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Newsletter aus 2005
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Januar 2005

 

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Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
verehrte Kollegen und Kolleginnen ;-),
liebe Mandantschaft!

Neues aus dem Hause aufrecht.de, heute mit:

 

 

1. allgemeines

2. neues aus der Kanzlei

3. aktuelle Beiträge unserer Anwälte

4. interessante Urteile

5. Impressum / Abmeldung

 

 

 

 

 

allgemeines

Natürlich nutzen wir die Gelegenheit, allen Leser an dieser Stelle noch ein gutes und erfolgreiches neues Jahr 2005 zu wünschen!!

Gleichzeitig bedanken wir uns für Ihre Treue, die vielen Weiterempfehlungen und Anregungen aus dem vergangenen Jahr. Auch Kritik ist natürlich weiterhin ausdrücklich erwünscht. Es gibt immer noch etwas zu bessern...Schreiben Sie uns hierzu doch einfach eine E-Mail an newsletter@aufrecht.de.

Der Newsletter enthält weiterhin nur die Highlights der letzten Wochen... Bitte benutzen Sie insbe-sondere die Suchfunktion unserer Site oder sprechen uns einfach direkt an, wenn Sie etwas vermissen.

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neues aus der Kanzlei

Herr Kollege Wolfgang Mews konnte das erste Semester als Lehrbeauftragter für Medienrecht an der Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven erfolgreich beenden und die angehenden Diplom-Medienwirte in die „freie Wildbahn“ entlassen.
Für die meisten Absolventen steht jetzt die abschließende Diplomarbeit, die meist in Zusammenarbeit mit Medienunternehmen erstellt wird, als letzter großer wissenschaftlicher Schritt an. Auch im nächsten Semester wird Herr Rechtsanwalt Mews die Studenten des Fachbereichs ITM (Information, Technologie und Management) mit den neusten Anekdoten aus dem Bereich Medienrecht triezen.


 
N
eben einer Vielzahl anderer Veröffentlichungen unserer Mitstreiter waren wir durch Herrn Dr. Volker Herrmann einmal mehr auch in der wissenschaftlichen Fachpresse vertreten.

Die neueste Ausgabe der Zeitschrift "Neue juristische Internet-Praxis" enthält einen ausführlichen Beitrag des geschätzten Kollegen über die Online-Apotheken.
Herr Dr. Herrmann nimmt in diesem Beitrag hochaktuell zu vielen derzeit noch völlig ungeklärten Fragen rund um die Internet-Apotheken Stellung. In den Beitrag konnten wir viele Erfahrungen aus der aktuellen Beratung von Versandapothekern einfließen lassen und bleiben bei diesem spannenden Thema natürlich am Ball.

 

Nachdem Herr Steuerberater Thomas Terhaag sich mit seiner Kanzlei bereits vor ein paar Wochen in einer höher gelegenes Stockwerk verkrümelt hat, sind nun auch bei uns  alte Wände eingerissen und neue gesetzt.
Schauen Sie doch einfach mal wieder rein, wenn Sie uns länger nicht besucht haben...

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Beiträge und aktuelle Entwicklungen

Gastkommentar Steuerberater Thomas Terhaag - Zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Domainkosten und dem aktuellen Urteil des FG Rheinland Pfalz

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass die Kosten für die Übernahme einer Domain (Anschaffungskosten) nicht als Betriebsausgabe abgezogen werden können... Hier bereits eine kurze Stellungnahme von Herrn Steuerberater Thomas Terhaag zum Thema.

Handylogos und ihre urheberrechtliche Schutzwürdigkeit

Sind diese neuen Logos als urheberrechtliches Werk zu qualifizieren, steht dem Designer des Logos das Verwertungsrecht, also das Recht zum Geldverdienen zu. Sein Portfolio an Schöpfungen kann er dann auch rechtlich gegen Dritte verteidigen, die seine Leistungen ausnutzen, ohne ihn im gebührenden Maße an den Umsätzen teilhaben zu lassen...

Ebay VII - Neuigkeiten rund um die "3,2,1 meins-Community"

"Neuigkeiten der '3, 2, 1... meins'-Gesellschaft" - Ebayrecht Teil VII - neuer Beitrag unserer Serie von Rechtsanwalt Michael Terhaag - "Sofortkauf-Option", Identitätsklau etc.
Auch wenn man vielleicht diesmal keine Weihnachtsgeschenke doppelt erhalten hat, kommt man an den virtuellen Auktionshäusern derzeit kaum vorbei...

