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August 2016

Newsletter 8/2016

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute melden wir uns mit einer neuen Ausgabe unseres Newsletters aus der Kanzlei Terhaag & Partner Rechtsanwälte in Düsseldorf.

Wir berichten dieses Mal über neue Regelungen für Händler von Elektronikgeräten, ein kurioses Urteil zum 1. FC Köln und wenn Facebook-Einträge der Karriere schaden.

Viel Spaß bei der Lektüre wünschen

Terhaag & Partner Rechtsanwälte

Beiträge unserer Rechtsanwälte

 
Don't Use Our Songs - Musik bei Wahlkampfveranstaltungen
Wahlkampfveranstaltungen ohne Musik wären wohl eine ziemlich trostlose Angelegenheit. Doch nicht immer gefällt das den Musikern und Komponisten. Sie haben ihre Musik nicht geschrieben, damit ein Politiker sie für seine Zwecke nutzt, so das häufige Argument - und wehren sich. Aktuelle geschieht das im US-Wahlkampf, aber auch in Deutschland gab es schon Proteste und Verfahren. Rechtsanwalt Michael Terhaag berichtet über einige Fälle.

Es gibt nur einen FC, den 1. FC Köln?
In Deutschland gibt es nur einen FC, und zwar den 1. FC Köln. Was jeder kölsche Fußballfan ohnehin so unterschreiben würde, wurde nunmehr auch von der Justitia so angenommen – durch das Landgericht Köln. Es ging um die Domain fc.de. Eine kuriose Entscheidung, findet Rechtsanwalt Michael Terhaag. Er berichtet über das Urteil aus der Domstadt.

Neues Elektrogesetz - Das ändert sich für Händler
Seit kurzem gelten für Händler neue Regelungen zur Rücknahme von alten Elektrogeräten. Wir berichten darüber ausführlich in unseren FAQ. Außerdem sind bereits die ersten Abmahnungen im Umlauf - darüber berichten die Rechtsanwälte Dr. Volker Herrmann und Peter Kaumanns in ihrem Artikel.

Wenn ein Facebook-Eintrag den Job kostet
Ein unüberlegter Satz, ein dummer Kommentar in den sozialen Netzwerken kann die Karriere beenden. Wer im Internet Einträge veröffentlicht, sollte sich überlegen, was er postet. Die Gerichte müssen sich immer wieder mit solchen Fällen beschäftigen. Einige davon stellt Rechtsanwalt Peter Kaumanns in seinem Artikel vor.
Themenwochen "Meinungsfreiheit" beim Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht hat jüngst mehrere interessante Entscheidungen rund um die Meinungsfreiheit getroffen. Wir berichten an dieser Stelle kurz über die Verfahren, die auch ein paar wichtige Grundsätze noch einmal deutlich darstellen.

BGH entscheidet über Restaurant-Fotos von Klaus Wowereit
Der Bundesgerichtshof muss sich mit drei Fotos befassen, die den ehemaligen Berliner Bürgermeister Klaus Wowereit bei einem Kneipenbesuch zeigen. Rechtsanwalt Michael Terhaag berichtet über das Verfahren in seinem Artikel.

Mitarbeiter fragt in Kantine nach "Negerkuss" - Kündigung
Diese Mittagspause endete für einen Mitarbeiter eines Reisekonzerns mit der Kündigung. In der Kantine bestellte er einen „Negerkuss“ – bei einer aus Kamerun stammenden Frau. Rechtsanwalt Peter Kaumanns berichtet über das Verfahren, das vor dem Arbeitsgericht Frankfurt geführt wurde.

Die Sparkassen bleiben rot - Farbmarke wird nicht gelöscht
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die rote Farbmarke der Sparkassen nicht im Markenregister zu löschen ist. Eine kurze Zusammenfassung zu dieser Entscheidung gibt es hier.

Interessante Urteile

Medienrecht

Bundesverfassungsgericht: Vier Urteile zur Meinungsfreiheit
Das Bundesverfassungsgericht hat jüngst mehrere interessante Entscheidungen rund um die Meinungsfreiheit getroffen: Wird eine Äußerung unzutreffend als Schmähkritik eingestuft, liegt darin ein eigenständiger verfassungsrechtlicher Fehler, auch wenn die Äußerung im Ergebnis durchaus als Beleidigung bestraft werden darf (Urteil v. 29. Juni 2016, Az.: 1 BvR 2646/15); Wird eine Äußerung unzutreffend als Tatsachenbehauptung eingestuft, liegt darin eine Verkürzung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung (Urteil v. 29. Juni 2016, Az.: 1 BvR 2732/15); Wahre Tatsachenbehauptungen aus dem Bereich der Sozialsphäre sind grundsätzlich hinzunehmen (Urteil v. 29. Juni 2016, Az.: 1 BvR 3487/14); Ob Tatsachenbehauptungen verbreitet werden dürfen, die weder erweislich wahr noch unwahr sind, ist im Wege einer Abwägungsentscheidung zwischen Meinungsfreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht zu treffen (Urteil v. 28. Juni 2016, Az.: 1 BvR 3388/14).

