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Newsletter aus 2005
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September 2005
  
 

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
verehrte Kollegen und Kolleginnen ;-),
liebe Mandantschaft!

Neues aus dem Hause aufrecht.de, heute wie immer mit:

 
   
 1. allgemeines
2. neues aus der Kanzlei
3. aktuelle Beiträge unserer Anwälte
4. interessante Urteile
5. Impressum /Abmeldung
 
   
 
 

allgemeines

 
 

Herzlich Willkommen zu Ihrem aktuellen aufrecht.de-Newsletter!

Puh, was für eine Bundestagswahl. Na ja, eines ist jetzt wenigstens klar: "Nix genaues weiß man nicht". ;) Hmm, wir hoffen das ändert sich noch.

Wie immer geben wir hier nicht unsere vollständigen Ergänzungen des letzten Monats. Bitte stöbern Sie durch unsere Site und verwenden insbesondere die Suchfunktion unserer Site oder sprechen uns einfach direkt an, wenn Sie etwas vermissen.

 
  
 

 

 

 
 

neues aus der Kanzlei

 
 


In diesen Tage feiern wir wieder Geburtstag und mittlerweile schon unserer drittes Kanzleijubiläum!
Unser eingespieltes Team zieht bekanntermaßen teilweise sogar noch deutlich länger an einem Strang. Die Kollegen Withöft und Terhaag zum Beispiel arbeiten nunmehr sogar schon im siebten Jahr als Rechtsanwälte unmittelbar miteinander.
Wie die Zeit vergeht, wenn man Spaß hat... ;)

 

So etabliert sich unsere Website langsam als die Datenbank zum Online-Recht, gewerblichen Rechtsschutz usw. und findet nicht zuletzt dank Ihrer netten Anregungen weiter regen Zulauf.
Dass unsere Mandantschaft schon durch unsere Tätigkeitsschwerpunkte keinesfalls regional begrenzt ist, sondern sich über das ganze Bundesgebiet aber europäische und sonstige Ausland erstreckt, ist klar. Es ist aber erstaunlich wer sich so weltweit auf unsere Site "verirrt". Hier nur mal ein Beispiel:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aktuelles Thema der stetigen Kolumne von Herrn Kollegen Terhaag im Berliner Tagesspiegel: Verliere ich durch das Aufschrauben meines PC innerhalb der Gewährleistungszeit wirklich meine Rechte auf eventuelle Mängelbeseitigung? ... pssst, hier die etwas verkürzte Antwort: Wenn Sie sich im Rechner nicht wie "die Axt im Walde benehmen", verlieren Sie Ihre Gewährleistungsrechte nicht.

 
  
 

 

 

 
 

Beiträge und aktuelle Entwicklungen

Klingeltöne vs. Jugendschutz – Wann ist Werbung in Jugendzeitschriften unlauter?

Das Kammergericht Berlin hatte sich in einer aktuellen Entscheidung mit der Frage zu beschäftigen, wann eine Werbeanzeige in einer Jugendzeitschrift die Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen ausnutzt und daher wettbewerbswidrig ist (§ 4 Nr. 2 UWG).

 

Der BGH hat jüngst in Rahmen einer Grundsatzentscheidung die Pfändbarkeit von Domains bestätigt. Herr Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann, der zu diesem Thema promoviert hat, konnte hierzu in einem aktuellen Interview des US-Magazins Electronic Commerce & Law Stellung nehmen.
Das BGH-Urteil schätzen wir als richtungweisend ein und es bestätigt die Praxis der Domainpfändungen, die wir schon seit langem in zahlreichen Fällen für unsere Mandanten durchführen. Mehr zu diesem Thema von Herrn Rechtsanwalt Dr. Herrmann gibt es hier.

 

Handylogos und ihre urheberrechtliche Schutzwürdigkeit

Sind diese neuen Logos als urheberrechtliches Werk zu qualifizieren, steht dem Designer des Logos das Verwertungsrecht, also das Recht zum Geldverdienen zu. Sein Portfolio an Schöpfungen kann er dann auch rechtlich gegen Dritte verteidigen, die seine Leistungen ausnutzen, ohne ihn im gebührenden Maße an den Umsätzen teilhaben zu lassen...

 

Achtung Abmahnungen!! - Die Spiele sind eröffnet...

Aus aktuellem Anlass berichten wir erneut über den Schutz der Olympischen Ringe nach dem OlympSchG, da das Nationale Olympische Komitee (NOK) dazu übergegangen ist, Webmaster hinsichtlich der Verwendung der Ringe abzumahnen. Der Beitrag zeigt auf, welche Schutzrechte Rechte hinsichtlich der Ringe verletzt sein können, und wie auf entsprechende Abmahnungen zu reagieren ist.

 
  
 

 

 

 
 

Interessante Urteile

 
 

[markenR]

 
 

Markenverletzung durch Suchmaschine - LG Hamburg, Urteil vom 09.08.05, Az.: 312 O 512/05

Eine markenmäßige Benutzung liegt auch dann vor, wenn eine Website einen markenrechtlich geschützten Begriff derart verwendet, dass in Suchmaschinen bei einer Suche nach dem Markennamen und einem Begriff aus der geschützten Warenklasse die Website als Suchergebnis ausgibt, auch wenn dort diese Waren tatsächlich überhaupt nicht angeboten werden.