Spieglein, Spieglein an der Wand...

Die Neugier und der Wissensdurst über das Leben prominenter Stars beschert Zeitschriften wie der „Gala“ oder der „Bunten“ äußerst zufriedene Auflagen. Aber selbst wenn die Abgebildeten keine Hollywood-Größen sind und zudem noch nicht mal aufregende Geschichten erzählt werden, führt die Neugier des Menschen zu manch erträglichen Geschäften...

Klingeltöne klingeln weiter im Klingelbeutel

Auch zur Herstellung, Vervielfältigung oder zur öffentlichen Zugänglichmachung braucht der Anbieter von Handyklingeltönen die Erlaubnis des Urhebers, soweit der Klingelton oder das ursprüngliche Musikstück urheberrechtlichen Schutz genießen. Dies folgt daraus, dass die Nutzung eines Musikstückes als Klingelton für Handys eine eigenständige Nutzungsart im Sinne des Urhebergesetzes ist und die kommerziellen Verwertung des Stückes dem Urheber zusteht...

Neues deutsches Domainrecht: Sartorius gegen Sartorius

Im vorliegenden Fall wurde eine ganz neue Konstellation einer Domainstreitigkeit durch das Landgericht Hamburg entschieden. Kläger ist eine österreichische Gesellschaft mit beschränkter Haftung namens Sartorius, Beklagter eine natürliche Person, die ebenso die Bezeichnung „Sartorius“ als bürgerlichen (Nach-) Namen führt.

 

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Interessante Urteile

[markenR]

kennzeichenrelevante Handlung im Internet -
OLG München, Urteil vom 15. Juli 2004, AZ: 6 U 5263/03

Wenn der Veranstalter eines Internet-Gewinnspielportals sich ein fremdes Spiel zu Eigen macht, ist auch darin eine kennzeichenrelevante Handlung zu sehen.
Hierbei spielt es keine Rolle, ob eine Direktverlinkung auf das Spiel oder nur auf die Homepage des Spieleveranstalters vorliegt.
Es kommt darauf an, dass sich der Veranstalter im vorliegenden Fall zum Zwecke der eigenen Werbewirksamkeit als Verteilerin der Spielmöglichkeiten aufgeschwungen hat.
 

Gurken-Erzeugnisse "Spreewälder Art" sind markenrechtlich geschützt -
LG Hamburg, Urteil vom 23. November 2004, AZ: 312 O 665/04 -

Es ist nach Auffassung der Kammer unerheblich, ob der Name "Gurken Spreewälder Art" vom Verkehr dahingehend verstanden wird, dass es sich um Gurken handelt, die nach einem spreewäldischen _Rezept_ hergestellt wurden.
Über die Vorschriften sollen die geschützten Herkunftsangaben auch vor einer Verwässerung bewahrt werden, die zwangsläufig zu befürchten steht, wenn Produkte, die nicht unter die geschützte geografische Angabe fallen, als nach _deren Art_ bezeichnet werden dürfen.

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[wettbewerbsR]

Kein Wettbewerbsverstoß bei Eindringen in fremden Kundenkreis -
OLG Hamburg, Urteil vom 27. August 2004, AZ.: 5 U 192/03

Es liegt kein Wettbewerbsverstoß beim Eindringen in einen fremden Kundenkreis vor, da es das Wesen des Wettbewerbs ist. Auch das systematische und zielbewusste Ausspannen von Kunden ist erst dann wettbwerbswidrig, wenn dies unlauter geschieht.
 

Sportwetten eines ausländischen Vermittlers sind wettbewerbswidrig -
Hanseatisches OLG, Urteil vom 12. August 2004, AZ: 5 U 131/03 -

Die Beklagte, eine in England ansässiges Unternehmen zur Vermittlung von Sportwetten, handelt gemäß §§ 3, 4 Nr.11, 8 Abs.1, Abs.3 Nr.1 UWG n.F. i.V.m. § 284 Abs. 1 und 4 StGB wettbewerbswidrig bei einer Vermittlung von Sportwetten ohne deutsche Lizenz.

Eine im Königreich ausgestellte "Bookmaker´s Permit" reicht hierzu nicht aus, da die Beklagte auf deutschem Territorium Wetten vermittelt. Auch kann sich eine Erlaubnis nicht aus einem Vermittlungslizenzvertrag ergeben, der sich auf eine DDR-Lizenz stützt, wenn das tatsächliche Wettangebot über das des Vertrages hinausgeht.
 

