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2025 III – Hyaluron, Barrierefreiheit & Plattformrecht: Aktueller Newsletter von Terhaag & Partner Rechtsanwälte
aufrecht.de Newsletter Juli 2025

III. Ausgabe / 2025 · Juli  

Newsletter

Liebe Leserinnen und Leser,

während die Rheinkirmes in Düsseldorf schon fast ihr Bergfest feiert und mit einer spektakulären Drohnenshow für Aufsehen gesorgt hat, die Diskussion um die Besetzung des Bundesverfassungsgerichts auch außerhalb des Bundestags hohe Wellen schlägt und die Fußball-Europameisterschaft der Frauen in vollem Gange ist, legt (auch) das Recht keine Sommerpause ein:

Der Bundesgerichtshof beschäftigt sich mit der umstrittenen Werbung für ästhetische Behandlungen durch Vorher-Nachher-Bilder, das neue Barrierefreiheitsrecht ist in Kraft – und in Sachen der haftung von Plattformen wie X (ehemals Twitter) bewegt sich einiges.

Mit dieser Ausgabe unseres Newsletters möchten wir Sie wie gewohnt kompakt und praxisnah informieren.
Nach dem erfolgreichen Neustart im Frühjahr war es zuletzt etwas stiller im Postfach – wir würden uns daher umso mehr über Rückmeldungen freuen: Was war hilfreich, was darf in Zukunft gern mehr sein?

Viel Freude bei der Lektüre – und bleiben Sie uns kritisch, neugierig und rechtlich aufrecht gewogen!
Ihr
Michael Terhaag

Beiträge unserer Rechtsanwälte

Showdown im #TwitterTrial vor dem KG Berlin
Senat urteilt im Streit mit X und weisst die Klage ab. Verliert eine RA'in Ihren Verbraucherstatus durch Accountnahme, Job und Interviews? Muss eine Klägerin Ihre private Wohnanschrift preisgeben? RA Terhaag kommentiert die brisante Entscheidung des Kammergerichts und erklärt, warum nun Karlsruhe gefragt ist.
BGH verhandelt über Vorher-Nachher-Werbung bei Hyaluronbehandlungen – Entscheidung zu § 11 HWG steht bevor
Der BGH prüft, ob Bilder vor und nach Hyaluronbehandlungen unzulässige Werbung sind. Das Urteil zur Schönheitswerbung nach §?11 HWG steht noch aus. Ein Beitrag von Michael Terhaag.
 
Symbolbild: Frau vor dem Bundesgerichtshof wird eine Hyaluronspritze gezeigt – Entscheidung des BGH zur Vorher-Nachher-Werbung bei Schönheitsbehandlungen.
OLG München: Unverpixelte Veröffentlichung des Sylt-Videos bleibt unzulässig
Die Strafanzeigen gegen Jacques Tillys Rosenmontagswagen sind juristisch haltlos. Warum die Ermittlungen unnötig sind und Satire verfassungswidrige Symbole nutzen darf, lesen Sie hier. Ein Beitrag von Michael Terhaag.


Meta darf öffentliche Nutzerdaten für KI-Training verwenden – OLG Köln weist Eilantrag ab
Meta darf die Inhalte von Facebook- und Instagram-Nutzer:innen für KI-Trainingszwecke nutzen – auch ohne vorherige Einwilligung. Das OLG Köln sieht ein berechtigtes Interesse und weist Eilantrag der Verbraucherzentrale NRW ab. Ein Beitrag von Michael Terhaag.
 
Symbolbild mit fiktiver Influencerin vor dem BVerfG
Keine Verletzung von Grundrechten – BVerfG bestätigt BGH und Kennzeichnungspflicht für Influencer-Werbung
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde einer Influencerin abgewiesen und die BGH-Rechtsprechung zur Kennzeichnungspflicht von Werbung auf Social Media bestätigt. Erfahre, wann Influencer:innen ihre Beiträge kennzeichnen müssen und wie die aktuelle Rechtslage aussieht. Ein Beitrag von Michael Terhaag.
Kein Verbot für Ärzte-Siegel: OLG München stärkt werbliche Empfehlungsmöglichkeiten
Das OLG München erlaubt Ärzten die Werbung mit FOCUS-Siegeln. Unser Beitrag erklärt die Hintergründe und zeigt, was Unternehmen daraus lernen können. Subjektivität ist nicht gleich Irreführung. Ein Beitrag von Michael Terhaag.
Symbolbild: FOCUS Top-Mediziner-Siegel 2022 neben Urteil des OLG München vom 22. Mai 2025 – Werbung mit Ärzte-Auszeichnungen laut Gericht zulässig.
Symbolbild: Blogger als Chefredakteur mit Presseschild sitzt vor Monitoren mit der Aufschrift ‚BLOG‘ – im Hintergrund die Dresdner Frauenkirche. Thema: journalistische Verantwortung bei Verdachtsberichterstattung.
Aktueller Beitrag von RA Michael Terhaag zum Beschluss 4 U 1466/24 des OLG Dresden. Senat verlangt Pressestandards von Bloggern & Influencern. Alles zu Beweistatsachen, Stellungnahme­pflicht & Laienprivileg

