| Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, verehrte Kollegen und
Kolleginnen, liebe Mandantschaft!
Neues aus dem Hause
aufrecht.de, heute wie immer mit: | |
| | allgemeines | | | Herzlich Willkommen zu Ihrem aktuellen
aufrecht.de-Newsletter! Der Sommer kommt bzw. ist erstaunlich früh schon
längst da... Wir freu'n uns ;) "Unser" Papst wird achtzig, Blackberry erleidet
schweren Systemausfall, Polen und die Ukraine bekommen die EM 2012.
Der FC muss sich nach langem auf und ab von Aufstiegsträumen
verabschieden und auch die Fortuna ist in der Lage innerhalb von 6
Wochen von Aufstiegsrängen ins Bodenlose zu stürzen... Rechnerisch
ist aber noch alles drin! ;)) Auch dieser Newsletter gibt wie immer nicht alle
Ergänzungen der letzten vier Wochen wieder. Bitte stöbern Sie durch
unsere Site und verwenden insbesondere die verbesserte Suchfunktion oder sprechen uns einfach
direkt an, wenn Sie etwas vermissen. | | | | | | | | | neues aus der
Kanzlei
Der Bundesgerichtshof hat
in dem von unserer Kanzlei begleiteten Verfahren sein Urteil zur
Haftung von Forenbetreibern gefällt, vgl. hierzu den Beitrag von
Rechtsanwalt Mews unten.
Die BGH-Entscheidung führte nicht
nur zu einer hitzige allgemeine Diskussion um den Fortbestand von
kleinen Foren, sondern auch zu einem längeren Bericht in der 20 Uhr
Ausgabe der Tagesschau und sorgte darüber hinaus für einigen
Medienrummel.
Hier nur noch einige
Beispiele:
Im Übrigen durfte Herr Kollege Terhaag
im vergangenen Monat u.a. dem Handelsblatt bei der Bewertung der
gefakten Blog-Beiträge rund um Calvin Kleins Parfum "In2U" sowie dem Verbrauchermagazin Planetopia Online im Sat.1-Fernsehen bei
dem Beitrag zu Musik-Flatrates und deren Kopierschutzmaßnahmen
behilflich sein.
| | | | | | | | | | | | Beiträge und
aktuelle EntwicklungenDas (neue) Widerrufsrecht bei eBay - Die
Diskussion gewinnt an Fahrt und das Problem an
Tiefe Die Entscheidung des Kammergerichts Berlin, daß das
Widerrufsrecht bei eBay einen Monat betrage, hat für
erhebliche Verunsicherung gesorgt. Der Beitrag erläutert zwei
Entscheidungen, die von einem Widerrufsrecht von zwei Wochen
ausgehen sowie eine Entscheidung des OLG Hamburg, nach der aus
bestehenden Unterlassungstiteln nicht vollstreckt werden
kann. | BGH zur Haftung für rechtswidrige Inhalte - das
Ende von kleinen Foren? Stellungsnahme zum Urteil des BGH zur Haftung eines
Forenbetreibers wegen der Veröffentlichung von Beleidigungen
eines Dritten. Das Urteil wird wohl auch auf markenrechts-
oder urheberrechts-verletzende Inhalte Anwendung
finden. | Virtuelle Videorecorder auf dem rechtlichen
Prüfstand In diversen Urteilen haben sich die Gerichte bereits mit
den virtuellen Videorecordern (vPVR) beschäftigt. Das OLG
Dresden hat sich in einer aktuellen Entscheidung
vergleichsweise ausführ-lich mit der rechtlichen Problematik
der virtuellen Videorecorder beschäftigt und die Sache zur
Revision am obersten deutschen Gericht, dem Bundesgerichtshof,
zugelassen. | Hoyzer haftet doch nicht für Wettverluste
Schummel-Schiri Robert Hoyzer haftet nicht für Wettern
entgangene Wettgewinne oder auch nur Wetteinsätze. Das
entschied heute in zweiter Instanz das Landgericht
Paderborn. |
| | | | | | | | | Interessante
Urteile | | | [markenrecht] Unterscheidungskraft durch Bindestrich in
Domainnamen - OLG Köln, Urteil vom 14.07.06, Az.: 6 U 26/06
Ein besonders schutzwürdiges Interesse des Namensträgers,
das über die für seine registrierte Internetadresse genutzte
Schreibweise hinaus keine weiteren in einem Domainnamen
denkbaren Schreibweisen verwendet werden, besteht
grundsätzlich nicht. Dies gilt umso mehr, als es sich bei dem
betreffenden Namen um einen beschreibenden Begriff handelt,
dessen Bedeutung sich keinesfalls auf das
Unternehmenskennzeichen des Namensträgers beschränkt und
außerhalb dessen Branche, in der es Schutz genießt, verwendet
werden kann. | Markenrechtsverletzung durch Google-AdWords -
OLG Dresden, Urteil vom 9.01.2007, Az. 14 U 1958/06 Die Verwendung einer Marke als AdWord stellt eine Benutzung
zur Unterscheidung der in Frage stehenden Waren bzw.
Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen
dar. |
| | | | | |
| | | [urheberrecht] | | | | | |
| | | [wettbewerbsrecht] | | | | | |
| | | [allg internetrecht] Schadensersatz neben Rücktritt von eBay-Auktion
bei fehlerhafter Produktbeschreibung - LG Frankfurt, Urteil
vom 31.01.07, Az.: 2-16 S 3/06 Falschangaben eines Verkäufers im Rahmen einer
Online-Versteigerung lösen nicht nur einen Anspruch auf
Rückabwicklung des Kaufvertrages, sondern auch einen
Schadensersatzanspruch aus. | Verantwortlichkeit
des Betreibers eines Meinungsforums im Internet - BGH, Urteil
vom 27.03.07, Az.: VI ZR 101/06 Der Betreiber eines Forums im Internet haftet ab
Kenntniserlangung für den Inhalt eines dort eingestellten
Beitrags, unabhängig von den Ansprüchen des Verletzten gegen
den Verfasser des beanstandeten Beitrags. Die Haftung des
Forenbetreibers besteht auch dann, wenn dem Verletzten die
Identität des Verfassers bekannt ist. Der Verletzte kann daher
wahlweise den Verfasser oder den Forenbetreiber in Anspruch
nehmen.Ein so genanntes Meinungsforum ist gegenüber anderen
Foren nicht privilegiert. | Unwirksame Zahlungsverpflichtung in Internet-AGB
- AG München, Urteil vom 16.01.2007, Az.: 161 C 23695/06
Versteckt sich die Zahlungspflicht in den allgemeinen
Geschäftsbedingungen, kann diese Klausel ungewöhnlich und
überraschend und damit unwirksam sein, wenn nach dem
Erscheinungsbild der Website mit einer kostenpflichtigen
Leistung nicht gerechnet werden musste. | Kein Beweis für Kaufvertrag durch Vorlage der
eBay-Verkausbestätigung - OLG Hamm, Urteil vom 16.11.2006,
Az.: 28 U 84/06 Im Handel bei eBay reicht die Vorlage einer
Verkaufsbestätigung nicht aus, um den Nachweis für den
Abschluss eines Kaufvertrags zu
erbringen. |
| | | | | | | | | [sonstigesR]
Wettmonopol in Hamburg genügt europarechtlichen
Anforderungen - OVG Hamburg, Beschluss vom 9.03.07, Az.: 1 Bs
378/06 Die in anderen Mitgliedstaaten der EU erteilten
Genehmigungen für die Veranstaltung von Sportwetten erlauben
es nach Einschätzung des hOVG auch nicht aus Gründen der
Niederlassungs- und der Dienstleistungsfreiheit, in Hamburg
Sportwetten zu veranstalten, zu vermitteln und Einrichtungen
dafür bereit zu stellen. Der Anwendungsvorrang des Rechtes der
Europäischen Gemeinschaft verdrängt das innerstaatliche
Sportwettmonopol nicht. Hieran hat auch die aktuelle
Rechtssprechung des EuGH in Sachen Planicia nach Einschätzung
der Hamburger Richter nichts
geändert. |
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Wartezeiten. Ein Wartezimmer gibt es bei uns nicht. Auf E-Mails antworten
wir schnell und direkt. Bei Fragen zu einem bestimmten Beitrag oder Urteil können
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Oder rufen Sie einfach durch, gerne auch abends. | |
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