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Google Book Search versus Urheberrecht der Autoren und Verleger

Deutsche Autoren aufgepasst - Vergleichsverhandlungen mit Google Book Search auch in Deutschland

Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann

Im Rechtsstreit zwischen amerikanischen Autoren und Verlegerverbänden und dem Datengigant Google um deren Buchdigitalisierungsprojekt "Google Book Search" bewegt sich mittlerweile auch in Deutschland einiges.

 Die amerikanische Autoren- und Verlegerverbände Authors Guild und die Association of American Publishers haben nach über zweijährigen Verhandlungen einen Vergleich erzielt. Danach darf Google auch urheberrechtlich geschütztes Buchmaterial für seinen Onlinedienst einscannen und im Internet öffentlich zugänglich machen. Im Gegenzug verpflichtet sich Google, den Rechteinhabern eine Vergütung zukommen zu lassen.

Google Book Search versus UrheberrechtAußerdem sollen die Rechteinhaber auch zukünftig die Kontrolle über die die Nutzung ihrer Werke behalten. Dazu wird Google ein Buchrechteregister schaffen, über das die Kontrolle der Nutzung möglich sein soll. Dieser Vergleich gilt, vorbehaltlich der Abnahme durch ein mit der Sache betrautes Gericht voraussichtlich im Juni 2009, vorerst nur für die in den Verbänden organisierten amerikanischen Autoren und Verlegern. In dem Vergleich ist vorgesehen, dass einzelnen Autoren ein Widerspruchsrecht bis zum 5. Mai 2009 eingeräumt werden soll. Der Widerspruch führt zum Ausschluss aus dem Vergleich.

Google ist nun auch bemüht in anderen Ländern eine entsprechende Regelung zu erzielen.

Rechtsverlust für deutsche Autoren und Verleger

Es steht zu befürchten, dass auch deutsche Autoren und Verleger durch den amerikanischen Vergleich betroffen sein werden. Während man nach deutschem Rechtsverständnis davon ausgehen müsste, dass der Vergleich nur die in den USA direkt beteiligten Parteien betrifft, sieht dieser paradoxerweise aber Regelungen vor, dass selbst unbeteilogt Rechteinhaber unter Umständen ausdrücklich widersprechen müssen.

In Deutschland haben sich daher die Verwertungsgesellschaft WORT (VG WORT), der Verband Deutscher Schriftsteller in der Dienstleistungsgesellschaft ver.di  und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels in einer „Allianz deutscher Autoren und Verleger“ zusammengeschlossen, um gemeinsam bei anstehenden Vergleichsverhandlungen auftreten zu können. Bislang müssen aber deutsche Autoren erst über die Möglichkeit des Vergleiches informiert werden.

Wir helfen Ihnen gerne und informieren

Dies tun wir an dieser Stelle für Sie. Wenn Sie selbst betroffener Autor oder Verleger sind, besteht auch für Sie die Möglichkeit sich an den Vergleichsverhandlungen direkt oder indirekt zu beteiligen und Ihre Urheberrechte vor dem Ausverkauf zu bewahren.

Sprechen Sie uns gerne einfach an.