Newsletter 2/2015 | |||
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Neuigkeiten aus der Kanzlei | |||
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Beiträge unserer Rechtsanwälte | |||
Neue Nutzungsbedingungen bei Facebook - Fachbeitrag bei lto.de Die Rechtsanwälte Michael Terhaag LL.M. und Christian Schwarz haben sich in einem langen Gastbeitrag bei "Legal Tribune ONLINE" (lto.de) mit der Wirksamkeit der neuen Nutzungsbedingungen von Facebook auseinandergesetzt. Das amerikanische Netzwerk hat diese zum 30. Januar 2015 in Kraft gesetzt. Aus Sicht von Facebook entfalten sie mit dem Einloggen Wirkung bei den Nutzern. Das ist nach deutschem Recht äußerst zweifelhaft. Hier geht es zum Beitrag. Bearbeitung von Musik - rechtliche Grenzen von Musikcovern Immer wieder tauchen im Radio und Internet Musikstücke auf, die man so oder in nur leicht anderer Form bereits einmal gehört hat. Teilweise ist die Ähnlichkeit frappierend - nicht selten werden einzelne Ausschnitte bis hin zu kleinsten Tonfetzen übernommen. Oftmals kommt es zu Streit unter den Rechteinhabern. Was darf gecovert werden und was nicht? Rechtsanwalt Michael Terhaag LL.M. beantwortet die wichtigsten Fragen. Weiterlesen Abmahnwelle "Popcorn Time" - Ein Wolf im Schafspelz! Gut ein Jahr nach den redtube-Abmahnungen, bei denen Nutzer eines Streamingportals zur Kasse gebeten wurden, scheint es erneut Abmahnungen wegen vermeintlichem Streamings zu geben. Hierbei lassen die Rechteinhaber von Kinofilmen verstärkt wegen des Internetdienstes "Popcorn Time" abmahnen. Doch dieses Mal ist alles etwas anders. Mehr dazu im Beitrag von Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M. Facebook-Seite unterliegt nicht der Mitbestimmung Peter Kaumanns LL.M., Fachanwalt für IT-Recht und Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, bespricht eine aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Az. 9 Ta BV 51/14). Ausgangspunkt war, dass der Arbeitsgeber ohne Beteiligung des Konzernbetriebsrats eine konzernweite Facebook-Seite eröffnete. Weiterlesen Voraussetzung einer Einwilligung für Werbekontakte Das OLG Koblenz hatte sich im Rahmen einer Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob in Allgemeinen Geschäftsbedingungen formulierte Klauseln zur Einholung von Kundendaten zu Werbezwecken zulässig sind. An eine wirksame Einholung von Kundendaten werden nämlich von den einzelnen in Betracht zu ziehenden Vorschriften des TKG, UWG sowie des BDSG teilweise recht hohe Anforderungen gestellt. Ein Beitrag von Rechtsanwalt Sebastian Laoutoumai LL.M. Probleme mit der Blickfangwerbung Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, beschäftigt sich in einem Beitrag mit einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (Urt. v. 14.2.2014 – 6 U 120/13). Das Gericht hatte über die Zulässigkeit einer Blickfangwerbung zu entscheiden. Dabei kam es zu dem Ergebnis, dass wenn eine Werbemaßnahme mehrere blickfangmäßig herausgestellte Werbeaussagen enthalte, die jede für sich einer Aufklärung bedürfe, müsse auch jeder Blickfang einen eigenen Sternchenhinweis enthalten. Weiterlesen | |||
Interessante Urteile | |||
