Neue Abmahnwelle wegen falscher Werbeaussagen bei groupon.de und citydeal.de
- Verband Sozialer Wettbewerb mahnt Werbeaussagen von HYPOXI und Galvano Spa ab -
Es schwappt derzeit eine Abmahnwelle der Wettbewerbsverbände durch die Republik. Die Wettbewerbsverbände, allen voran der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. aus Berlin, mahnen derzeit vermeintliche oder tatsächliche Wettbewerbsverstöße in Bezug auf falsche Werbeangaben unter anderem bei Beauty- und Spa-Behandlungen ab.
Wellness-Studios, die sich die Werbeaussagen von beispielsweise der HYPOXI-Therapie oder der „Galvano Spa“ – Fußbäder zu eigen machen, tappen auch schon in die Falle. Der Anbieter der sündhaft teuren Geräte, eine Österreichische Firma, bewirbt die von ihm entwickelten Geräte mit hehren Versprechungen. So sollen durch die Anwendung Gewicht und Celluliteprobleme wirksam behandelt werden. „Galvano Spa“ soll den Körper entschlacken und entgiften und anregend auf den gesamten Organismus wirken.
Das Problem sind Werbeaussagen Dritter
Allerdings ist die Wirkweise der Apparate und Therapien in der wissenschaftlichen Welt stark umstritten. Diese Tatsache machen sich die Wettbewerbszentralen zunutze. Diejenigen Wellness-Unternehmen, die nämlich ihre eigene Behandlung mit den Aussagen der Hersteller der Geräte bewerben, verstoßen mit wissenschaftlich umstrittenen Werbeaussagen – fast immer ohne es zu ahnen – sowohl gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie das Heilmittelwerbegesetz (HWG).
Die Rechtsprechung des BGH ist in diesem Punkt zusätzlich noch sehr restriktiv. Alle Aussagen, die nicht auf einer wissenschaftlich gefestigten Erkenntnis beruhen, sind nach den Gerichten stets unzulässig. Es muss also nicht mal mit der berühmten „Abnehmpille“ gelogen werden.
Es reicht auch schon aus, wenn sich eine Werbeaussage zwar tatsächlich auf eine wissenschaftliche Meinung beruft, diese aber nur eine Mindermeinung darstellt. Dabei handelt es sich nämlich keineswegs um fundierte und anerkannte Meinungen und Erkenntnisse.
Besonders prekär ist jedoch, wie einige Mandanten berichten, das groupon die Angebote auf ihrer Website selbst mit entsprechenden Werbetexten versieht und der Teilnehmer überhaupt keinen Einfluss auf das Erscheinungsbild und den Inhalt der Werbeaktion hat. Sollte sich dies tatsächlich bestätigen, so ist nicht auszuschließen, dass sich die Betroffenen anderweitig schadlos halten können.
Leichtes Spiel bei der Suche nach Wettbewerbsverstößen
Die Wettbewerbshüter haben außerdem bei der Suche nach solchen Verstößen immer leichteres Spiel: Websites wie groupon.de und citydeal.de erfreuen sich großer Beliebtheit und erleichtern die Arbeit ungemein. Denn dort werben etliche Beauty-Salons und Wellness-Studios mit den zweifelhaften Aussagen zur Gesundheitssteigerung durch diese Apparate und Therapien.
Jedenfalls werden die Wettbewerbsverstöße jedermann – und damit schließlich auch den Wettbewerbszentralen – leicht zugänglich gemacht und sind mit wenigen Klicks gleich massenhaft einsehbar.
Dabei können Sie von Glück reden, wenn Sie durch eine der zahlreichen Wettbewerbshüter abgemahnt wurden. Denn dort sind die Kosten, die für die Abmahnung gefordert werden, noch relativ überschaubar.
Es ist allerdings auch davon auszugehen, dass bekannte „Abmahnkanzleien“ recht bald auf diesen Zug aufspringen werden und ebenfalls Abmahnungen verschicken werden. Von diesen wird in der Regel ein weit höherer Betrag als Schadensersatz geltend gemacht.
Haben Sie selber eine Abmahnung erhalten? Zögern Sie nicht und lassen sich von uns beraten. Wir helfen Ihnen gerne weiter.