Apotheken - Abmahnung der Stiftung Deutscher Polleninformationsdienst
Von Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Vorweihnachtliche Abmahnungen sind bei Apotheken leider keine Seltenheit. Derzeit in noch unklar, ob die aktuelle vorweihnachtliche Abmahnung der Stiftung Deutscher Polleninformationsdienst ein Einzelfall ist oder hier mehrere Apotheker abgemahnt wurden. Auf apotheke-adhoc.de wird über den aktuellen Fall berichtet.
Worum geht es?
Viele Apotheken stellen auf ihrer Internetseite einen Pollenflugkalender zur Verfügung. In dem genannten Fall geht hiergegen die Stiftung Deutscher Polleninformationsdienst aus Berlin vor und beruft sich dabei auf den urheberrechtlichen Schutz der von der Stiftung Deutscher Polleninformationsdienst gesammelten Daten. Diese sollen eine geschützte Datenbank gem. § 87a UrhG darstellen.
Gefordert wird neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung die Zahlung von Abmahnkosten in Höhe von rund 1.500 Euro. Dies deutet auf einen recht hoch angesetzten Streitwert hin. Auch werden Schadensersatzforderungen angekündigt. Die Stiftung Deutscher Polleninformationsdienst erhebt für die Nutzung von Pollendaten Lizenzgebühren. Auf ihrer Website weist die Stiftung Deutscher Polleninformationsdienst darauf hin, dass im Falle der missbräuchlichen Verwendung von Pollendaten „in Abhängigkeit vom Schweregrad des Missbrauchs“ Anzeige erstattet wird.
Wer von einer Abmahnung betroffen ist, sollte im Einzelfall prüfen, ob tatsächlich das Datenbankschutzrecht verletzt worden ist, da allgemeine Informationen über den Pollenflug der Gemeinfreiheit unterfallen könnten.