InternetrechtLeichte Abweichungen vom amtlichen Muster der Widerrufsbelehrung führen nicht direkt zur Unwirksamkeit. (LG Heidelberg Urteil v. 13. Januar 2015, Az.: 2 O 230/14). Haftung des WLAN-Anschlussinhabers Betreiber öffentlicher WLAN-Hotspots können sich grundsätzlich auf die Haftungsprivilegierungen der §§ 7 ff. TMG berufen. (Amtsgericht Charlottenburg Beschluss vom 14. Dezember 2014, Az. 217 C 121/14) Wettbewerbsrecht"Augenzentrum" ist keine irreführende, berufswidrige Werbung Die Werbung mit der Bezeichnung "Augenzentrum" für eine augenheilkundliche Facharztpraxis ist nicht irreführend. (Verwaltungsgericht Düsseldorf, 7 K 8148/13, Urteil vom 19. September 2014). UrheberrechtAnwendbarkeit der MFM-Tabelle bei einfachen ProduktfotosDas Oberlandesgericht Hamm mit einer Entscheidung zur Anwendbarkeit der Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM) im Rahmen der gerichtlichen Schätzung der angemessenen und üblichen Lizenzgebühr bei einfachen, qualitativ nicht mit professionell angefertigten Lichtbildern vergleichbaren Produktfotos. (OLG Hamm, Urt. v. 13.2.2014 - 22 U 98/13) MarkenrechtDer Betreiber der Internetdomain „fluege.de“, kann keine Ansprüche gegen den Betreiber von „flüge.de“ geltend machen. Der Betreiber von „fluege.de“ wollte dem Inhaber von „flüge.de“ unter anderem untersagen lassen, die Domain weiter zu nutzen. Das Oberlandesgericht Dresden entschied, dass der GmbH weder aus wettbewerbs- noch aus markenrechtlichen Gesichtspunkten ein solcher Anspruch zustehe. (OLG Dresden, Urteil, Az. 14 U 1364/13). Rechtserhaltende Nutzung einer Marke - "Schutzengel" Betreibt der Markeninhaber eine Homepage, deren Second-Level-Domain mit der Wortmarke identisch ist und auf deren Forum sich Warenproduzenten und Dienstleister präsentieren können, die sich für Kulturförderung und Sozialsponsoring einsetzen und Gastkolumnen hinterlassen können, während der Markeninhaber Hilfe bei der Gestaltung der Werbebanner anbietet, so liegt darin eine rechtserhaltende Benutzung der Marke für die Dienstleistungen “Werbung” und “Telekommunikation”. (OLG Köln, Urteil vom 31.08.2007 – 6 U 16/07) | |||
Pressespiegel | |||
Interviews zu den Nutzungsänderungen bei Facebook Michael Terhaag, LL.M., Fachanwalt für IT-Recht und gewerblicher Rechtsschutz, wurde zur geänderten Datenrichtlinie bei Facebook unter anderem von der Rheinischen Post, dem Express, der Hamburger Morgenpost und dem Berliner Kurier zitiert. Foto-Drohnen können fremde Rechte verletzen Zum richtigen Umgang und zur Gefahr von Fotoaufnahmen mit unbemannten Flugdrohnen gab Rechtsanwalt Michael Terhaag LL.M. unter anderem ein Interview bei heute.de und bei "Die Sendung mit dem Internet" live auf Antenne Düsseldorf. Bezahlen mit dem Smartphone - Beitrag im WDR Bezahlen per App - ganz ohne Bargeld oder Kreditkarte. Immer mehr Unternehmen bieten diese Möglichkeit an. Doch damit das funktioniert, müssen einige Daten angegeben werden. Der Beitrag der WDR Servicezeit befasste sich damit, welche Apps es schon so gibt, wie diese funktionieren und was das für Ihre Daten bedeutet. Rechtsanwalt Michael Terhaag LL.M. gab dazu einige rechtliche Anregungen. Das Für und Wider von "Paypal" - ein Live-Auftritt im ZDF Rechtsanwalt Michael Terhaag LL.M. im Live-Interview bei ZDF Volle Kanne zum Thema Bezahlen im Internet. Insbesondere geht es um Vor- und Nachteile von der Nutzung des Bezahldienstes "Paypal". Hier das Interview ansehen. |