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Newsletter aus 2005
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Juni 2005
  
 

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
verehrte Kollegen und Kolleginnen ;-),
liebe Mandantschaft!

Neues aus dem Hause aufrecht.de, heute wie immer mit:

 
   
 1. allgemeines
2. neues aus der Kanzlei
3. aktuelle Beiträge unserer Anwälte
4. interessante Urteile
5. Impressum /Abmeldung
 
   
 
 

allgemeines

 
 

Herzlich Willkommen zu Ihrem aktuellen aufrecht.de-Newsletter!

Deutschland im Wahlfieber! Im Herbst müssen/dürfen wir wieder an die Urnen, wenn die Staatsrechtler es richtig anzetteln oder nachher ein Auge zudrücken...

Vorher holen wir uns jetzt erstmal die Mini-WM!! ;)

Wie immer geben wir hier nicht unsere vollständigen Ergänzungen des letzten Monats wieder. Bitte verwenden Sie insbesondere die Suchfunktion unserer Site oder sprechen uns einfach direkt an, wenn Sie etwas vermissen.

Bitte seien Sie auch wieder einmal so nett und lassen uns wissen, was Ihnen gut und vor allem was Ihnen gar nicht an unserem Newsletter gefällt. Bitte schreiben hierzu doch einfach eine E-Mail an newsletter@aufrecht.de. Wir freuen uns über jedes Feedback!
 

 
  
 

 

 

 
 

neues aus der Kanzlei

 
  

Das Wichtigste zuerst:
Wir bauen unseren Mitarbeiterstamm und unsere Kompetenzen weiter aus. Daher suchen wir per sofort eine(n) Patentanwalt/Patentanwältin und/oder einen Arbeitsrechtler/Arbeitsrechtlerin. Details auf unserer Site unter www.aufrecht.de/4063.html. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
 

Im Rahmen seiner regelmäßigen Kolumne zum Computer- und Internetrecht war Kollege Michael Terhaag Anfang des Monats einmal mehr im Berliner Tagesspiegel. Diesmal gab er Tipps zum Thema Passwortklau und Phisingmails.
 


Herr Rechtsanwalt Anselm Withöft bezog im ARD-Magazin plusminus für einen unserer Mandanten Stellung. Thema des Beitrags: angebliche AGB-Fallen.

 

Dann haben wir ganz frisch noch ein Interview von Herrn Terhaag in der Netzeitung und für N24.de zu vermelden. Hierbei ging es um einen aktuellen Fall, bei dem ein Forenbetreiber wegen einer angeblichen Markenverletzung eines seiner User recht sportlich abgemahnt wurde. Hierzu unten auch der Kollege Engels in seinem Beitrag.

 

 
  
 

 

 

 
 

Beiträge und aktuelle Entwicklungen

 
 

Forenbetreiber aufgepasst - Jetzt sind Benutzernamen ins Visier geraten...

Die Geschichte der Abmahnungen an Forenbetreiber ist um eine Facette reicher: Inzwischen sind auch Benutzerpseudonyme ins Visier von Markeninhabern geraten. Wo in solchen Fällen allerdings die Identität oder Verwechslungsgefahr im Hinblick auf Waren oder Dienstleistungen liegen soll, scheint mehr als fraglich...

Wenn das Fernsehen 2mal klingelt - und Sie nicht aufmachen wollen!

Die Berichte kennen wir alle: Erst eine mit ernster Miene vorgetragene Anmoderation, dann eine Reportage über "Abzocke" und angeblich unseriöse Unternehmen.
Egal ob in einem öffentlich-rechtlichen Format wie "markt" und "PlusMinus" oder bei den Privat-Sendern mit "Die Reporter". Sobald Ihr eigenes Unternehmen ins Fadenkreuz investigativer Journalisten rückt, machen Sie sich Gedanken über die Außendarstellung Ihrer Firma. Dabei ist es keine gute Idee, den Herrschaften hinter Kamera und Mikrofon mit Ausflüchten oder Blockaden zu begegnen.
 

 
  
 

 

 

 
 

Interessante Urteile

 
 

[markenR]

 
 


Markenschutz für "Berlin Card" - BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2004, AZ: I ZR 12/02

Die Bezeichnung "BerlinCard" kann Markenschutz für sich beanspruchen. Eine Unterscheidungskraft ist gegeben, wenn die einem Zeichen innewohnende Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst werden. Da nur das Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft ein Eintragungshindernis begründet, ist ein großzügiger Maßstab zugrunde zu legen, d.h. jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft genügt, um das Schutzhindernis zu überwinden.

 
  
 

 
 

[wettbewerbsR]
 

 
 

Wettbewerbsverstoß durch Bonusmeilen als Vermittlungsprämie bei Abschluss eines Zeitschriften-Jahresabonnements - LG Hamburg, Urteil vom 8. Februar 2005, AZ.: 312 O 990/04

Ein Verleger der als Vermittlungsprämie für den Abschluss eines Jahresabonnements von FOCUS bzw. FOCUS MONEY 10.000 Prämienmeilen des "Miles & More" - Programms der Lufthansa AG auslobt und gewährt, verschafft sich u.U. gegenüber ihren im Verband deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) zusammengeschlossenen Mitbewerbern einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil.