 
  
 

 
 

[wettbewerbsR]
 

 
 

Keine Telefonwerbung ohne Einwilligung - OLG Frankfurt, Urteil vom 21.07.05, Az.: 6U 175/04

Werbende Telefonanrufe stellen auch dann eine unzulässige Belästigung im Sinne des UWG dar, wenn der Angerufene nur über mögliche Vertragsänderungen oder neue Angebote informiert wird. Der Kunde hat den Anrufen nicht bereits dadurch ausdrücklich oder konkludent zugestimmt, indem er seine Telefonnummer auf einem Versicherungsvertragsformular angegeben hat.

Irreführende Werbung mit "Stiftung Warentest" - BGH, Urteil vom 07.07.05, Az.: I ZR 253/02

Als irreführend ist eine Werbung eines Lohnsteuerhilfevereins anzusehen, der durch die Werbung den Eindruck erweckt, Stiftung Warentest habe den gesamten Verband getestet, obwohl Grundlage für den Test tatsächlich nur einzelne Beratungsstellen waren und eine Note auch nur hierfür vergeben wurde.

Unlautere Werbung für Nahrungsergänzungsmittel im Shoppingkanal - OLG Hamm, Urteil vom 10.02.05, Az.: 4 U 167/04

Wenn in einer Fernsehwerbesendung ein telefonisch hinzugeschalteter Zuschauer zu einem Nahrungsergänzungsmittel eine krankheitsbezogene Aussage macht, und der Moderator sich nicht ausdrücklich hiervon distanziert, muss sich der Fernsehsender sich diesen wettbewerbswidrigen Verstoß gegen das Verbot der gesundheitsbezogenen Werbung für ein Lebensmittel zurechnen lassen.

 
  
 

 
 

[allg. InternetR]

 
 

Pfändbarkeit von Domains - BGH, Beschluss vom 05.07.05, Az.: VII ZB 5/05

Eine "Internet-Domain" stellt als solche kein anderes Vermögensrecht i. S. v. § 857 Abs. 1 ZPO dar. Gegenstand zulässiger Pfändung nach § 857 Abs. 1 ZPO in eine "Internet-Domain" ist vielmehr die Gesamtheit der schuldrechtlichen Ansprüche, die dem Inhaber der Domain gegenüber der Vergabestelle aus dem der Domainregistrierung zugrunde liegenden Vertragsverhältnis zustehen.
Die Verwertung der gepfändeten Ansprüche des Domaininhabers gegen die Vergabestelle aus dem Registrierungsvertrag kann nach § 857 Abs. 1, 844 Abs. 1 ZPO durch Überweisung an Zahlungs Statt zu einem Schätzwert erfolgen.

eBay darf Accounts auch ohne Negativbewertung kündigen - KG Berlin, Urteil vom 05.08.2005. Az.: AU 13 U 4/05

Neben einer ordentlichen Kündigung - die eBay gegenüber jedem Mitglied aussprechen kann - steht dem Auktionshaus auch die Möglichkeit offen, einen Account zu sperren, wenn darüber ein bereits gesperrtes Mitglied seinen Handel weiter führt.
Eine derartige Sperrung bedarf allerdings der vorherigen Abmahnung. Sofern diese nicht vorgesehen ist, könnten die entsprechenden AGB unwirksam sein. Kartellrechtliche Bedenken bestehen kein, da eBay zumindest im Bereich des Schmuckhandels nicht marktbeherrschend ist.

 
  
 

 
 

[urheberR]
 

 
 

Übernahme von Musik-Charts-Daten rechtswidrig - BGH, Urteil vom 21. Juli 2005, Az.: I ZR 290/02

Ein Verstoß gegen das ausschließliche Recht eines Datenbankherstellers, die Datenbank insgesamt oder in einem nach Art oder Umfang wesentlichen Teil der Datenbank zu vervielfältigen, kann auch gegeben sein, wenn Daten entnommen und auf andere Weise zusammengefaßt werden. Auf die Übernahme der Anordnung der Daten in der Datenbank des Herstellers kommt es für den Schutz nach § 87b Abs. 1 Satz 1 UrhG nicht an. Die andersartige Anordnung der entnommenen Daten durch den Verwender hat nicht zur Folge, daß diese ihre Eigenschaft als wesentlicher Teil der Datenbank verlieren.

 

  
 
   
 

Sprechen Sie uns einfach an. Erwarten Sie keine langen Wartezeiten. Ein Wartezimmer gibt es bei uns nicht. Auf E-Mails antworten wir schnell und direkt.

Bei Fragen zu einem bestimmten Beitrag oder Urteil können Sie auf "Beratung bitte" links oben auf der jeweiligen Website klicken. Oder rufen Sie einfach durch, gerne auch abends.

 
   
 

Impressum

 
 

Herausgeber des Newsletter:

          Withöft & Terhaag
          Rechtsanwaltspartnerschaft
          Stresemannstrasse 26
          40210 Düsseldorf

          http://www.aufrecht.de
          E-Mail: anwalt@aufrecht.de

          Tel: 0211 / 16 888 600
          Fax: 0211 / 16 888 601

          Partnerschaftsregister
          AG Essen Nr. 1036

Verantwortlicher i.S. des MDStV:
          Rechtsanwalt Michael Terhaag

 
 
   
 

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