Newsletter 8/2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
heute melden wir uns mit einer neuen Ausgabe unseres Newsletters aus der Kanzlei Terhaag & Partner Rechtsanwälte in Düsseldorf.
Wir berichten dieses Mal über neue Regelungen für Händler von Elektronikgeräten, ein kurioses Urteil zum 1. FC Köln und wenn Facebook-Einträge der Karriere schaden.
Viel Spaß bei der Lektüre wünschen
Terhaag & Partner Rechtsanwälte
Beiträge unserer Rechtsanwälte![]() Don't Use Our Songs - Musik bei Wahlkampfveranstaltungen Themenwochen "Meinungsfreiheit" beim Bundesverfassungsgericht |
Interessante Urteile
Medienrecht
Bundesverfassungsgericht: Vier Urteile zur Meinungsfreiheit
Das Bundesverfassungsgericht hat jüngst mehrere interessante Entscheidungen rund um die Meinungsfreiheit getroffen: Wird eine Äußerung unzutreffend als Schmähkritik eingestuft, liegt darin ein eigenständiger verfassungsrechtlicher Fehler, auch wenn die Äußerung im Ergebnis durchaus als Beleidigung bestraft werden darf (Urteil v. 29. Juni 2016, Az.: 1 BvR 2646/15); Wird eine Äußerung unzutreffend als Tatsachenbehauptung eingestuft, liegt darin eine Verkürzung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung (Urteil v. 29. Juni 2016, Az.: 1 BvR 2732/15); Wahre Tatsachenbehauptungen aus dem Bereich der Sozialsphäre sind grundsätzlich hinzunehmen (Urteil v. 29. Juni 2016, Az.: 1 BvR 3487/14); Ob Tatsachenbehauptungen verbreitet werden dürfen, die weder erweislich wahr noch unwahr sind, ist im Wege einer Abwägungsentscheidung zwischen Meinungsfreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht zu treffen (Urteil v. 28. Juni 2016, Az.: 1 BvR 3388/14).
LG Karlsruhe zur Äußerung "wunderbares Inzuchtprodukt"
Die Bezeichnung "wunderbares Inzuchtsprodukt" erfüllt den Tatbestand der Beleidigung. Sie kann jedoch nach § 193 StGB gerechtfertigt sein, wenn sie sich gegen einen Politiker richtet, der kurz zuvor in einer bundesweit ausgestrahlten Fernsehsendung einen bekannten Entertainer als "wunderbarer Neger" bezeichnet hat (LG Karlsruhe, Beschluss v. 20.7.2016, Az. 4 Qs 25/16).
Wettbewerbsrecht
Bundesgerichtshof zur Kündigung per E-Mail bei Online-Angebot
Bei einem Online-Angebot, bei dem eine ausschließlich digitale Kommunikation geführt wird und die ohne sonstige Erklärungen in Schriftform, also auch ohne Unterschrift oder eingeschränkte elektronische Übermittlung zur Begründung des Vertragsverhältnisses, auskommt, muss die Kündigung per E-Mail zulässig sein und darf nicht in den AGB ausgeschlossen werden (Bundesgerichtshof, Urteil v. 14.07.2016, Az.: III ZR 387/15).
Bundesgerichtshof zur Werbung mit Prüfzeichen
Bei Prüfzeichen besteht - ähnlich wie bei Warentests - regelmäßig ein erhebliches Interesse des Verbrauchers zu erfahren, anhand welcher Kriterien diese Prüfung erfolgt ist. Aus diesem Grund muss ein Anbieter, der mit einem Test sein Angebot bewirbt, gegenüber dem Verbraucher wesentliche Informationen zum Test zugänglich machen (Bundesgerichtshof, Urteil v. 21.07.2016, Az.: I ZR 26/15).
Internetrecht
Die Domain fc.de verletzt den 1. FC Köln im Namensrecht
Dem 1. FC Köln steht ein Namensrecht im Sinne von § 12 BGB an dem Kürzel „FC“ zu, da sie hiermit mit sprachlichen Mitteln individualisierend bezeichnet wird. Durch die Registrierung des Domainnamens „fc.de“ wird das namensrechtlich geschützte Kürzel des 1. FC Köln namensmäßig gebraucht und dadurch zugleich die ernsthafte Gefahr einer künftigen Verwendung der Domain begründet (LG Köln, Urteil v. 09.08.2016, Az.: 33 O 250/15).
Arbeitsrecht
Zur Beleidigung des Chefs mittels Emoticons
Die Beleidigung von Vorgesetzten in der Kommentarfunktion in der Facebook-Chronik eines Arbeitskollegen mittels Emoticons kann zu einer Kündigung oder zumindest zur Abmahnung führen (LArbG Baden-Württemberg, Urteil v. 22.6.2016, Az.: 4 Sa 5/16).
Rassistische Äußerung bei Facebook kann den Job kosten
Äußerungen eines Arbeitnehmers auf seinem privaten Facebook-Nutzerkonto, die einen rassistischen und menschenverachtenden Inhalt haben, können jedenfalls dann eine außerordentliche Kündigung des Arbeitgebers rechtfertigen, wenn sich aus dem Facebook-Nutzerkonto ergibt, dass der Arbeitnehmer bei dem Arbeitsgeber beschäftigt ist und die Äußerung ruf- und geschäftsschädigend sein kann (ArbG Mannheim, Urteil v. 19.2.2016, Az.: 6 Ca 190/15).
Pressespiegel
Ärger mit Paketdienst - Studiobesuch bei "daheim+unterwegs"
Der Online-Handel boomt. Immer mehr Produkte werden im Wege des Versandhandels verkauft - damit steigt natürlich auch die Zahl der Fälle, bei denen beim Versand etwas schief geht. Zu diesem Thema war Rechtsanwalt Michael Terhaag live im Studio bei "daheim+unterwegs" (WDR) und hat ein ausführliches Interview gegeben. Das Gespräch können Sie an dieser Stelle sehen.
Rücknahmepflicht für Elektrogeräte - Live-Interview im ZDF
Für Händler gibt es neue Regelungen im Elektrogesetz zur Rücknahme von Altgeräten. Ausführlich berichten wir dazu auf unserer Webseite. Rechtsanwalt Michael Terhaag war zum Thema live im Studio bei "Volle Kanne" (ZDF) und hat einige Fragen geklärt. Das Interview sehen Sie an dieser Stelle.
BVerfG entscheidet zur Meinungsfreiheit - Interview bei WDR.de
Das Bundesverfassungsgericht hat kürzlich einige Entscheidungen zur Meinungsfreiheit getroffen. In einer ging es um die Bewertung eines Vermieters im Internet. Darüber berichtete die Aktuelle Stunde (WDR) in ihrer Online-Ausgabe - und hat mit Rechtsanwalt Michael Terhaag gesprochen. Mehr dazu finden Sie an dieser Stelle.
Aktuelle Fachbeiträge im IP-Rechtsberater
Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann berichtet dieses Mal über folgende Themen im IP-Rechtsberater: Internetfirma durfte sich "Suedtirol" nicht sichern, Kachelmann erstreitet 395.000 Euro gegen Springer Konzern und Vorratsdatenspeicherung vor dem EuGH: Weichenstellung für ganz Europa?

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