Streit um Bauhaus-Hocker B 9 - LG Düsseldorf, Urteil vom 2. März 2005, AZ: 12 O 588/03

Das Unternehmen K. Int., das das 1925 von dem Designer Breuer entworfene Modell unter dem Namen "Laccio" vertreibt, hat die älteren Rechte an den Möbeln des Bauhaus-Meisters. Der als "B 9" vertriebene berühmte Bauhaus-Hocker von Marcel Breuer darf von der niedersächsische Firma T...  nicht mehr verkauft werden. Zudem muss Tecta alle Bestände vernichten.


Premiere gewinnt gegen Anbieter von Software zur Ermöglichung kostenlosen Pay-TV-Empfangs - Hanseatisches OLG , Urteil vom 26. April 2005, AZ.: 312 O 1106/04

Mit dem Angebot einer Software, die in der Lage sein soll, mit Hilfe eines Peer-to-Peer-Systems jedem Software-Anwender über eine Verbindung zwischen seinem Fernseher und seinem Computer den kostenlosen Empfang von Pay-TV-Sendungen zu ermöglichen, werden die Dienste der größten deutschen Pay-TV-Anbieterin in wettbewerbsrechtlich unlauterer Weise ausgebeutet.


Zum Sternchen bei der Preisangabe im Internet - Hanseatisches OLG , Urteil vom 3. Februar 2005, AZ.: 5 U 128/04

Die nach der Preisangabeverordnung hohen Anforderungen an die Preisklarheit gelten auch  für Versandkosten der im Internet angebotenen Waren.
Ein Sternchen, welches auf der Bildschirmseite selbst nicht aufgelöst wird, führt dazu, dass im Internet angebotene Waren nicht dem Angebot oder der Werbung eindeutig zugeordnet werden können. Dies gilt auch, wenn sich der Produktbezeichnung ein Link "mehr Info" beigefügt ist.


 

Wettbewerbsverstoß durch eine gegen Jugendschutzvorschriften verstoßende Alterskontrolle eines Internetanbieters - OLG Nürnberg , Beschluss vom 7. März 2005, AZ: 3 U 4142/04

Ist die Alterskontrolle eines Internetanbieter pornografischer Inhalte lediglich durch die gegen § 4 Abs. 2 S. 2 JMStV verstoßende anonyme Eingabe einer Personalausweisziffer und nicht durch eine "sog. Face-to-Face" Kontrolle gewährleistet, die den ausschließlichen Erwachsenenzugang sicherstellt, so handelt er gegenüber Mitbewerbern wettbewerbswidrig.


 
 
  
 

 
 

[allg. InternetR]

 
  

Pfändbarkeit von Domains - LG Mönchengladbach, Beschluss vom 22. September 2004, Az.: 5 T 445/04

Die Pfändung einer Internet-Domain ist grundsätzlich möglich. Sie ist dabei als anderes Vermögensrecht im Sinne von § 857 ZPO anzusehen. Domain-Namen können dann unpfändbar sein, wen sie als Arbeitsmittel im Sinne von § 811 Nr.5 ZPO zur Fortsetzung der Erwerbstätigkeit des Schuldners erforderlich sind. Soweit der Einwand der Verletzung von Namensrechten Dritter vorgebracht wird, ist dieser im Vollstreckungsverfahren unbeachtlich. Eine Versteigerung des gepfändeten Domain-Namens über ein Internet-Auktionshaus ist zulässig.

Zur Frage der Anfechtbarkeit von "Ebay"-Verträgen - BGH, Urteil vom 26. Januar 2005, Az.: VIII ZR 79/04

Zum Vorliegen eines Erklärungsirrtums im Falle einer falschen Kaufpreisauszeichnung im Internet, die auf einen im Bereich des Erklärenden aufgetretenen Fehler im Datentransfer zurückzuführen ist.

Haftung des Admin-C - LG Bonn, Urteil vom 23. Februar 2005, Az.: 5 S 197/04

Die Klägerin begehrt die Erstattung von Rechtsanwaltskosten, die ihr aus der Abmahnung des Beklagten wegen einer wettbewerbswidrigen Werbung auf der Internetdomain www....... entstanden sind. Für diese Domainadresse war der Beklagte als sog. admin-c (administrative contact) bei der Registrierungsstelle Denic e.G. eingetragen, die Domain-Namen (Internet-Adressen) unter dem Top-Level ".de" vergibt.

LG München, Urteil vom 11. April 2005, AZ: 27 O 16317/04 - Schicksalsdomain "fatum.de"

Namensrecht erhält den Vorrang vor lateinischer Bezeichnung.
"Fatum" kein Begriff des allgemeinen Sprachgebrauchs im Sinne deutscher Gattungsbegriffe der Umgangssprache. Die Gleichsetzung des Wortes "fatum" mit Schicksal dürfte insbesondere nur Personenkreisen entsprechen, die über Lateinkenntnisse verfügen, was jedenfalls nicht für die Mehrheit der Bevölkerung zutrifft.

 
  
 


 
 
   
 

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