Newsletter 6/2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
heute melden wir uns wieder mit einer neuen Ausgabe unseres Newsletters aus der Kanzlei Terhaag & Partner Rechtsanwälte in Düsseldorf.
Dieses Mal berichten wir unter anderem darüber, warum sich Dieter Nuhr als "Hassprediger" bezeichnen lassen muss, warum man Hundehalter nicht heimlich fotografieren darf und über ein streitbares Kunstwerk in einem Möbelgeschäft.
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Viel Spaß bei der Lektüre und einen sonnigen Sommeranfang wünschen
Terhaag & Partner Rechtsanwälte
Düsseldorf
Neuigkeiten aus der Kanzlei
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Beiträge unserer RechtsanwälteDieter Nuhr muss sich "Hassprediger" nennen lassen
Interessante Urteile
Gericht untersagt Ratingagentur schlechtes Scoring Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat einer Ratingagentur untersagt, über ein Unternehmen eine schlechte Bewertung (Scoring) zu erteilen (Oberlandesgericht Frankfurt, Urt. v. 7. April 2015, Az. 24 U 82/14). Angegriffene Kohl-Zitate bleiben verboten Die Kohl-Zitate bleiben verboten. Das hat nun das Oberlandesgericht Köln entschieden und damit ein Urteil des Landgerichts Köln bestätigt. Der 15. Zivilsenat hat die Berufung gegen die Entscheidung des Landgerichts Köln, die Verwendung und Veröffentlichung von Zitaten des Bundeskanzlers a.D. Helmut Kohls in dem Buch "Vermächtnis - die Kohl-Protokolle" zu untersagen, in vollem Umfang zurückgewiesen (Eine Zusammenfassung der Entscheidung lesen Sie hier). Ausstrahlungsbeschränkung für "Big Brother" unzulässig Die Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien hatte eine Folge von „Big Brother“, die Ereignisse im Big Brother-Haus vom Vortag und von den Morgenstunden des Ausstrahlungstages zusammenfasste, als Fernsehangebot angesehen, das geeignet ist, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen oder gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hob den Bescheid auf (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Az. 8 A 254/14). Schriftliche Einwilligung bei Mitarbeiterfotos erforderlich Das Bundesarbeitsgericht hat sich nunmehr in zwei Entscheidungen mit Sachverhalten der Schnittstellen des Arbeitsrechts und der Neuen Medien beschäftigt, die immer wieder Gegenstand unserer Beratung sind. Im Kern geht es um die Frage, ob und unter welchen Umständen die Veröffentlichung von Mitarbeiterfotos durch ein Unternehmen zulässig ist (Bundesarbeitsgericht, Urt. v. 11. Dezember 2014 – Az.: 8 AZR 1010/13). Anmerkungen zu den beiden Entscheidungen von Rechtsanwalt Peter Kaumanns LL.M. finden Sie hier.
PressespiegelSkype verliert gegen Sky vor dem EuG - Beitrag bei Kress Michael Terhaag, LL.M., Fachanwalt für IT-Recht und gewerblicher Rechtsschutz, nahm Stellung zu einem Urteil des Gerichts der Europäischen Union: Die Richter sahen eine zu große Verwechslungsgefahr zwischen den beiden Kennzeichen Skype und Sky. Den Artikel lesen Sie hier. Abgemahnt im große Stil? - Interview im ZDF Rechtsanwalt Michael Terhaag LL.M. war live zu Gast in der Sendung "Volle Kanne" (ZDF) zum Thema "Abmahnungen". Ausschnitte des Beitrags gibt es hier. Einen zusätzlichen Beitrag zum Nachlesen mit Zitaten von Rechtsanwalt Terhaag hat das ZDF an dieser Stelle veröffentlicht. Veröffentlichung von Mitarbeiterfotos? - Beitrag im ITRB Rechtsanwalt Peter Kaumanns LL.M., Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, berichtet im IT-Rechtsberater über eine Entscheidung des Bundesarbeitsgericht. Es geht um die Frage, ob die Veröffentlichung von Mitarbeiterfotos durch den Arbeitgeber zulässig sind.Mehr dazu erfahren Sie hier. Über diesen Fall berichtet auch das Titelschutz Journal. In die Röhre schauen bei Facebook - Statement im KStA Rechtsanwalt Michael Terhaag LL.M. hat dem Kölner Stadtanzeiger (KStA) ein Interview gegeben. Inhaltlich ging es um die neue Technik zum Upload von Facebook-Videos: „Während Links sogenannte embedded Videos erschaffen, die nach der Rechtsprechung keine Vervielfältigung darstellen, sind die hochgeladenen Videos ein klarer Urheberrechtsverstoß.“ Mehr dazu erfahren Sie hier. Jurion: Mitbestimmung des Betriebsrats bei Social-Media-Auftritt Rechtsanwalt Peter Kaumanns LL.M. berichtet in der Ausgabe 5/2015 der "Kommunikation & Recht" über einen Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf. Das Urteil behandelt das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats des Social-Media-Auftritts eines Arbeitgebers. Eine Zusammenfassung dazu ist nun bei Jurion erschienen. Ein Bericht über den "Like"-Button in der Lebensmittel Zeitung In der aktuellen Ausgabe der Lebensmittel Zeitung erschien ein Bericht über die Zulässigkeit des "Gefällt mir"-Buttons von Facebook. Rechtsanwalt Michael Terhaag LL.M. wurde zu einer rechtlichen Einordnung gefragt.
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