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Newsletter aus 2004
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Oktober 2004

 

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Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
verehrte Kollegen und Kolleginnen ;-),
liebe Mandantschaft!

Neues aus dem Hause aufrecht.de, heute mit:

 

 

1. allgemeines

2. neues aus der Kanzlei

3. aktuelle Beiträge unserer Anwälte

4. interessante Urteile

5. Impressum / Abmeldung

 

 

 

 

 

allgemeines

Ist John Kerry ein Flip-Flopper? Zählt George Bush dieses Jahr in Florida die Stimmkarten selbst mit aus? Wir wissen es leider nicht. Aber die Amerikaner müssen sich am 2. November entscheiden. Schön, dass Sie sich bereits entschieden haben. Der aufrecht.de-Newsletter ist _immer_ eine gute Wahl.

Er enthält weiterhin nur die Highlights der letzten Wochen u.a. aus dem Wettbewerbs-, Urheber-, Marken- und Internetrecht... Damit das gute Stück nicht noch länger wird, mussten wir also einiges Neues rausschmeißen. Benutzen Sie einfach die Suchfunktion unserer Site oder sprechen uns einfach direkt an, wenn Sie etwas vermissen.

Bitte empfehlen Sie den Newsletter weiter und senden uns weiterhin Anregungen, Kritik oder Tipps zum Newsletter, damit wir ihn verbessern können. Schreiben Sie uns hierzu doch einfach eine E-Mail an newsletter@aufrecht.de.

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neues aus der Kanzlei

Viele hat unsere letzte Neuerung des Newsletter gefreut. Weiterhin können daher die Freunde der ausschließlichen Text-E-Mail, durch Klinken des Links direkt zu Beginn, die News im Browser durchstöbern...

„Wieder eine gelungene Veranstaltungâ€?, ist das Fazit des zweiten webgrrls.de NRW Forum, das am 2. Oktober im Forum in Köln stattfand. Insgesamt wurde die Auswahl der Themen und die Qualität der Referentinnen mit gut beurteilt. Auf dieser Veranstaltung des nach eigenen Angaben größten deutschen Netzwerks für Fach- und Führungsfrauen rund um Informationstechnologie und neue Medien hat unsere Kollegin Rossenhövel zum Thema "Existenzgründung für Onliner - Sein oder Nicht-Sein von Ich-AGs" referiert und an der anschließenden Podiumsdiskussion teilgenommen.

Vielleicht haben es einige von Ihnen gesehen. Am  Sonntag war Herr Rechtsanwalt Michael Terhaag als Studiogast im Wissenschaftsmagazin Planetopia bei Sat 1.
Thema: "Markenpiraten bei Ebay - Illegale Abzocke mit Fälschungen". Wie man als betroffener Käufer wieder an sein Geld kommt und was den Tätern "blüht". Hier noch einmal ein kleiner Eindruck bzw. Ausschnitt.
 

Andere große Ereignisse werfen Ihre Schatten voraus: Wir wachsen weiter!
Sowohl quadratmeter-mäßig als auch personell rüsten wir langsam aber sicher weiter für Sie auf. Herr Steuerberater Thomas Terhaag, der sich bislang mit seiner 5-köpfigen Steuerberatungskanzlei mit uns in Bürogemeinschaft befand, ist so nett, dafür ein Stockwerk höher zuziehen. Hierzu bald mehr...

 

Beiträge und aktuelle Entwicklungen

Goldbärchen gegen Katzenpfötchen

Eine Marke ist eine Marke ist eine Marke ... aber nur so lange, wie Sie sie nicht angreifbar machen... Was Sie tun können, um eine Schwächung Ihrer Marke zu vermeiden, zeigt dieser Beitrag anhand von "Webspace" und Yoghurt-Gums...
 

Ebayrecht Teil V - Neuigkeiten rund um die virtuellen Hammerschwinger

Der Ebay-Hype in Deutschland ungebrochen. Das Auktionshaus erfreut sich steigender Beliebtheit.
Naturgemäß führt dies auch zur steigenden Anzahl von rechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Ebay und wir möchten Sie an dieser Stelle wieder über aktuelle Geschehnisse rund um den virtuellen Hammer informieren...
 