Kein wettbewerbsrechtlicher Schutz für Spielideen mit Puppen -
BGH, Urteil vom 28. Oktober 2004, AZ Az. I ZR 326/01

Die besonderen Merkmale, die den verschiedenen "Barbie"-Produkten wettbewerbliche Eigenart geben können, sind bei den beanstandeten "Steffi Love"-Ausstattungen jedenfalls nicht in einer Weise übernommen, dass eine noch relevante Herkunftstäuschung in Betracht käme.
 

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[allg. internetR]
 

Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Kaufvertrages nach Auktion im Intertnet über BMW Cabrio - LG Bonn, Urteil vom 12. November 2004, AZ: 1 O 307/04 -

Der Kläger hat gegen den Beklagten einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 8.500,00 EUR aus §§ 280 Abs.1, 3, 281 Abs.1 Satz 1, Abs.2 BGB wegen Nichterfüllung des Kaufvertrages nach einer Internetauktion. Dieser Anspruch besteht auch bei einem besonders krassen Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, wenn das letzte Gebot des Klägers für einen BMW bei 63,00 EUR lag. Es liegt kein sittenwidriges oder wucherisches Rechtsgeschäft vor, denn die Teilnehmer von Internet-"Auktionen" sind sich regelmäßig bewusst, dass die Ermittlung der Höhe der Gegenleistung von anderen Faktoren als dem üblichen Marktwert eines Artikels abhängt.
 

"sartorius.at" - Bedeutung von Country-Code Topleveldomains Länderkennungen
 LG Hamburg, Urteil vom 14. Januar, 2003, GN: 312 O 443/02

1.  Ein in Österreich ansässige Unternehmen kann von einer in Deutschland ansässigen natürlichen Person bei Namensgleichheit nicht ohne Weiteres die Löschung einer "at-Domain" verlangen.

2. Allein der Umstand, dass die Klägerin in Österreich ansässig und dort auch geschäftlich tätig ist, rechtfertigt selbst dann keine Durchbrechung des Prioritätsgrundsatzes, wenn man unterstellt, dass der Beklagte weder im Hinblick auf seine Person noch auf die Gestaltung seines Internetangebots einen Bezug zu Österreich dartun kann

3. Der Verkehr erwartet hinter einer Domain mit der TLD „.at“ keineswegs zwingend ein Angebot mit einem wie auch immer gearteten Österreich-Bezug.

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[delikt- / strafR]

AVS durch Personalausweisnummer, - LG Aachen, Urteil vom 7. Dezember 2004, AZ: 41 O 150/04 -

Der Antragsgegner stellt in das Internet die Homepage www.....de. ein, mit der er unter anderem Bilder pornographischen Inhaltes anbietet. Um zu verhindern, dass Personen unter 18 Jahren Zugang zu diesem Internetangebot mit pornographischem Inhalt erlangen, bedient sich der Antragsgegner auch eines Altersverifikationssystems, bei dem die Alterskontrolle im wesentlichen darauf beruht, dass der potentielle Nutzer seine Personalausweiskennziffer, in der sich verschlüsselt das Geburtsdatum des Nutzers befindet, in das System zur Überprüfung eingibt.

Die Kammer ist der Auffassung, dass eine derartige Altersverifikation keine effektive Barriere im Sinne des § 4 Abs. 2 JMStV darstellt, um Jungendlichen den Zugang zu verwehren.

Das Anbieten privater Sportwetten ist nicht strafbar - LG Baden-Baden, Beschluss vom 2. Dezember 2004, AZ: 2 Qs 157/04

Das staatliche Sportwettenmonopol und der damit einhergehende Ausschluss privater Anbieter lässt sich in Ansehung der derzeitigen Rechtspraxis nicht mit zwingenden Gründen des Allgemeininteresses, etwa der Eindämmung und Kanalisierung des Spieltriebes und des Verbraucherschutzes rechtfertigen, denn das Land hat sich dieses Rechtfertigungsgrundes aufgrund widersprüchlichen Verhaltens begeben.

Eine strafrechtliche Verurteilung der Angeschuldigten wegen unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels gemäß § 284 StGB wäre vor dem Hintergrund der derzeitigen Rechtspraxis in Baden-Württemberg mit vorrangigem Europarecht nicht vereinbar.

