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News: Archiv
Michael Terhaag, Fachanwalt für IT-Recht, im Interview zur Barrierefreiheit digitaler Angebote im ZDF-Verbrauchermagazin „Volle Kanne“. Thema: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ab Juni 2025
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Digitale Zugänglichkeit wird Pflicht
RA Terhaag Interview im ZDF Verbrauchermagazin Volle Kanne
Kein Verbot für Ärzte-Siegel – Das OLG München stärkt werbliche Empfehlungen
Senat traut dem Durchschnittsverbraucher zu, subjektive Bewertungen als solche zu erkennen – Subjektivität ist nicht unbedingt Irreführung
OLG Dresden: Blogger unter Presserecht
Neuer Beitrag zu Entscheidung um identifizierende Verdachtsberichterstattung, private Blogs und journalistischer Verantwortung
Bild zeigt links ein KI Bild des Skandalvideos von Sylt und recht RA Terhaag in einem Stern+ Beitrag aus dem Sommer 2024
Unverpixelte Veröffentlichung des Sylt-Videos bleibt unzulässig
Neuer Beitrag zu Verbot von BILD Veröffentlichungen und Rückblick auf stern+Interview von RA Terhaag
Roboter betrachtet Globus mit digitalen Symbolen – Symbolbild für KI-Training mit Nutzerdaten, globale Datennutzung, DSGVO, Datenschutz, Meta AI, OLG Köln Entscheidung
Meta darf öffentliche Nutzerdaten für KI-Training verwenden -
– OLG Köln weist Eilantrag der Verbraucherzentrale ab. Beitrag auch mit Links zum Widerspruch
PayPal, Käufer- und Verkäuferschutz sowie AGB
Rechtsanwalt Terhaag im Verbrauchermagazin WISO des ZDF
Rechtsanwalt Michael Terhaag erklärt im Interview bei der WDR Servicezeit das Widerrufsrecht bei digitalen Dienstleistungen und vermeintlich kostenlosen Apps
Widerrufsrecht bei Online-Verträgen – Liveinterview im Studio des WDR
Rechtsanwalt Terhaag erklärt in der WDR-Servicezeit, wann und wie lange digitale Verträge widerrufen werden können und was die Besonderheit bei digitalen Leistungen oder Waren ist.
Junge Influencerin mit Smartphone und Mikrofon vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, daneben Social-Media-Grafik mit „Anzeige“-Stempel – Symbolbild zum Urteil über die Kennzeichnungspflicht von Werbung und dem gescheiterten Verfassungsbeschwerdeverfahren von Luisa-Maxime Huss gegen das Influencer-Urteil des BGH
Keine Verletzung von Grundrechten
BVerfG bestätigt BGH und Kennzeichnungspflicht für Influencer-Werbung
Collage aus sechs Polaroid-Bildern, unregelmäßig an eine virtuelle Pinnwand geheftet. Überschrift: „Mai 2025“. Zu sehen sind (von links oben nach rechts unten): Michael Terhaag im TV-Interview bei münchen.tv, ein Karnevalswagen mit AfD-Satiremotiv, ein illustratives Bild zur Facebook-Zensur, ein weiteres TV-Interview bei WDR „Markt“, eine Gerichtsszene mit anonymer Maske sowie ein gestreiftes Hosenbein als Symbolbild für Moderecht. Die Auswahl zeigt aktuelle medienrechtliche Themen aus Kanzlei und Gesellschaft.
Die neue Ausgabe unseres Newsletters ist draußen
Streifenstreit in der Modewelt · Kein Nachahmungschutz für Gebräuchliches · Urteile und Pressespiegel
Keine wettbewerbliche Eigenart nur durch Erfolg:
Aktueller Beitrag zu OLG Hamburg und der Nachahmung von gebräuchlichen Ketten-Designs

Michael Terhaag | Christian Schwarz

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Praxisnaher Überblick zu rechtlichen Fragestellungen im Influencer-Marketing,  u.a. im Werbe-, Wettbewerbs-, Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrecht; inklusive Muster zur Vertragsgestaltung.