BGH bestätigt Rechtsprechung zum Kreditkartenmissbrauch

Sind die Verschlüsselungssysteme der Banken sicher? Darf sich die Bank darauf berufen, oder muss sie in jedem Fall der Abbuchung mit der richtigen Geheimnummer nachweisen, dass der Karteninhaber die Nummer grob fahrlässig zusammen mit der Karte aufbewahrt hat? Über einen solchen Fall hatte der BGH nun zu entscheiden ...

 

Wenn der Staatsanwalt zweimal klingelt. Droht vielen Internetnutzern eine Anklage wegen illegaler Downloads? Der Staatsanwalt ermittelt...

Zum zweiten Mal in diesem Jahr macht ein spektakuläres Ermittlungsverfahren in Sachen Internetkriminalität große Schlagzeilen. Diesmal kündigt die Staatsanwaltschaft dabei an, auch den „kleinen“ Nutzer strafrechtlich verfolgen zu wollen. Über die Domain ftpwelt.com sollen die Seitenbetreiber Spielfilme, Musik und Computerspiele sowie Software interessierten Nutzer zum kostenpflichtigen Download angeboten haben.
 

Der Persocheck ist tot

Rechtskräftige Entscheidung vor dem LG Düsseldorf in der vierten Runde.
Das Landgericht Düsseldorf hat am 21. September 2004 in „dem“ Verfahren wegen Verbreitung pornographischer Schriften im Internet den Angeklagten verurteilt... Hier kurz die Meinung des Verteidigers in der Sache Herrn Withöft.
 

Gewinnzusagen ("Sie haben 10.000 Euro gewonnen" ) können eingeklagt werden.

Hierüber konnten wir vor einiger Zeit bereits berichten (www.aufrecht.de/2521.html). Sowohl die Gerichte, aber auch viele Rechtsschutzversicherer, haben sich auf die Seite der Verbraucher geschlagen und die Versender der bunten Briefe mit den hohen Gewinnen sind an ihre Gewinnversprechen gebunden. In der letzten Woche konnte Herr Kollege Dr. Herrmann ein weiteres positives Urteil gegen einen solche Firma erwirken. Die Klageforderung betrug runde 21.000 Euro. Das Urteil ist ein weiterer Meilenstein im Kampf gegen die zumeist unseriösen Firmen, die mit solchen Gewinnversprechen die Verbraucher in die Irre schicken.
 

Unverdaut geklaut oder kreativ vorgekaut?

In Zeiten immer rasanterer Nachrichten und Berichterstattung hat kaum jemand noch die Zeit, sich mit allen neuen Informationen auseinanderzusetzen und das für sich relevante herauszufiltern. Eine pfiffige Geschäftsidee ist es also, diese Filterfunktion als kostenpflichtige Dienstleistung anzubieten und den Kunden eine nach bestimmten, vom Nutzer vorgegebenen Suchbegriffen geordnete Übersicht in Form eines elektronischen Pressespiegels zuzusenden. Aber wie geht es richtig? ...

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Interessante Urteile

[wettbewerbsR]

"im Cartier-Stil" als Beschreibung bei ebay ist vergleichende Werbung - OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 27. Juli 2004, Az.: 6 W 80/04

Bewirbt ein Unternehmer einen Artikel bei dem Internetauktionshaus Ebay mit dem Text "im Cartier-Stil", so liegt eine unlautere vergleichende Werbung vor, aus deren Verletzung sich aber keine markenrechtlichen Unterlassungsansprüche, ggf. aber wettbewerbsrechtliche Ansprüche,  ergibt.

OLG Karlsruhe, Urteil vom 28. Mai 2003, AZ.: 6 U 195/02 - Wettbewerbsverstoß bei dauerhafter Bereitschaft zur Rabattgewährung

Eine dauerhafte Bereitschaft Rabatte auf Waren der Mitkonkurrenten zu gewähren ist wettbewerbswidrig. Eine solche Aktion ist somit geeignet den Wettbewerb zu stören, da sie eine abstrakte und unbedingte Bereitschaft dazu mitbringt, die Waren unter ihrem Einstandspreis zu verkaufen.

Zur Frage der gewerblichen Niederlassung bei Versandapotheken - LG Düsseldorf, Urteil vom 1. September 2004, AZ.: 12 O 267/04

Testet eine Drogeriemarktkette in eigens eingerichteten Filialen den Versandhandel mit Arzneimitteln, so handelt es sich nicht um selbstständige Filialen, sonder Verkaufsstellen. Es besteht für den Antragsteller einer einstweiligen Verfügung kein Anspruch, wenn das Gesundheitsamt gegen diese Art des Vertriebes vorgeht.

