Umgehung von Kopierschutz €
20.000. |
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| | | [wettbewerbsrecht] Keine unfreie Rücksendung bei ebay-Angebots -
Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 14.02.2007,
Az.: 5 W 15/07 Der interessierte Verbraucher versteht einen Hinweis des
Verkäufers, dass unfreie Ware bzw. Pakete nicht angenommen
werden dahin, dass das Widerrufs- und Rückgaberecht unter der
Bedingung der Frankierung der Sendung und somit der
Vorleistungspflicht des Verbrauchers steht. Gemäß § 357 Abs. 2
S. 2 BGB trägt die Kosten der Rücksendung bei Widerruf und
Rückgabe der Unternehmer. Der hierin liegende
Wettbewerbsverstoß ist geeignet, den Wettbewerb zum Nachteil
der Marktteilnehmer nicht nur unerheblich zu
beeinträchtigen. | "Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser
Belehrung" reicht für eine Widerrufsbelehrung nicht aus - OLG
Hamm, Beschluss vom 15.03.07, Az.: 4 W 1/07 Die Widerrufsbelehrung "Die Frist beginnt frühestens mit
Erhalt dieser Belehrung" genütg den gesetzlichen Anforderungen
nicht. Für den Nutzer könnte der Eindruck entstehen, dass
bereits eine vorvertragliche Information irgendwelche Fristen
in Lauf setzen kann. Die eigentliche Belehrung des Käufers
über sein Widerrufsrecht erfolgt erst später mit der
eigentlichen Bestellung erfolgt und in besonderer
Textform. | Irreführende Werbung für Hotelzimmer im Internet
- OLG Schleswig, Urteil vom 08.05.2007, Az.: 6 U 73/06
1. Eine Internetwerbemaßnahme für Hotelzimmer unter
Preisangabe mit einer Unter- und Obergrenze ist bei einem 55
Zimmer umfassenden Hotel jedenfalls dann irreführend, wenn in
der untersten Preiskategorie tatsächlich jeweils nur ein
Zimmer pro Zimmertyp zur Verfügung steht. 2. Die nach § 1 Abs.
1 S. 1 PAngV bestehende Verpflichtung, den Endpreis zu nennen,
ist nicht erfüllt, wenn in einer Internetwerbung für
Hotelzimmer nicht dargelegt wird, in welcher Höhe Zusatzkosten
oder sonst wertgestaltende Merkmale in den Beherbergungspreis
einfließen. | Irreführende Werbung durch Elektro-Discounter
mit eintägiger Rabattaktion - OLG Stuttgart, Urteil vom
19.7.2007, Az.: 2 U 24/07 Es verstößt gegen das Transparenzgebot (§§ 3, 4 Nr. 4 UWG)
und ist zur Irreführung geeignet (§§ 3, 5 I, II Nr. 2 UWG),
wenn ein Elektro-Discounter in der Werbung für eine auf 1 Tag
befristete Rabattaktion für Fotogeräte nicht bekannt gibt,
dass der Rabatt nur für an diesem Tag vorrätige, nicht aber
für zu bestellende Geräte gewährt wird. Dieser Hinweispflicht
wird nicht dadurch entsprochen, dass die Gerätepreise als
"Abholpreise" bezeichnet sind. |
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| | | [allg internetrecht] Unzulässige Veröffentlichung von privaten E-Mail
im Internet - AG Berlin-Charlottenburg, Urteil vom 27.
Dezember 2000, Az.: 10 C 1011/00 Die - auch auszugsweise - Veröffentlichung von privaten
E-Mails ist wegen Verstoßes gegen das Persönlichkeitsrecht
unzulässig. | Fehlende Pflichtangaben in Geschäftsbriefen
nicht abmahnfähig - OLG Brandenburg, Urteil vom 10.07.2007,
Az.: 6 U 12/07 Fehlende Pflichtangaben in Geschäftsbriefen begründen
keinen abmahnbaren Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht, da sie
die Erheblichkeitsschwelle nicht überschreiten. | schlaubetal.de verletzt nicht das Namensrecht
des Amtes Schlaubetal oder der Gemeinde Schlaubetal -
Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 12.06.07, Az.:
6 U 123/06 Ein Reiseveranstalter und Inhaber der Domain schlaubetal.de
verletzt nicht das Namensrecht des Amtes Schlaubetal oder der
Gemeinde Schlaubetal. Schlaubetal ist eine geographische
Herkunftsbezeichnung und nicht deckungsgleich mit dem Gebiet
des Klägers. Die Nutzer erwarten unter der Domain Information
zur Region als Nationalpark und keine über die klagende
Gemeinde. | Unautorisierte
Veröffentlichung von Emails rechtswidrig! - LG Köln, Urteil
vom 06.09.06, Az.: 28 O 178/06 Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrecht eines
Menschen ist neben der Privats- insbesondere auch die
sogenannte Geheimsphäre. Diese umfasst den Bereich
menschlichen Lebens, der der Öffentlichkeit bei verständiger
Würdigung nicht preisgegeben werden soll, etwa der Inhalt von
Gesprächen, Briefen aber auch eMails. Das ungefragte
Veröffentlichen von Emails stellt daher einen klaren Verstoß
gegen dieses Recht dar und begründet Unterlassungs-,
Auskunfts- und
Schadensersatzansprüche. |
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