×

Rückruf vereinbaren

Ihre Nachricht an uns

Startseite
/
Informationen im Abo - Unser Newsletter
/
Newsletter aus 2005
/
Juli 2005
  
 

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
verehrte Kollegen und Kolleginnen ;-),
liebe Mandantschaft!

Neues aus dem Hause aufrecht.de, heute wie immer mit:

 
   
 1. allgemeines
2. neues aus der Kanzlei
3. aktuelle Beiträge unserer Anwälte
4. interessante Urteile
5. Impressum /Abmeldung
 
   
 
 

allgemeines

 
 

Herzlich Willkommen zu Ihrem aktuellen aufrecht.de-Newsletter!

Noch einen Tag hat der Herr Bundespräsident Köhler Zeit, über eine Auflösung des Bundestages zu entscheiden. Sie haben sich bereits richtig entschieden - für den aufrecht.de Newsletter ;)

Wie immer geben wir hier nicht unsere vollständigen Ergänzungen des letzten Monats. Bitte verwenden Sie insbesondere die Suchfunktion unserer Site oder sprechen uns einfach direkt an, wenn Sie etwas vermissen.

Wie jeden Monat stellen auch wir wieder die Vertrauensfrage und bitte Sie uns wissen zu lassen, was Ihnen gut und vor allem was Ihnen gar nicht an unserem Newsletter gefällt. Bitte schreiben hierzu doch einfach eine E-Mail an newsletter@aufrecht.de.
Wir freuen uns über jedes Feedback!
 

 
  
 

 

 

 
 

neues aus der Kanzlei

 
 

Lange gefordert, jetzt ist es endlich da, unser Newsletterarchiv. Dort können Sie nunmehr in allen unseren Newslettern stöbern. So kann man die letzen 15 Monate des Internetrechts, gewerblichen Rechtsschutzes und unserer dynamischen Kanzlei noch einmal Revue passieren lassen. Probieren Sie es aus!

Frau Kollegin Rossenhövel hat unsere Kanzlei auf eigenen Wunsch verlassen. Wir bedauern das und wünschen Ihr für die Zukunft von Herzen alles Gute!

Aber nach dem Motto "ein Schritt zur Seite, zwei Schritte voran" möchten wir insgesamt noch etwas wachsen. Wir suchen daher weiterhin eine(n) Patentanwalt/Patentanwältin und/oder einen Arbeitsrechtler/Arbeitsrechtlerin.
Details gibt's auf unserer Site unter www.aufrecht.de/4063.html. Wir freuen unss auf Ihre Bewerbung!




In Düsseldorf ist Kirmes. Wie jedes Jahr haben wir es uns nicht nehmen lassen, dort mit unserem Team einmal "nach dem Rechten" zu sehen.
Fotos und ein kleines Video über unseren Kanzleiausflug finden Sie hier.

 
  
 

 

 

 
 

Beiträge und aktuelle Entwicklungen

 
 Ebayrecht X - Ebay, steiger’ Dich ruhig mit uns rein! Update zu aktuellen Entwicklungen rund um die Onlineauktionen

Teil 10 unserer Serie zum Ebayrecht. Aktuelle Fälle: Das Papstauto, Verbraucherrechte und Hinweispflichten, die "mich"-Seite, Rolex gegen Ricardo IV, die Marke 3,2,1... meins!, Kündigung wg. schlechter Bewertungen u.a.
 

 
 Werbung per Telefax - Wie man es NICHT machen sollte...

Aus aktuellem Anlass berichten wir über neue Praktiken der Telefax-Spammer. Diese bedienen sich inzwischen auch ausländischer Rechtsformen, wie z.B. der englischen Ltd., um hinter diesem Deckmantel weiter ihre wettbewerbswidrige Werbung durchführen zu können. Dies ist jedoch von vornherein zum Scheitern verurteilt...
 

 
 Die unverbindliche Preisempfehlung - oder: Wie man werbewirksam an der Preisschraube dreht

Wer hat sie noch nicht gesehen, die „unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers", die dem Kunden eine gewisse Orientierungshilfe im oftmals übersättigten Markt geben soll. Ursprünglich aus dem so genannten Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) stammend, wird der Begriff inzwischen als verkaufsförderndes Mittel manchenorts überstrapaziert...