LG Karlsruhe zur Äußerung "wunderbares Inzuchtprodukt"
Die Bezeichnung "wunderbares Inzuchtsprodukt" erfüllt den Tatbestand der Beleidigung. Sie kann jedoch nach § 193 StGB gerechtfertigt sein, wenn sie sich gegen einen Politiker richtet, der kurz zuvor in einer bundesweit ausgestrahlten Fernsehsendung einen bekannten Entertainer als "wunderbarer Neger" bezeichnet hat (LG Karlsruhe, Beschluss v. 20.7.2016, Az. 4 Qs 25/16).

Wettbewerbsrecht

Bundesgerichtshof zur Kündigung per E-Mail bei Online-Angebot
Bei einem Online-Angebot, bei dem eine ausschließlich digitale Kommunikation geführt wird und die ohne sonstige Erklärungen in Schriftform, also auch ohne Unterschrift oder eingeschränkte elektronische Übermittlung zur Begründung des Vertragsverhältnisses, auskommt, muss die Kündigung per E-Mail zulässig sein und darf nicht in den AGB ausgeschlossen werden (Bundesgerichtshof, Urteil v. 14.07.2016, Az.: III ZR 387/15).

Bundesgerichtshof zur Werbung mit Prüfzeichen
Bei Prüfzeichen besteht - ähnlich wie bei Warentests - regelmäßig ein erhebliches Interesse des Verbrauchers zu erfahren, anhand welcher Kriterien diese Prüfung erfolgt ist. Aus diesem Grund muss ein Anbieter, der mit einem Test sein Angebot bewirbt, gegenüber dem Verbraucher wesentliche Informationen zum Test zugänglich machen (Bundesgerichtshof, Urteil v. 21.07.2016, Az.: I ZR 26/15).

Internetrecht

Die Domain fc.de verletzt den 1. FC Köln im Namensrecht
Dem 1. FC Köln steht ein Namensrecht im Sinne von § 12 BGB an dem Kürzel „FC“ zu, da sie hiermit mit sprachlichen Mitteln individualisierend bezeichnet wird. Durch die Registrierung des Domainnamens „fc.de“ wird das namensrechtlich geschützte Kürzel des 1. FC Köln namensmäßig gebraucht und dadurch zugleich die ernsthafte Gefahr einer künftigen Verwendung der Domain begründet (LG Köln, Urteil v. 09.08.2016, Az.: 33 O 250/15).

Arbeitsrecht

Zur Beleidigung des Chefs mittels Emoticons
Die Beleidigung von Vorgesetzten in der Kommentarfunktion in der Facebook-Chronik eines Arbeitskollegen mittels Emoticons kann zu einer Kündigung oder zumindest zur Abmahnung führen (LArbG Baden-Württemberg, Urteil v. 22.6.2016, Az.: 4 Sa 5/16).

Rassistische Äußerung bei Facebook kann den Job kosten
Äußerungen eines Arbeitnehmers auf seinem privaten Facebook-Nutzerkonto, die einen rassistischen und menschenverachtenden Inhalt haben, können jedenfalls dann eine außerordentliche Kündigung des Arbeitgebers rechtfertigen, wenn sich aus dem Facebook-Nutzerkonto ergibt, dass der Arbeitnehmer bei dem Arbeitsgeber beschäftigt ist und die Äußerung ruf- und geschäftsschädigend sein kann (ArbG Mannheim, Urteil v. 19.2.2016, Az.: 6 Ca 190/15).

Pressespiegel

 

Ärger mit Paketdienst - Studiobesuch bei "daheim+unterwegs"
Der Online-Handel boomt. Immer mehr Produkte werden im Wege des Versandhandels verkauft - damit steigt natürlich auch die Zahl der Fälle, bei denen beim Versand etwas schief geht. Zu diesem Thema war Rechtsanwalt Michael Terhaag live im Studio bei "daheim+unterwegs" (WDR) und hat ein ausführliches Interview gegeben. Das Gespräch können Siean dieser Stelle sehen.

Rücknahmepflicht für Elektrogeräte - Live-Interview im ZDF
Für Händler gibt es neue Regelungen im Elektrogesetz zur Rücknahme von Altgeräten. Ausführlich berichten wir dazu auf unserer Webseite. Rechtsanwalt Michael Terhaag war zum Thema live im Studio bei "Volle Kanne" (ZDF) und hat einige Fragen geklärt. Das Interview sehen Sie an dieser Stelle.

BVerfG entscheidet zur Meinungsfreiheit - Interview bei WDR.de
Das Bundesverfassungsgericht hat kürzlich einige Entscheidungen zur Meinungsfreiheit getroffen. In einer ging es um die Bewertung eines Vermieters im Internet. Darüber berichtete die Aktuelle Stunde (WDR) in ihrer Online-Ausgabe - und hat mit Rechtsanwalt Michael Terhaag gesprochen. Mehr dazu finden Sie an dieser Stelle.

Aktuelle Fachbeiträge im IP-Rechtsberater
Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann berichtet dieses Mal über folgende Themen im IP-Rechtsberater: Internetfirma durfte sich "Suedtirol" nicht sichern, Kachelmann erstreitet 395.000 Euro gegen Springer Konzern und Vorratsdatenspeicherung vor dem EuGH: Weichenstellung für ganz Europa?