Startseite
/
Informationen im Abo - Unser Newsletter
/
Newsletter aus 2005
/
Oktober 2005
  
 

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
verehrte Kollegen und Kolleginnen ;-),
liebe Mandantschaft!

Neues aus dem Hause aufrecht.de, heute wie immer mit:

 
   
 1. allgemeines
2. neues aus der Kanzlei
3. aktuelle Beiträge unserer Anwälte
4. interessante Urteile
5. Impressum /Abmeldung
 
   
 
 

allgemeines

 
 

Herzlich Willkommen zu Ihrem aktuellen aufrecht.de-Newsletter!

In Berlin beginnt heute der Strafprozess zum Wettskandal vom Jahresanfang. Wir sind gespannt, ob hier weiterer Imageschaden vom deutschen Fußball abgewendet werden kann. Apropos deutscher Fußball. Hier ein bisschen was aus der Abteilung Optimismus:

                                           Wir werden Weltmeister 2006!

Nur mal so am Rande und aller Kritik am Bundes-Klinsi zum Trotz. Das wird schon! Bislang hat auch keiner unserer Rechtsanwälte ernsthaft vor, seinen Wohnsitz nach Kalifornien zu verlegen, also keine Sorge! ;)

Wie immer geben wir hier nicht unsere vollständigen Ergänzungen des letzten Monats. Bitte stöbern Sie durch unsere Site und verwenden insbesondere die Suchfunktion unserer Site oder sprechen uns einfach direkt an, wenn Sie etwas vermissen.
 

 
  
 

 

 

 
 

neues aus der Kanzlei

 
 

Unseren diesjährigen Kanzleigeburtstag haben wir zunächst auf der Kartbahn begangen. Danach ließen wir unseren kleinen Ehrentag mit einem Flipperturnierchen und ein paar Kaltgetränken ausklingen...
Ein paar Eindrücke finden Sie hier.

 

Herr Kollege Wolfgang Mews lehrt seit letzter Woche wieder als Lehrbeauftragter im Studiengang Medienwirtschaft und Journalismus an der Fachhochschule Oldenburg/ Ostfriesland/Wilhelmshaven vor angehenden Diplom-Medienwirte.

 
  

 

 

Beiträge und aktuelle Entwicklungen

Alle Augen warten auf Dich... Sportwetten in Deutschland vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht - Glückspielrecht  Teil X

Aktueller Beitrag unserer laufenden Serie zum Sportwetten- und Glücks(spiel)recht - Teil X. Ordnungsrecht in Wartestellung, aktuelle Urteile und der Fall Hoyzer.

Tauschbörsen und Urheberrecht - eDonkey-Links nach der Entscheidung des Landgerichts Hamburg

Das Landgericht Hamburg hat über die Zulässigkeit von Links zu urheberrechtlich geschütztem Material in einem Filesharing-Netzwerk entschieden. Den Betreibern wurde hier das Anbieten derartiger Links untersagt. Der Beitrag beschäftig sich mit der Relevanz derartiger Links, und zeigt auf, warum das Anbieten auch in Zukunft gefährlich bleiben kann.

Abmahnung wegen der Marke Princess

Pforzheimer Patentanwälte mahnen derzeit im Auftrage der Inhaber der Marke "Princess" wegen der vermeintlichen Verletzung von Markenrechten ab.

Neues Urheberrecht – Bleibt alles anders...

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften des neuen UrhG abgelehnt. Damit sind insbesondere die Vorschriften rund um das Umgehen von Kopierschutzmaßnahmen weiterhin gültig und sorgen für so machen Zündstoff.
Dieser Beitrag zeigt, welche Möglichkeiten noch Bestehen zum Anfertigen von Privatkopien, auf was ich beim Versteigern bei eBay bei alter Software achten muss, und welche Probleme ich als Webmaster bekommen kann, wenn unbedarft Links gesetzt werden.

 
 

 

 

 
 

Interessante Urteile

 
 

[markenR]

 
 Die Salami und das Markenrecht - OLG Köln, Urteil vom 02.09.2005, Az.: 6 U 23/05

Eine Verletzung des Rechts der Klägerin an ihrer Bildmarke durch die Warengestaltung der Beklagten kommt nur in Betracht, wenn die Beklagte die angegriffene Warenform kennzeichenmäßig benutzt.

 
 "POST" nicht mit "RegioPost" verwechslungsfähig - LG Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 13.09.05, Az.: 6 O 152/04

Eine Verwechslungsgefahr zwischen "POST" und "RegioPost" besteht nicht. Der Marke "POST" kommt keine überdurchschnittliche Kennzeichnungskraft zu. Zudem ist der Begriff POST in den allgemeinen Sprachgebrauch übergegangen.

 
  
 

 
 

[wettbewerbsR]

 
 
Keine wettbewerbswidrige Behinderung durch gleichlautende Umlaut-Domain - OLG Köln, Urteil vom 02.09.2005, Az.: 6 U 39/05

Bei der Registrierung von Gattungsbegriffen als Domain stellt es keine wettbewerbswidrige Behinderung dar, eine Umlaut-Domain zu registrieren, die der eines Mitbewerbes ohne Umlaut entspricht (schlüsselbänder.de).