 
  
 

 

 

 
 

Interessante Urteile

 
 

[markenR]
 

 
 Kollision zum Zeitpunkt der Verletzungshandlung - BGH, Urteil vom 24. März 2005, AZ: I ZR 134/04 -

Zum Kollisionszeitpunkt, d.h. im Zeitpunkt der Anmeldung der prioritätsjüngeren Marke, müssen alle den Verletzungstatbestand des § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG begründende Umstände vorliegen.
 

 
 "3, 2, 1, ... meins!" - ebay verliert in der ersten Runde - LG Hamburg, Beschluss vom 1. April 2005, AZ: 312 O 213/05 -

Das Landgericht Hamburg verbietet Ebay mit dem bekannten Slogan "3, 2, 1… meins!" die Warenbereiche der PC-Spiele und Spielzeug zu bewerben.
Die vor Eintragung der Marke erfolgte Verwendung des Slogans sei nicht markenmäßig gewesen.
 

 
  
 

 
 

[wettbewerbsR]
 

 
 
"Premiere" in der TV-Zeitschrift - Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 14. April 2005, AZ: 5 U 96/04 -

Nicht wettbewerbswidrig ist es, wenn eine Fernsehzeitschrift mit dem Titel "TV Digital" ihren redaktionellen Schwerpunkt auf das Programm des Fernsehsenders Premiere legt, da der Verkehr die "Special-Interest-Zeitschrift" erkennt. Der Fernsehzeitschriftverleger muss sich nicht in einer den realen Marktverhältnissen bei der TV-Nutzung entsprechenden Weise über das Programmangebot der verschiedenen Fernsehsender berichten. Dies gilt auch im Falle einer Vertriebskooperation, die die redaktionelle Freiheit des Verlags aber nicht beschränkt.
 

Zulässiges Kopplungsangebot bei Warengutschein in einer Zeitschrift - OLG Köln, Beschluss vom 22. November 2004, AZ: 6 W 115/04 -

Die Entscheidungsfreiheit des Verbrauchers wird nicht durch die Zugabe eines Warengutscheins im Wert von € 9,95 zu einer Zeitschrift für € 2,20 beeinträchtigt. Das beworbene Angebot ist nicht dazu geeignet, den angesprochenen Verkehrsteilnehmer zu irrationalen Kaufentscheidungen hinzureißen, sondern appelliert im Gegenteil an den sachlich kalkulierenden Verbraucher.
 

Zur Heilmittelwerbung im Internet - OLG München, Urteil vom 13. Januar 2005, AZ: 6 U 2773/04 -

Aus dem in § 11 Abs. 1 Nr. 1 HWG normierten Verbot, wonach außerhalb der Fachkreise für Arzneimittel, Verfahren, Behandlungen u.a. nicht mit Gutachten, Zeugnissen, wissenschaftlichen oder fachlichen Veröffentlichungen sowie mit Hinweisen darauf geworben werden darf, folgt nicht die Verpflichtung des Werbenden, seine diesbezüglichen Inhalte im Internet durch eine kontrollierte Passwortvergabe vor dem Zugriff des interessierten Publikums zu schützen. Das in § 11 Abs. 1 Nr. 1 HWG normierten Verbot muss im Lichte des aus Art. 12 GG abgeleiteten Rechte des Werbenden ausgelegt werden.

 
  
 

 
 

[allg. InternetR]
 

 
 
Verbot eines Links der zum Download einer kopierschutzumgehenden Software führt - LG München, Urteil vom 7. März 2005, AZ: 21 O 3220/05 -

Eine unerlaubte Beihilfe zur verbotenen Einfuhr und Verbreitung von kopierschutzumgehender Software kann durch das Setzen eines Links der auf den Internetauftritt eines Unternehmens vorliegen somit untersagt werden. Wird aus einem Bericht eines Internet-Informationsdienstes auf eine solche Seite ein Link gesetzt, muss insoweit die Pressefreiheit hinter dem Schutz des geistigen Eigentums zurücktreten.
 

