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News: Archiv
Teil II zum Fall Fernandes / Ulmen: Runde eins gegen den SPIEGEL geht mit vier von fünf Punkten an das Magazin
Rechtsanwalt Terhaag ordnet die erste gerichtliche Entscheidung des LG hamburg ein
Karlsruhe gegen Karlsruher: BGH stärkt SPIEGEL gegen Tipico-Gründer
Art. 5 GG schützt auch eine vermeintlich "falsche" oder nicht begründete Meinung. RA Terhaag ordnet die aktuelle BGH-Entscheidung ein – und warnt vor Missverständnissen.
Hund, Wasser, roter Ball – die Motividee ist frei. Aber der KI-Comic ist auch kein Werk.
RA Terhaag zu einer der ersten OLG-Entscheidungen im KI-Recht.
"Entscheidend ist, was hinten rauskommt" – Die Kohl-Protokolle vor dem BGH
Kein Geld für die Erben! Verwiegenheitspflicht auch ohne Vertrag und einzelne Passagen müssen neu geprüft werden - RA Terhaag ordnet die Entscheidung vom 23.4.2026 ein
Unser Newsletter III/2026 ist da!
Correctiv Berichterstattung, Influencer- und KI-Recht, BGH zur Wayback Machine und unser Presse Archiv
Correctiv und die Frage: Tatsache oder Wertung? Hamburg und Berlin urteilen diametral gegensätzlich.
Erste Einschätzung von RA Terhaag zu den gerade erst begonnenen presserechtlichen Scharmützeln um die Berichterstattung zum Potsdamer Geheimtreffen.
Helene Fischer, BILD und die Wayback Machine
BGH setzt neue Maßstäbe zum Aufräumen im Netz
Digitale Gewalt, Deepfakes und das geltende Recht – Was der Fall Fernandes/Ulmen aufwirft
Beitrag von Rechtsanwalt Terhaag mit zivil-, straf- und medienrechtlichen Einordnung
Wenn der Wolf zu laut heult... – Äußerungsrechtliche Sorgfaltspflichten von Top-Influencern und Unterlassungsanspruch bei Nötigungsversuch
Zweiter Beitrag von RA Terhaag zum Verfahren Sony und Lieberberg gegen Wolf
Ein Wolf im Schafspelz? Einstweilige Verfügung gegen Influencer Christian Wolf
Beitrag von RA Terhaag zu Verdachtsberichterstattung, Reichweite und den Grenzen öffentlicher Vorwürfe

Michael Terhaag | Christian Schwarz

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