Zur Wettbewerbswidrigkeit der Aussage "Die tiefsten Preise finden Sie hier" - LG Köln, Urteil vom 23.9.2005, Az.: 81 O 127/05

Die streitgegenständliche Werbung ist nämlich schon deshalb irreführend, weil sie auch für den angemessen aufmerksamen und durchschnittlich gut informierten Verbraucher bedeutet, dass er sich – wenn er bei der Antragsgegnerin kauft – hinsichtlich des Preises keinerlei Gedanken zu machen braucht: wenn dem Verbraucher gesagt wird, er bekomme bei der Antragsgegnerin den "besten" Preis der Stadt, kann dies nur bedeuten, dass er sich in preislicher Hinsicht um nichts anderes kümmern müsse.

 
  
 

 
 

[allg. InternetR]

 
 
Keine Haftung des Partnerprogrammanbieters für seinen Affiliate - LG Hamburg, Urteil vom 03.08.2005. Az.: 315 O 296/05

Benutzt ein Affiliate die Werbe-Materialien des Partnerprogramm-Anbieters für eine Website, mit der er sich an dessen Partnerprogramm nicht direkt angemeldet hat, haftet der Anbieter des Programms nicht für Rechtsverletzungen seines Affiate.
Sobald der Anbieter eines Partnerprogramms Kenntnis von Rechtsverletzungen seines Affiate erlangt, ist er verpflicht, alle technisch möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um weitere Markenverletzungen zu verhindern.
Es obliegt im Ergebnis dem Kläger darzulegen und zu beweisen, dass eine solche Kontrolle für den beklagten Partnerprogramm-Anbieters wirtschaftlich zumutbar wwar und damit hätte durchgeführt werden müssen. 

eDonkey Webseitesperrung - LG Hamburg Beschluss vom 15. Juli 2005, AZ.: 308 O 378/05

Das Anbieten im Internet von editierten Links („eDonkey-Links“), die die Suche und den Download zu TV-Serien in Internet-Tauschbörsen ermöglicht begründet einen Unterlassungsanspruch aus § 97 UrhG.
Sowohl der Seitenbetreiber als auch der Serverinhaber seien als Störer verantwortlich, da sie den Zugriff auf Filmplagiate nachhaltig erleichtern.

 
  
 

 
 

[delikt- / strafR]
 

 
 Eingriff in Gewerbebetrieb durch Schutzrechtsverwarnung - BGH, Beschluss vom 15. Juli 2005, Az.: GSZ 1/04

Die unbegründete Verwarnung aus einem Kennzeichenrecht kann ebenso wie eine sonstige unberechtigte Schutzrechtsverwarnung unter dem Gesichtspunkt eines rechtswidrigen und schuldhaften Eingriffs in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zum Schadensersatz verpflichten. 

 

  
 

 
 

[internationales]
 

 
 Wortbildmarke "BioID" als Gemeinschaftsmarke nicht eintragungsfähig - EuGH, Urteil vom 15. September 2005, AZ: C-37/03 P

Der Wortbildmarke "BioID" fehlt jegliche Unterscheidungskraft. Auch die verwendete Schriftart "Arial" und die unterschiedlichen Strichstärken der Buchstaben der Anmeldemarke sind nicht geeignet, den maßgeblichen Verkehrskreisen die Ursprungsidentität der von der Anmeldung erfassten Waren und Dienstleistungen sicher zu stellen.

 

  
 

 
 

[sonstigesR]
 

 
 
Aufschiebende Wirkung bei Sportwettenverbot - VG Stuttgart, Beschluss vom 08.09.05, Az.: 10 K 1472/05

Bei der im einstweiligen Rechtschutz vorzunehmenden summarischen Prüfung überwiegt das private Interesse Wettanahmestellenbetreibers, einstweilen von Vollzugsmaßnahmen (z.B. der Schließung) verschont zu bleiben, dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Durchsetzung des Verbots.
Bei Vollziehung der Verfügung besteht die Gefahr einer erheblichen und irreparablen Grundrechtsverletzung zumindest des Art. 2 Abs. 1 GG des Wettanahmestellenbetreibers. Es kann nach aktueller Rechtslage  und vorliegender Rechtsprechung nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass ein besonderes Vollzugsinteresse wegen einer eventuell strafbaren Handlung besteht.

 

  
 
   
 

Sprechen Sie uns einfach an. Erwarten Sie keine langen Wartezeiten. Ein Wartezimmer gibt es bei uns nicht. Auf E-Mails antworten wir schnell und direkt.

Bei Fragen zu einem bestimmten Beitrag oder Urteil können Sie auf "Beratung bitte" links oben auf der jeweiligen Website klicken. Oder rufen Sie einfach durch, gerne auch abends.

 
   
 

Impressum

 
 

Herausgeber des Newsletter:

          Withöft & Terhaag
          Rechtsanwaltspartnerschaft
          Stresemannstrasse 26
          40210 Düsseldorf

          http://www.aufrecht.de
          E-Mail: anwalt@aufrecht.de

          Tel: 0211 / 16 888 600
          Fax: 0211 / 16 888 601

          Partnerschaftsregister
          AG Essen Nr. 1036

Verantwortlicher i.S. des MDStV:
          Rechtsanwalt Michael Terhaag

 
 
   
 

Abmelden

 
 

Der Bezug des aufrecht.de Newsletters ist kostenlos. Er wird ausschließlich an User versandt, die sich zuvor auf unserer Website angemeldet haben.

Wenn Sie den Newsletter abbestellen möchten, gehen Sie bitte auf

http://www.aufrecht.de/2835.html

und geben dort genau die E-Mail-Adresse ein, an die wir diesen Newsletter geschickt haben. Das Prozedere mit der Bestätigungs-E-Mail kennen Sie ja bereits von Ihrer Anmeldung. Bei Fragen sprechen Sie uns bitte an.