Pressespiegel

RA Terhaag zu BFSG im ZDF Mittagsmagazin
ZDF Mittagsmagazin - Barrierefreiheit wird Pflicht – Das neue BFSG im MiMa
Ab Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
Rechtliche Aspekte von PayPal, Verkäuferschutz und AGB - RA Terhaag wieder einmal bei WISO im ZDF
PayPal-Streitfälle bei eBay Kleinanzeigen: Käuferschutz, Verkäuferschutz und rechtliche Fallstricke im Fokus. Rechtsanwalt Terhaag im Gespräch mit dem ZDF-Verbrauchermagazin WISO zu den rechtlichen Herausforderungen bei digitalen Privatverkäufen – von AGB bis PayPal-Nutzung.
ZDF-WISO-Dreh mit Rechtsanwalt Michael Terhaag: Aufnahme in einem Studio mit Kamera und Gesetzesbüchern – Thema PayPal-Verkäuferschutz und AGB.
Michael Terhaag an seinem Computer für das ZDF und das BFSG
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Digitale Zugänglichkeit wird Pflicht – Interview im ZDF Verbrauchermagazin Volle Kanne
Ab Juni 2025 markiert das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) einen Wendepunkt für viele digitale Angebote in Deutschland. Einmal mehr durfte Michael Terhaag als Rechtsexperte im ZDF Verbrauchermagazin "Volle Kanne" die wichtigsten Fragen rund um diese neue gesetzliche Pflicht besprechen.
Versteckte Kosten bei Gesundheits-App - wie und wann geht das mit dem Widerruf? – live in Köln im Studio bei der WDR Servicezeit

Was gilt beim Widerrufsrecht bei digitalen Angeboten? Wann und wie lange kann ich Verträge rückgängig machen, wann nicht (mehr)? RA Terhaag durfte einmal mehr live im Studio in Köln der fabelhaften Yvonne Willicks von der Servicezeit Rede und Antwort stehen.
WDR Servicezeit mit Yvonne Willicks – RA Terhaag live im Studio Im Gespräch mit Moderatorin Yvonne Willicks erklärt Michael Terhaag, worauf Verbraucher bei Gesundheits-Apps achten müssen – und wann ein Widerruf noch greift.

Urteile

  1. Die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung gelten jedenfalls dann gegenüber einem privaten Blogbetreiber, wenn er sich gegenüber Dritten als Journalist geriert.
  2. Für eine identifizierende Berichterstattung, die sich auf nicht belegte Behauptungen und vage Verdachtsmomente beschränkt, besteht regelmäßig kein Informationsinteresse.

Dem allgemeinen Publikum ist bekannt, dass die Bewertung von Ärzten durch ein Medienunternehmen im Wesentlichen subjektiv geprägt ist und daher eine Prüfung nach „objektiven und aussagekräftigen Kriterien auf die Erfüllung von Mindestanforderungen“, wie sie bei technischen Produkten regelmäßig stattfindet, nicht erfolgen kann.
Feedback? Vielen Dank für jede Kritik

Wir hoffen, auch diesmal wieder praxisnahe Einblicke und interessante rechtliche Entwicklungen geboten zu haben. Unser Anspruch ist es, aktuelle Themen verständlich und fundiert aufzubereiten – daher freuen wir uns besonders über Ihre Anregungen (gerne auch wieder mehr, wie nach Ausgabe I):

Welche Themen interessieren Sie besonders? Gibt es Fragen, die wir aufgreifen sollten?
Schreiben Sie uns gern Ihr Feedback oder Ihre Wünsche per E-Mail. Und wenn Sie diesen Newsletter weiterempfehlen möchten, freuen wir uns natürlich über neue Leserinnen und Leser.
Bis zur nächsten Ausgabe – und bleiben Sie uns kritisch, neugierig und rechtlich aufrecht gewogen!
 

Kontakt / Impressum

Terhaag & Partner Rechtsanwälte | Graben-Straße 5 | 40213 Düsseldorf
Telefon: (0211) 16 888 600 | Fax: (0211) 16 888 601 | E-Mail: anwalt@aufrecht.de
Partnerschaftsregister AG Essen Nr. 1036 |
Verantwortlicher i.S.d. TMG: Rechtsanwälte Michael Terhaag LL.M.
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