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Abmahnungen und Zahlungsaufforderungen von Getty Images

Abmahnungen von Getty Images

 

von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Dr. Volker Herrmann

Wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen durch angeblich rechtswidrige Veröffentlichung von Bildmaterial im Internet lässt die Firma Getty Images seit geraumer Zeit Abmahnungen aussprechen. 

Häufig stammt das erste Schreiben von Getty Images selbst. Im zweiten Schritt folgt dann in der Regel eine anwaltliche Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer aus München.

Getty Images betreibt einen Online-Bilderdienst, bei dem die Besucher Nutzungsrechte an einzelnen Bildern erwerben können. Wird ein lizenzpflichtiges Bild ohne Bezahlung verwendet, stellt dies nach den Lizenzbedingungen eine unerlaubte Veröffentlichung dar.

Fachanwalt Urheber- und Medienrecht RechtsberatungDem Abgemahnten wird ein Rechtsverstoß unter Angabe der Internetseite und des Bildes vorgeworfen. Weiter wird von der Kanzlei behauptet, Getty Images sei Rechteinhaberin der Bilder. Belege dafür, beispielsweise Lizenzverträge, werden in aller Regel nicht mitgeschickt. Vielmehr wird lediglich auf die Bildnummer aus der Bildersammlung von Getty Images verwiesen.
Der Abgemahnte wird in dem Schreiben zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie zur Zahlung von Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten aufgefordert.

Für den Fall der Nichtbefolgung dieser Anweisungen wird mit gerichtlichen Schritten gedroht. Die geforderten Summen sind recht erheblich, auch wenn es sich nur um wenige oder gar nur ein Bild gehandelt hat.

 

Fazit

Bewahren Sie die Ruhe und lesen Sie das Schreiben aufmerksam durch. Ungeachtet der Frage, ob Sie den Rechtsverstoß tatsächlich begangen haben, müssen Sie zeitnah reagieren, um nicht eine einstweilige Verfügung zu riskieren, die regelmäßig mit hohen Kosten verbunden ist. Zur Reaktion auf das Schreiben von Getty Images oder deren Anwälte gibt es je nach Sachlage im Einzelfall stets mehrere Handlungsoptionen, wir beraten Sie gerne.