Sportwetten eines ausländischen Vermittlers sind wettbewerbswidrig - Hanseatisches OLG, Urteil vom 30. Juni 2004, AZ: 5 U 131/03 -

Die Beklagte, eine in England ansässiges Unternehmen zur Vermittlung von Sportwetten, handelt gemäß §§ 3, 4 Nr.11, 8 Abs.1, Abs.3 Nr.1 UWG n.F. i.V.m. § 284 Abs. 1 und 4 StGB wettbewerbswidrig bei einer Vermittlung von Sportwetten ohne deutsche Lizenz.

Eine im Königreich ausgestellte "Bookmaker´s Permit" reicht hierzu nicht aus, da die Beklagte auf deutschem Territorium Wetten vermittelt. Auch kann sich eine Erlaubnis nicht aus einem Vermittlungslizenzvertrag ergeben, der sich auf eine DDR-Lizenz stützt, wenn das tatsächliche Wettangebot über das des Vertrages hinausgeht.

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[markenR]

SAT.2" ist eintragungsfähige Gemeinschaftsmarke - EuGH, Urteil vom 16. September 2004, AZ: C-329/02 P -

Der EuGH hat sich auf eine Klage des Sendes SAT.1 entschieden, dass Kombinationen, die aus einem Wort- und einem Zahlenbestandteil zusammengesetzt sind und im Telekommunikationssektor häufig als Marken gebraucht werden, grundsätzlich nicht die Unterscheidungskraft abgesprochen werden kann. Im konkreten Fall ging es um die Bezeichnung "SAT.2", die als Gemeinschaftmarke angemeldet worden war.

Gazoz oder Brauselimonade, - BGH, Urteil vom 1. April 2004, AZ: I ZR 23/02 -

Immer wieder ein Thema für vermeintlich pfiffige Unternehmer ist die Übersetzung glatt beschreibender Begriffe wie hier z.B. "Limonade" in die türkische oder russische Sprache, um diesen Begriff dann beim DPMA als Marke oder Bestandteil eines Geschmacksmusters eintragen zu lassen. Für viele Deutsche wird das Zeichen tatsächlich als Marke verstanden werden, während ein anderer und vielfach erheblicher Teil darin eine beschreibende Angabe sieht. Nach Ansicht des BGH ist dann jedenfalls kein Geschmacksmuster eintragbar, wenn die Benutzung nicht den anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe und Handel entspricht. Versteht ein erheblicher Teil des Verkehrs die fragliche Bezeichnung als Gattungsbegriff oder als Beschaffenheitsangabe, wird die Anmeldung zurückgewiesen.

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[allg. internetR]

 

Zur gewerblichen Tätigkeit bei ebay-Verkäufern, - OLG Frankfurt, Beschluss vom 27. Juli 2004, AZ: 6 W 54/04

Zur Frage, wann ein ebay-Verkäufer einer gewerblichen Tätigkeit nachgeht und damit im geschäftlichen Verkehr handelt.
Das Bestehen eines Gewerbetriebs ist keine Voraussetzung für die Ausübung einer geschäftlichen Tätigkeit. Auch die Absicht der Gewinnerzielung ist nicht erforderlich. Es ist daher unschädlich, wenn der Beklagte zunächst noch keine Gewinne erzielt haben sollte und – wie er behauptet – die Erfolgsaussichten von ebay-Auktionen lediglich „ausloten“ wollte.
Angesichts des erheblichen Umfangs, den die Verkaufstätigkeit des Beklagten dabei annahm, ist Handeln im geschäftlichen Verkehr dennoch anzunehmen.

Haftung für Plagiate bei Ebay, - BGH, Urteil vom 11. März 2004, AZ: I ZR 304/01 -

a) Das Haftungsprivileg des § 11 Satz 1 TDG...
b) Der Umstand, dass ein Diensteanbieter im Rahmen des Hosting eine Plattform eröffnet, auf der private und gewerbliche Anbieter Waren im Internet versteigern können, reicht nicht aus, um ihn als Täter einer Markenverletzung anzusehen, falls ein Anbieter gefälschte Markenware (hier: falsche ROLEX-Uhren) zur Versteigerung stellt. Eine Haftung als Teilnehmer an der durch den Anbieter begangenen Markenverletzung setzt zumindest bedingten Vorsatz voraus.
c) Eine Haftung als Störer setzt voraus, dass ...
d) Eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die mit dem fremden Zeichen versehene Ware ausdrücklich als „Replika“ oder „Nachbildung“ bezeichnet wird.

