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Terhaag & Partner gegen einstweilige Verfügung wegen Filesharings erfolgreich

Terhaag & Partner gegen einstweilige Verfügung wegen Filesharings erfolgreich

Unser Mandant beauftragte uns mit seiner Vertretung, nachdem er vom Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung kassiert hatteUrheberrecht, Fachanwalt, Düsseldorf, Anwalt, Filesharing, die ihm auferlegte, einen Film nicht mehr über Tauschbörsen im Internet zum Download verfügbar zu machen.

Grundsätzlich sieht die Rechtsprechung ja auch vor, dass für den Fall, dass der Inhaber eines Internet-Anschlusses im Hinblick auf eine vermeintlich

e Urheberrechtsverletzung ermittelt wird, der erste Anschein dafür spricht, dass der Verstoß auch tatsächlich über diesen Anschluss begangen wurde.

Jedoch nur der erste Anschein und natürlich kann man dies auch wieder entkräften.

Gesagt, getan!

Denn weder unser Mandant noch seine Frau und die Kinder hatten den Verstoß begangen. Folgerichtig legten wir Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung ein. Es konnte umfangreich eidesstattlich belegt werden, dass unsere Mandant zum Tatzeitpunkt überhaupt ni

cht zu Hause war und auch die anderen im Haushalt lebenden Personen nichts mit dem vermeintlichen Verstoß zu tun hatten. Das WLAN im Haushalt war ebenfalls abgesichert.

So hatte auch die Rechteinhaberin ein Einsehen, denn noch vor der mündlichen Verhandlung wurde der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung zurückgezogen. Offensichtlich wollte man hier Entscheidungsgründe vermeiden…