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Twittern im neuen Outfit - mit Impressum!

Impressum bei Twitter? - Informieren Sie korrekt!

Impressumspflichten führen häufig zu Missverständnissen - und Abmahnungen. Insbesondere bei sozialen Medien gab es in letzter Zeit immer wieder Rechtsstreits, die auf der korrekten Darstellung eines Impressums aufbauten.

Zu diesem Thema haben wir vor allem hinsichtlich der richtigen Kennzeichnung bei Facebook bereits geschrieben. Insbesondere war früher umstritten, ob eine Verlinkung unter der Rubrik "Info" ausreichend ist. Mittlerweile hat Facebook seine Darstellungsoptionen geändert. 

Für Twitter stellt sich dieses Problem ebenso. Die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung gilt für gewerbliche Tätigkeiten hier ebenso. Problematisch wird allerdings die richtige Darstellung. So gibt es verschiedene Formen. Allerdings stellt sich das Problem, dass die Eingabefelder oftmals viel zu klein sind und es nicht ausreicht, ein "verkürztes" Impressum einzustellen.

In diesem Fall kann eine Verlinkung ausreichen, wenn dieser Link das Impressum hinreichend kennzeichnet. Wir können Ihrem Geschäftsauftritt auch in dieser Hinsicht unsere Beratung zukommen lassen. Für Unternehmen kann sich nämlich auf diesem Gebiet Nachlässigkeit schnell nachteilig auswirken. Da es sich hierbei um Wettbewerbsregeln handelt, könnten Konkurrenten oder Wettbewerbszentralen wegen des Impressums abmahnen.

Wir können Ihnen aufgrund unserer Erfahrung auf diesem Gebiet ein umfangreiches Beratungsangebot liefern. Sprechen Sie uns gerne an und wir helfen Ihnen weiter!