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2 Sekunden - 27 Jahre Metall auf Metall: BGH entscheidet - Sampling als Pastiche zulässig

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Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL. M.

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Metall auf Metall: BGH entscheidet — Sampling als Pastiche zulässig

BGH, Urteil vom 3. September 2026 – I ZR 74/22
 

So, jetzt ist aber Schluss, oder?

Der Streit geht schon 27 Jahre. Wir befassen uns spätestens seit der ersten von nun sechs BGH Entscheidungen im Jahr 2008 näher mit der Auseinandersetzung. Damals habe ich die Entscheidung unter dem Titel "Das gibt Funken - Metall auf Metall" ausführlich kommentiert. Natürlich konnte damals niemand ahnen, dass der Rechtsstreit noch fast zwei Jahrzehnte weitergehen würde. Nun hat der Bundesgerichtshof in der Sache zum sechsten Mal entschieden.

Dass dies überhaupt möglich war, erklärt sich aus einer prozessualen Odyssee die ihresgleichen sucht: Zweimal musste der Europäische Gerichtshof angerufen werden, einmal das Bundesverfassungsgericht.
Die sechs BGH-Entscheidungen im Überblick:

  • BGH, Urteil vom 20. November 2008 – I ZR 112/06 (Metall auf Metall I)
  • BGH, Urteil vom 13. Dezember 2012 – I ZR 182/11 (Metall auf Metall II)
  • BGH, Beschluss vom 1. Juni 2017 – I ZR 115/16 (Metall auf Metall III — Vorlage an den EuGH)
  • BGH, Urteil vom 30. April 2020 – I ZR 115/16 (Metall auf Metall IV)
  • BGH, Beschluss vom 14. September 2023 – I ZR 74/22 (Metall auf Metall V — erneute Vorlage an den EuGH)
  • BGH, Urteil vom 3. September 2026 – I ZR 74/22 (Metall auf Metall VI — heute)

Ein Urteil mit Sprengkraft - ich hatte von Beginn an Recht: Das gibt Funken!

Nun hat der BGH also entscheiden: Tonträger-Sampling kann als sogenanntes Pastiche nach § 51a UrhG zulässig sein. Damit bestätigte der I. Zivilsenat das Urteil der Vorinstanz und wies die Revision der Kläger, der Mitglieder bzw. Rechtsnachfolger der aus Düsseldorf stammenden Düsseldorfer Gruppe Kraftwerk, zurück.

Neue Regeln - wie für dieses Verfahren gemacht

In der Pressemitteilung des BGH ausdrücklich benannt: der 7. Juni 2021. Ab diesem Tag gilt § 51a UrhG, eine Vorschrift die es zuvor im deutschen Urheberrecht nicht gab und die als Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie (DSM-Richtlinie) eingeführt wurde. Sie erlaubt unter anderem die Nutzung geschützter Werke zum Zweck des Pastiches - einem Begriff aus der Kunstgeschichte. Hierunter versteht man regelmäßig Werke, die an bestehende Werke erinnern, sich dabei aber erkennbar von ihnen unterscheiden und mit ihnen in einen künstlerischen Dialog treten z.B. Hommagen, stilistische Anleihen oder kreative Auseinandersetzungen mit dem Original.

Aber Vorsicht, das ist natürlich kein Schlupfloch für jede beliebige Übernahme fremder Werke. Ab dem 7. Juni 2021 ist die Übernahme der zweisekündigen Rhythmussequenz aus „Metall auf Metall" in den Titel „Nur mir" von Sabrina Setlur nach Auffassung des BGH als Pastiche zulässig. Was für den Zeitraum davor gilt — und welche konkreten Ansprüche Kraftwerk für die Jahre bis zu diesem Stichtag noch durchsetzen kann — wird die vollständige Urteilsbegründung zeigen müssen.

Das geht weit über diesen Musikerstreit hinaus

Die Entscheidung geht weit über den konkreten Streit zwischen Kraftwerk und Moses Pelham hinaus. Mit der Anerkennung des Pastiches als eigenständige urheberrechtliche Schranke hat der BGH einen Rahmen geschaffen der für die gesamte Musikproduktion relevant ist. Wer sampelt, wer bestehende Werke zitiert, wer auf musikalische Vorbilder Bezug nimmt, muss sich künftig an dieser Entscheidung messen lassen.

Das gilt aber nicht nur für Musikproduzenten. Die Entscheidung dürfte auch für alle relevant werden die Musik in Reels, Shorts oder TikToks verwenden — und dabei auf den Schutz einer urheberrechtlichen Schranke hoffen. Denn der BGH macht deutlich: Pastiche setzt einen erkennbaren künstlerischen Dialog voraus. Wer einfach nur einen Song unterlegt, wird sich darauf kaum berufen können. Was das im Einzelnen bedeutet und welche praktischen Konsequenzen sich daraus ergeben, analysieren wir sobald die vollständigen Urteilsgründe vorliegen.

Ob damit wirklich Schluss ist, bleibt abzuwarten. Denn der Rechtsstreit ist nicht nur in der heute entschiedenen Frage noch nicht vollständig abgeschlossen: Für den Zeitraum zwischen 2002 und 2021 — über den der BGH bereits früher entschieden hatte - hat Pelham bereits Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht. Und auch gegen das heutige Urteil stünde Kraftwerk der Weg zum Bundesverfassungsgericht grundsätzlich offen, auch wenn bei den stark unionsrechtlich geprägten Fragen nur wenig eigenständiger verfassungsrechtlicher Angriffspunkt verbleiben dürfte... More to come.

Michael Terhaag | Christian Schwarz

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