Keine Scheinbarriere zum Jugendschutz
LG Duisburg, Urteil vom 30. November 2004, AZ.: 21 O 97/04 -

Zu den Voraussetzungen des § 4 Abs. 2 JMStV.
Die Sicherstellung genannter Vorschrift, d.h. dass eine pornografische Darstellung nur Erwachsenen als geschlossene Benutzergruppe zugänglich gemacht wird, erfordert eine effektiven Barriere zwischen der pornografischen Darstellung und dem Minderjährigen.
Eine mühelos oder nur mit geringer Mühe zu umgehende Scheinbarriere reicht hierzu nicht aus.

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[sonstigesR]
 

Domainnutzung genießt Grundrechtsschutz des Eigentum nach 14 GG -
BVerfG, Entscheidung vom 24. November 2004, AZ: 1 BvR 1306/02

Das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich fest, dass das aus dem Vertrag mit der Denic folgende Nutzungsrecht an einer Domain eine eigentumsfähige Position im Sinne des Art. 14 Abs.1 GG darstellt.
Kennzeichnungsrechtliche Unterlassungsansprüche, die demjenigen eingeräumt werden, der durch den Domaingebrauch in seinen Interessen verletzt wird, stellen jedoch grundsätzlich eine verfassungsrechtlich unbedenkliche Inhalts- und Schrankenbestimmung dar.
Eine hiergegen eingelegte Verfassungsbeschwerde bleibt daher ohne Erfolgsaussicht.

Keinen Freifahrtsschein für die Verwaltungsgerichte bei der Untersagung von Sportwetten - BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 2004, AZ: 1 BvR 2495/04 -

Der Beschwerdeführer wendet sich erfolgreich gegen die sofortige Vollziehung der Untersagung der Vermittlung von Sportwetten an einen Veranstalter in Österreich. Das Bundesverfassungsgericht weist die Sache an das Oberverwaltungsgericht zurück.

Zur Strafbarkeit von Glücksspiel im Internet ohne Erlaubnis der Behörde - VG Köln, Beschluss vom 12. Dezember 2004, AZ: 6 L 2130/04 -

Das Gericht bestätigt, dass die DDR-Lizenzen für Glücksspiel in NRW nicht gelten und damit der Betrieb eines unerlaubten Glücksspiels vorliegt. Die Antragstellerin betreibt ein Internet-Wettangebot und leitet die Nutzer auf die eigentliche Seite des Sportwetten-Betreibers.

Die Normen des Medienstaatsvertrages (MDStV) finden Anwendung und die des Teledienstegesetz (TDG) finde dagegen nicht, da es sich nach Ansicht des Gerichts um Mediendienst der Antragstellerin handelt.

Zur Abzugsfähigkeit von Domainkosten (Anschaffungskosten) - Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. November 2004, AZ.: 2 K 1431/03 -

Die Kosten für die Übernahme einer Domain (Anschaffungskosten) können nicht als Betriebsausgabe abgezogen werden. Eine Domain ist nach Auffassung des erkennenden Gerichts ein immaterielles Wirtschaftsgut.

Im Unterschied zu Marken. bzw. Warenzeichen bestehe der wirtschaftliche Nutzen einer Domain nicht aus dem Bekanntheitsgrad, sondern stelle vielmehr ein Eingangstor ins Internet dar, welches unabhänigig von Zeitgeist und Bewerbung ist.

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[urheberR]

Schutz von Handy-Logos II. - OLG Hamburg, Urteil vom 25. Februar 2004, Az.: 5 U 148/03

Dabei kann im vorliegenden Fall allerdings dahinstehen, ob es sich bei Handy-Logos auch um dem Geschmacksmusterschutz zugängliche angewandte Kunst handelt, für die der Bundesgerichtshof einen höheren Grad von Eigentümlichkeit und Originalität verlangt, um auch Urheberrechtsschutz zubilligen zu können (zuletzt BGH "Silberdistel"). Denn mit dem Landgericht ist auch der Senat der Auffassung, dass die hier in Rede stehenden Handy-Logos nicht einmal den Anforderungen der sog. Kleinen Münze genügen. Sie weisen keine ausreichende Eigentümlichkeit auf, um sie als Werke der bildenden Kunst anerkennen zu können....

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            Rechtsanwalt Michael Terhaag
 

 

 

 

 

 

 

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