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Was darf Satire? Sendung „Extra3“ wieder im Fokus

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Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL. M.

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Was darf Satire? Sendung „Extra3“ wieder im Fokus

Von Rechtsanwalt Michael Terhaag
Fachanwalt für IT-Recht

In Deutschland bahnt sich ein neuer Streit um die Satire-Freiheit an. Dieses Mal sieht sich die AfD als Opfer einer Satire-Sendung. Der Fall ging bereits vor Gericht - ein Update finden Sie weiter unten. Darum geht es: Auf dem AfD-Parteitag in Köln wurde Alice Weidel gemeinsam mit Alexander Gauland zum sogenannten „Spitzenduo“ für die Bundestagswahl ernannt.

Dort hielt Weidel auch eine Rede, in welcher unter anderem der folgende Satz fiel: „Die politische Korrektheit gehört auf den Müllhaufen der Geschichte“.

Diesen Auszug aus Weidels Rede zeigte die NDR-Satire-Sendung „Extra3“. Anschließend kommentierte Moderator Christian Ehring den Einspieler mit den Worten: „Jawoll! Schluss mit der politischen Korrektheit, lasst uns alle unkorrekt sein. Da hat die Nazi-Schlampe doch recht. War das unkorrekt genug? Ich hoffe.

Die AfD gibt sich brüskiert. In Medien und in den sozialen Netzwerken ist zu lesen, dass man nun juristisch gegen die Aussage vorgehen werde – sie verletzte Weidel in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, sie sei beleidigend und verleumderisch.

Doch ist das wirklich so? Daran darf man durchaus zweifeln. Wie bereits im Fall von Böhmermann gegen Erdogan, der nunmehr bald vor dem OLG Hamburg verhandelt werden dürfte, darf man den Begriff „Nazi-Schlampe“ nicht losgelöst und ohne den Gesamtzusammenhang sehen. Man muss den Kontext in welchem der Begriff geäußert wird beachten.

Für sich allein wäre der Begriff „Nazi-Schlampe“ ohne weiteres beleidigend.  Da jedoch Weidel sich in ihrer Rede mit der politischen Korrektheit befasst und diese auf dem „Müllhaufen der Geschichte“ sehen will, muss sie sich auch einiges gefallen lassen.

Gewissermaßen stimmt Ehring der Politikerin sogar zu: „Lasst uns alle unkorrekt sein“. Zudem relativiert er die Beleidigung am Ende mit dem Nachsatz: „War das unkorrekt genug? Ich hoffe.“ Dies alles dürfte von der Satire-Freiheit umfasst sein. Zumal sich der Zuschauer von „extra3“ bewusst ist, keine ernste Nachrichtensendung zu gucken, sondern eine Satire-Sendung.

Es bleibt ohnehin abzuwarten, ob und wie sich Weidel gegen die Aussage juristisch erwehren wird. Mit der Argumentation des Landgerichts Hamburg im Fall Böhmermann könnte sie am Ende vielleicht sogar erfolgreich sein. Die Richter haben einen Großteil des sog. Schmähgedichts über Erdogan untersagt. Allerdings ist in diesem Verfahren das letzte Wort noch nicht gesprochen, das Urteil aus Hamburg wurde vielfach - auch von uns – kritisiert. Jetzt liegt die Akte beim Oberlandesgericht.

Den Zorn Erdogans bekamen auch Christian Ehring und der NDR zu spüren – und zwar vor Böhmermann. Die Sendung „extra3“ veröffentlichte wenige Tage vor dem böhmermannschen Schmähgedicht einen Satire-Song über den türkischen Staatspräsidenten („Erdowie, Erdowo, Erdogan“). Der fand (auch) das überhaupt nicht lustig und bestellte den deutschen Botschafter ein. Als Reaktion darauf präsentierte Jan Böhmermann anschließend sein Schmähgedicht.

Für ein so großes Erdbeben wird die Aussage von Ehring wohl nicht sorgen. Andere führende AfD-Mitglieder machen es sich ohnehin schon sehr einfach – sie schimpfen plump zurück: „Das wird teuer für diesen #GEZ-Primitivling“, ist auf Twitter zu lesen. In diesem Fall will man bei der AfD von einer „Beleidigung“ sicherlich nichts hören. Satire ist das jedenfalls nicht. Kabarettist Christian Ehring wird’s verkraften. Er hat ohnehin schon gewonnen, so oder so. Seine nächste Sendung wird bald ausgestrahlt. Wir freuen uns drauf!

UPDATE: Alice Weidel scheitert mit Antrag auf einstweilige Verfügung

Alice Weidel versuchte offenbar, die Aussage per einstweilige Verfügung untersagen zu lassen. Ein entsprechender Antrag beim Landgericht Hamburg wurde jedoch zurückgewiesen (11. Mai 2017, Az.: 324 O 217/17). Das Gericht ging davon aus, dass Weidel überspitzte Kritik hinnehmen müsse.

Der Entscheidung liege eine Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Antragstellerin zugrunde, heißt es in einer Mitteilung des Landgerichts Hamburg. Für die rechtliche Beurteilung müssen die konkrete Präsentation und der Zusammenhang zu berücksichtigen, in den die Aussage gestellt worden ist. Eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sei nur anzunehmen, wenn die von ihrer satirischen Umkleidung freigelegte Aussage die Würde des Betroffenen in ihrem Kernbereich trifft.

Das sei hier jedoch nicht anzunehmen, so die Kammer des Landgerichts Hamburg: Die umstrittene Äußerung beziehe sich mit den Begriffen „Nazi“ und „Schlampe“ in klar erkennbarer satirischer Weise, das heißt durch typische Übertreibung, auf die aktuelle Forderung der Antragstellerin, die politische Korrektheit gehöre auf den Müllhaufen der Geschichte.

Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg ist nicht rechtskräftig.

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