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Achtung Lizenzfalle! AGB von Fotolia.de und anderen Bildagenturen sind nicht ganz unproblematisch

Achtung Lizenzfalle! AGB von Fotolia.de und anderen Bildagenturen sind nicht ganz unproblematisch

Sie kennen die Situation sicherlich: günstige Bilder kauft man heutzutage über Microstock-Bildagenturen wie fotolia.de, gettyimages.de oder istockphoto.de. Egal ob für Werbung, Marketing oder die Gestaltung von Flyern, Websites oder Katalogen. Kreative, Webmaster und Fotografen tummeln sich auf dem Markt.

Nutzen oder Gefahr? Fotolia und Co.

Soweit funktioniert der Onlinekauf von Bildern auch reibungslos. Die Dateien sind schnell und unkompliziert auf dem Rechner und entsprechend schnell sind sie auch in den Workflow integriert.
Zusätzlich geben die Betreiber der Bildagenturen vollmundige Versprechungen über „garantiert rechtssichere und lizenzfreie“ Bilder.

Wo steckt das Problem?

Was spricht also noch dagegen, Bilder ab sofort nur noch per Download zu beziehen?
Einiges! Denn die Fallen stecken im Detail, genauer gesagt in den AGB von beispielsweise fotolia.de:
Dort ist nämlich folgendes zu lesen:

der Gebrauch des Werkes in einer Art und Weise, die die abgebildete Person oder den Urheber in einem negativen Zusammenhang darstellen, u.a.:

1) Pornografie
2) Zigaretten und Tabakprodukte
3) Herrenclubs, Nacktbars und Escort-Services, Dating-Services, Dating-Webseiten, Partnervermittlungen oder ähnliche Dienstleistungen
4) Extreme politische Parteien und Meinungsförderung im politischen Sinne
5) Diffamierende, unrechtliche, beleidigende oder unmoralische Verwendungsarten

Das Problem ist die Formulierung

Schon ein erster flüchtiger Blick macht deutlich, dass diese Nutzungsbedingungen wenig aussagekräftig sind. Noch dazu sind sie gespickt mit unbestimmten Begriffen. Und gerade deshalb liegt darin eine gewisse Gefahr. Denn wirklich rechtssicher lässt sich ersteinmal nicht beurteilen, ob eine bestimmte Nutzung der Bilder denn nun erlaubt ist, oder eben nicht.
Besonders problematisch wird es, wenn Sie Bilder gekauft haben, auf denen Personen zu erkennen sind. Denn neben der ohnehin erforderlichen urheberrechtlichen Lizenzierung – also der Rechteeinräumung für die Benutzung der Bilder durch den Urheber – ist bei solchen Bildern auch immer die Einwilligung des Abgebildeten erforderlich. Ein solcher „Model-Release“ sollte natürlich schriftlich vorliegen und ausdrücklich für die Verwendung der Bilder zu geschäftlichen Zwecken gegeben worden sein.
Zwar versuchen die Betreiber der Website sich dahingehend abzusichern, dass Fotografen beim Upload von solchen Bildern stets auch einen Scan des Model-Release übermittelt wird.
Doch wird der Inhalt der übermittelten Dokumente scheinbar nur unzureichend überprüft. Uns sind Fälle bekannt, in denen eine Einwilligung etwa mit Einschränkungen versehen wurde, die es Verwertern nicht gestatten sollte, Ihre Bilder in erotischem oder pornografischem Kontext zu verwenden. Die Bilder, die eine Dame bezeichnenderweise als Domina verkleidet zeigten, konnten dennoch zum freien Download (und sogar unter Tags wie „dominant, Latex und Domina“) auf fotolia.de angeboten werden.

Unterlassung und Schadensersatz, Abmahnung

Hier tut sich schon die erste Falle auf. Denn Bildverwerter, die vermeintlich ordentlich gekaufte Bilder im (begrifflich kaum klar zu definierenden „erotischen oder pornografischen Kontext“ etwa zur Gestaltung einer Website nutzen wollen, sehen sich ganz plötzlich und ohne es zu ahnen einer ganz konkreten Abmahngefahr ausgesetzt. Mit einer solchen Abmahnung werden in der Regel nicht nur Unterlassungsansprüche aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht erhoben. Immer werden auch wegen einer vermeintlich unberechtigten Nutzung auch nochmals Lizenzgebühren anhand einer sogenannten Lizenzanalogie in nicht unbeträchtlicher Höhe geltend gemacht, die den Kaufpreis des Bildes deutlich übersteigen und so schnell ein vermeintliches schnelles Schnäppchen zur teuren Investition machen. Einen funktionierenden Schutz dagegen gibt es kaum.