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[delikt- / strafR]

Zum Versandhandel im Sinne des JuSchG - OLG München, Urteil vom 29. Juli 2004, AZ: 29 U 2745/04 -

Ein Internet-DVD-Versanddienst ist dann Versandhandel im Sinne des JuSchG, wenn kein persönlicher Kontakt zwischen Lieferant und Besteller besteht oder durch Vorkehrungen technischer oder sonstiger Art nicht sichergestellt ist, dass die Ware beim Versand nicht von Minderjährigen in Empfang genommen wird.

Filme, die mit "Keine Jugendfreigabe" ("FSK-18-Filme") gekennzeichnet sind, können durch den Versandhandel etwa durch Versendung per "Einschreiben eigenhändig" angeboten werden, da hier an den Adressaten persönlich ausgehändigt wird.

Zur Strafbarkeit wegen fahrlässigen Zugänglichmachens von in sonstiger Weise pornographischen Angeboten - KG Berlin Urteil vom 26. April 2004, AZ: (5) 1 Ss 436/03 (4/04)

Der Angeklagte wurde wegen fahrlässigen Zugänglichmachens von in sonstiger Weise pornographischen Angeboten nach § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) zu einer Geldbuße von 2000 € verurteilt.

Er hatte auf Internetseiten den Zugang zu pornographischen Inhalten lediglich durch das Altersverifikationssystem (AVS) „über18.de“, das allein auf der Eingabe einer  "Personalausweisnummer“, die unter anderem das Geburtsdatum des Ausweisinhabers enthält, einer beliebigen erwachsenen Person basiert.

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[sonstigesR]

BVerfG, Urteil vom 11. März 2003, AZ.: 1 BvR 426/02 - Einfluss von "Gambelli" auf deutsches Sportwettenrecht

Das Gambelli-Urteil des Europäischen Gerichtshofs stellt eine Veränderung der Umstände i.S.d. § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO dar.
Die Versagung des (einstweiligen) Rechtschutzes bzw die sofortige Vollziehung der Untersagung der Vermittlung von Sportwetten an einen Veranstalter in Österreich ist daher unzulässig.

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[internationales]

bild-t-online.info, - WIPO, Entscheidung vom 13. September 2004, Case No D2004-0487 -
[internationales] 28 Sep 2004 10:39

Auch der Mix zweier oder mehrerer bekannter Marken verschiedener Markeninhaber zu einer Domain hilft in einem schiedsrichterlichen Verfahren nicht weiter. Zwar kann der eine Markeninhaber normalerweise keine Rechte an der Marke des anderen nachweisen; Es genügt jedoch schon, wenn auch die Markenrechte eines Angreifers verletzt werden. Zudem ist - wie in diesem Fall - eine Einverständniserklärung des weiteren Markeninhabers zu dem Verfahren sehr wahrscheinlich. Die Domain wurde übertragen.

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[urheberR]

Abschreckungswirkung wird bei Bestimmung des Streitwerts mitberücksichtigt - Hanseatisches OLG, Beschluss vom 10. März 2004 , AZ: 5 W 3/04 -

Die Abschreckungswirkung bezüglich künftiger und gleichartiger Verletzungen des Urheberrechts ist im Rahmen der Streitwertbestimmung im Urheberrechtsschutz mit zu berücksichtigen.

elektronischer Pressespiegel, - KG Berlin, Urteil vom 30. April 2004, AZ: 5 U 98/02 -

Eine ausführliche Auseinandersetzung mit dem alten und neuen Urheberrecht zur Zulässigkeit von "Pressespiegeln". Das Kammergericht stellt fest, dass die gewerbliche Zusammenstellung individueller „Pressespiegel“, die per E-Mail oder Telefax übersendet werden, in der hier gegebenen Form unzulässig sind. Dabei wurden jeweils nach den Suchvorgaben der Kunden nicht nur ein Ausschnittdienst, sondern eine Zusammenfassung mit dem jeweiligen vollen Text der Zeitungsartikel entgeltlich zur Verfügung gestellt.
Das Kammergericht bejaht auch eine umfangreiche Grundauskunft zu weiteren Verletzungshandlungen und die Zumutbarkeit von Nachfragen bei Kunden zur Vorbereitung des Schadenersatzanspruchs.

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