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Macro 2000 Videostabilisator als Umgehung des Kopierschutzes?

Videostabilisatoren als Mittel zur Umgehung eines Kopierschutzes?

...aus aktuellem Anlass eine kurze Fallstudie zum § 95a UrhG

siehe auch das *Update* am Ende des Beitrages zu DaVideo, CloneCD und Ähnlichem.

Wieder einmal ist Ebay zu einem gefährlichen Feld für private Anbieter geworden. Diesmal geht es um Apparate, die ursprünglich zur Videostabilisierung hergestellt worden sind, aufgrund ihrer Eigenart jedoch auch den Kopierschutz "Macrovision" aushebeln können. Dieser Aspekt macht den Verkauf von Geräten dieser Art unter Umständen zu einem teuren Vergnügen.

Dies liegt daran, dass "Macrovision" seit dem 12. September 2003 als Kopierschutz selbst unter den Schutz des damals neu eingeführten § 95a UrhG fällt. Dieser verbietet nicht nur technische Maßnahmen zum Schutz von urheberrechtlich geschützen Werken zu umgehen, sondern auch für solche Mittel Werbung zu betreiben oder sie zu verkaufen.

So kam es, dass Ende letzten Jahres bei einem großen Elektronikhandel eine einstweilige Verfügung einschlug, die dem Händler gerichtlich untersagt hat, die Videostabilisatoren Macro 2000 weiter zu verkaufen. Leider wurde hier seitens des Händlers kein Widerspruch gegen die Verfügung eingelegt, so dass es zu keiner weiteren gerichtlichen Überprüfung kam. Nachdem der große Fisch ausgeschaltet worden war, wird nun unter Bezug auf § 95a UrhG offensichtlich auch jeder private Verkäufer der Macro 2000 Videostabilisatoren bei ebay abgemahnt und auf Unterlassung und Zahlung der Kosten in Anspruch genommen.

Dabei ist im Rahmen der Ebay-Verkäufe ein Verstoss gegen den § 95a nicht so glasklar. So könnte man durchaus der Meinung sein, dass sich der Abs. 3 des § 95a UrhG nur zur weiteren Ergänzung auf den Abs. 1 bezieht. Dieser verlangt jedoch eine Art Vorsatz, da er verlangt, dass "dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen". Dem Verkäufer bei Ebay müßte nach dieser Bewertung bekannt sein, oder es müßte ihm den Umständen nach bekannt sein, dass ein Videostabilisator ein Apparat zur Umgehung eines Kopierschutzes ist.

Wir vertreten Sie gerne, sprechen Sie uns an!

*Update*

Zwischenzeitlich wird auch das Angebot von verschiedenen Softwareprogrammen im Internet, zum Beispiel unter ebay, verfolgt und kostenpflichtig abgemahnt. Neben den klassischen Programmen zur Umgehen des Kopierschutzes wie CloneCD werden allerdings auch die alten Programme wie DaVideo 2 verfolgt.