"Face-to-Face" Kontrolle bei Zugang zu Pornoseiten - OLG Nürnberg, Beschluss vom 7. März 2005, AZ: 3 U 4142/04 -

Ein Internetanbieter pornografischer Inhalte muss eine "sog. Face-to-Face" Kontrolle als Zugang zu seiner Seite aufweisen können, da er sonst gegenüber Mitbewerbern wettbewerbswidrig handelt. Die Alterskontrolle lediglich durch die gegen § 4 Abs. 2 S. 2 JMStV verstoßende anonyme Eingabe einer Personalausweisziffer genügt nicht, da sie nicht den ausschließlichen Erwachsenenzugang gewährleistet. Der Wettbewerbsverstoß ist auch erheblich, da Rechtsgüter der Verbraucher von hohem Rang, wie hier der Schutz der Jugend, auf dem Spiel stehen.
 

Zur Anfechtung bei ebay - LG Bonn, Urteil vom 8. März 2005, Az.: 2 O 455/04 -

Die Anfechtungserklärung muss bei einem über das Internetauktionshaus ebay geschlossenen Kaufvertrag unzweideutig erfolgen. Hat es eine Partei nach einer Internetauktion versäumt, dies zu tun und die Erklärung mit einem zugrunde liegenden Irrtum ursächlich zu verknüpfen, so ist darin keine wirksame Anfechtungserklärung im Sinne des § 143 Abs. 1 BGB zu sehen.
Im Übrigen führt die irrige Annahme, dass der Vertragspartner den Irrtum durchschaut und den wahren Willen des Erklärenden erkannt hat, so dass eine Anfechtung nicht notwendig ist, nur bei gewichtigen Anhaltspunkten zur Rechtfertigung einer Verzögerung der Anfechtungserklärung.

 
  
 

 
 

[urheberR]
 

 
 "Himmelsscheibe von Nebra" kein Titelblatt beim Heyne-Verlag - LG Magdeburg, Urteil vom 19. April 2005, AZ: 7 O 703/05 -

Für die Abbildung der 3.600 Jahre alten "Himmelsscheibe von Nebra", die als das älteste konkrete Sternenabbildung der Welt gilt, liegen die alleinigen Verwertungsrechte beim Land Sachsen-Anhalt. Der Heyne-Verlag kann daher die Abbildung vorerst nicht für das Titelbild eines so genannten Fantasy-Romans verwenden.

 
  
 
   
 

Sprechen Sie uns einfach an. Erwarten Sie keine langen Wartezeiten. Ein Wartezimmer gibt es bei uns nicht. Auf E-Mails antworten wir schnell und direkt.

Bei Fragen zu einem bestimmten Beitrag oder Urteil können Sie auf "Beratung bitte" links oben auf der jeweiligen Website klicken. Oder rufen Sie einfach durch, gerne auch abends.

 
   
 

Impressum

 
 

Herausgeber des aufrecht.de Newsletter:

          Withöft & Terhaag
          Rechtsanwaltspartnerschaft
          Stresemannstrasse 26
          40210 Düsseldorf

          http://www.aufrecht.de
          E-Mail: anwalt@aufrecht.de

          Tel: 0211 / 16 888 600
          Fax: 0211 / 16 888 601

          Partnerschaftsregister AG Essen Nr. 1036

Verantwortlicher i.S. des MDStV:
          Rechtsanwalt Michael Terhaag

 
 
   
 

Abmelden

 
 

Der Bezug des aufrecht.de Newsletters ist kostenlos. Er wird ausschließlich an User versandt, die sich zuvor auf unserer Website angemeldet haben.

Wenn Sie den Newsletter abbestellen möchten, gehen Sie bitte auf

http://www.aufrecht.de/2835.html

und geben dort genau die E-Mail-Adresse ein, an die wir diesen Newsletter geschickt haben. Das Prozedere mit der Bestätigungs-E-Mail kennen Sie ja bereits von Ihrer Anmeldung. Bei Fragen sprechen Sie uns bitte an.