Erfolg für Terhaag & Partner: Gerichtliches Verbot unzulässiger Werbung für ärztliche Leistungen erwirkt

Mit einem aktuellen Beschluss hat das Landesgericht Köln Ende Juli unserem Antrag in einem einstweiligen Verfügungsverfahren vollumfänglich stattgegeben und die begehrten Unterlassungsverbote ausgesprochen, vgl.: LG Köln, Beschl. v. 29.07.2025, Az. 33 O 240/25 - unzulässige Werbung für ärztliche Leistungen mit Pauschal- und Streichpreisen, Rabatten und/oder Vorher-Nachher-Darstellungen. Bei der durch Terhaag & Partner vertretenen Antragstellerin handelt es sich um die Betreiberin einer bekannten, renommierten Schönheitsklinik in Düsseldorf mit weiteren zwölf Standorten in ganz Deutschland.
Das Gericht untersagte den Antragsgegnern, im geschäftlichen Verkehr für plastisch-ästhetische Behandlungen mit Pauschalpreisen oder pauschalen Rabatten zu werben sowie bildliche Vorher-/Nachher-Darstellungen zu verwenden. Das Gericht stellte klar, dass Preisangaben für ärztliche Leistungen nach der GOÄ stets eine einzelfallbezogene Gebührenbemessung erfordern und daher nicht pauschal beworben werden dürfen. Auch pauschale Rabattversprechen sind mit der gesetzlich vorgeschriebenen individuellen Abrechnung unvereinbar.
Zudem bestätigte die Kammer das in § 11 HWG verankerte Verbot vergleichender bildlicher Darstellungen bei ästhetischen Eingriffen. Hierunter fallen ausdrücklich auch Behandlungen mit Hyaluronsäure sowie nicht-operative Formkorrekturen wie Nasenkorrekturen. Diese Bewertung deckt sich mit der kurz darauf ergangenen, vielbeachteten Entscheidung des BGH zur Werbung mit Vorher-/Nachher-Bildern für Botox- und Hyaluronbehandlungen, die das Verbot völlig unabhänging von unserem Verfahren nochmals deutlich herausgestellt hat .
Die Entscheidung stärkt die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine seriöse und rechtssichere Werbung im Bereich plastisch-ästhetischer Behandlungen und schafft zugleich Klarheit für den Wettbewerb in diesem sensiblen Markt. Die einstweilige Verfügung ist mittlerweile rechtskräftig. Für unsere Kanzlei ist dies ein wichtiger Erfolg im Wettbewerbs- und Werberecht ärztlicher Leistungen. Wir unterstützen medizinische Einrichtungen ebenso wie Wettbewerber dabei, ihre Rechte durchzusetzen und unzulässige Marktpraktiken zu unterbinden.
Terhaag & Partner Rechtsanwälte verfügen über langjährige Erfahrung in der Durchsetzung und Abwehr wettbewerbsrechtlicher Ansprüche – nicht nur für medizinische und ästhetische Leistungen. Wir unterstützen Unternehmen und Dienstleister verschiedenster Branchen dabei, ihre Werbung rechtssicher zu gestalten und unzulässige Marktpraktiken effektiv zu unterbinden.