Auch das Gesetz bietet wenig Hilfe

Das zugrundeliegenden Gesetze, die §§ 823 BGB und 22, 23 Kunsturhebergesetz (KUG) aus dem Jahre 1907 sind ihrerseits schon recht altgediente und insgesamt sehr allgemein gehaltene Rechtsnormen, die im Übrigen nach Ansicht einer immer größer werdenden juristischen Meinung nicht mehr den Erfordernissen der modernen Kommunikation gerecht werden. Die Auslegung dieser Gesetze obliegt den Gerichten. Darin liegt einerseits Segen, andererseits aber auch Fluch. Denn erstens urteilen die Gerichte nicht immer einheitlich und zweitens haben die Richter einen enormen Interpretationsspielraum, Sodass Entscheidungen angesichts der komplizierten Rechtslage eben weit auseinander liegen können. Kommt zusätzlich die Auslegung der Nutzungsbedingungen der Bildagenturen hinzu, die, wie oben gezeigt, auch alles andere als deutlich formuliert sind, kann schnell eine Nutzung im vermeintlich harmlosen erotischen Bereich, tatsächlich umfangreiche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche auslösen.

Vorsicht ist bei allen Bildern geboten!

Aber nicht nur bei Bildern die Personen darstellen ist Vorsicht geboten. Denn die Nutzungsbedingungen von fotolia.de verbieten unter den schwammigen Fomulierungen von oben auch die Verwendung sämtlicher anderer Bilder und knüpfen an den Schutz des Urhebers an. Somit wird eigentlich die Verwendung sämtlicher Bilder unter das Verbot gefasst, sie im nebulösen Dunstkreis von Erotik zu nutzen. Das damit ein gehöriges Maß an Rechtsunsicherheit geschaffen wird, ist offensichtlich.

Was muss ich als Fotograf beachten?

Aber nicht nur die Verwerter von Bildmaterial sind unter Umständen kaum kalkulierbaren Risiken ausgesetzt. Denn auch der Fotograf bewegt sich auf unsicherem Terrain. Ganz wichtig ist es, sich vor dem Shooting eine Einwilligung des Models erteilen zu lassen. Diese sollte natürlich schriftlich fixiert werden und klar und deutlich eventuelle Bedingungen und Einschränkungen enthalten, auf die sich Fotograf und Model geeinigt haben.  Außerdem sollte vermerkt werden, ob das Model für die Ablichtung ein Entgelt erhalten oder nicht. Denn es gilt, hat das Model Geld für die Abgeltung Ihrer Rechteeinräumung erhalten, so gilt die Genehmigung als erteilt. Bei der genauen Formulierung einer solchen Einwilligungserklärung ist Ihnen Ihr spezialisierter Rechtsanwalt natürlich gerne behilflich und sollte unbedingt vorher mit einer umfassenden Beratung beauftragt werden.
Denn bei der geschäftlichen Verwertung von Bildern durch den Fotografen – beispielsweise durch den Verkauf oder eben den Upload zu einer Microstock-Bildagentur – in die das Model nicht eingewilligt hat, bestehen ebenfalls umfassende Unterlassungs.- und Schadensersatzansprüche.
Ich wurde fotografiert/ Ich bin Model – worauf muss ich achten? Was sind meine Rechte?
Selbstverständlich gilt der obige Rat auch für das Model. Fixieren Sie in Ihrem eigenen Interesse so genau wie möglich und natürlich schriftlich, wie Sie sich die anschließende Nutzung vorstellen. Nur dadurch lässt sich späterer Ärger, der immer viel Zeit, Nerven und Geld kostet, vermeiden.
Andererseits ist es aber auch denkbar, dass ich fotografiert werde, aber eben keine Einwilligung in die Nutzung des Bildes gegeben habe. Sollten Sie später Ihr Bild in einer Zeitung oder auf einer Website wieder sehen, stehen Ihnen unter Umständen selbstverständlich die oben beschriebenen Ansprüche aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht zu.

Und noch eine Gefahr:

In diesem Zusammenhang ist noch die Lektüre unserer News zu einer weiteren Gefahrenquelle bei der Nutzung von Online-Bildagenturen empfohlen. Denn es sind derzeit vermehrt Abmahnungen verschickt worden, in denen die Nutzung von Bildern aus dem Portal von pixelio.de ohne die erforderlichen Urheberbenennung vorgeworfen und mit empfindlichen Nachlizenzen geahndet werden.

Fazit

Es lässt sich jedenfalls festhalten, dass die Nutzung der vermeintlichen Heilsbringer auf dem Bildermarkt nicht zu unterschätzende Risiken und Gefahren birgt. Es ist bei der geschäftlichen Verwertung von Bildern, Grafiken und Illustrationen – für die im Übrigen ein ganz ähnlicher Maßstab gilt – daher immer anzuraten die Nutzungsbedingungen genau zu studieren und im Zweifel einen kompetenten Rechtsanwalt vor der Nutzung der Bilder zu Rate zu ziehen.