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Live bei Volle Kanne: Worauf muss man bei der Nutzung von Drohnen achten?

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Dr. Volker Herrmann

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Worauf muss man bei der Nutzung von Drohnen achten? Live-Interview im ZDF

Sie schwirren mittlerweile überall herum: Drohnen. Eingesetzt werden sie überwiegend zum Filmen und Fotografieren – von Profis, aber auch von Hobby-Piloten.

Derzeit gibt es in Deutschland bereits mehr als 400.000 Drohnen – und es werden immer mehr. Auch auf der aktuellen Messe CeBit sind die Fluggeräte wieder einmal sehr gefragt. Doch worauf muss man achten, wenn man eine Drohne aufsteigen lässt? Brauche ich eine Lizenz oder eine Art Führerschein? Und was darf ich fotografieren und anschließend veröffentlichen?

Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann war live zu Gast im Studio von „Volle Kanne“ (ZDF) und hat einige wichtige Fragen zu diesem Thema beantwortet. Wir haben an dieser Stelle ein paar wichtige Punkte zusammengefasst:

Wer darf eine Drohne aufsteigen lassen?

Bislang gibt es keine Beschränkungen. Jeder kann grundsätzlich eine Drohne steigen lassen – auch ganz unabhängig vom Alter. Derzeit geben manche Versicherungen jedoch schon Beschränkungen vor. Es gibt jedoch einen geplanten Gesetzesentwurf (sogenannte Drohnenverordnung), der bei bestimmten Drohnen eine Altersgrenze vorsieht: Wiegt das Fluggerät mehr als zwei Kilogramm muss der Pilot mindestens 16 Jahre alt sein.

Es wird also keine Genehmigung benötigt?

Private Piloten, deren Drohne weniger als fünf Kilogramm wiegt, können diese in der Regel ohne Genehmigung nutzen. Allerdings wird eine Haftpflichtversicherung benötigt. Gewerbliche Piloten müssen bei der Bezirksregierung stets eine Genehmigung beantragen. Dafür muss man Versicherungsschutz nachweisen und belegen, dass man das Gerät vernünftig bedienen kann.

Wo darf ich die Drohne fliegen lassen?

Die Grundregel ist: Ich darf nur auf Sichtweite fliegen und maximal 100 Meter hoch. Der Umkreis beschränkt sich in der Regel auf circa 300 Meter. Außerdem darf die Drohne nur über unbewohnten Gebieten aufsteigen, also insbesondere nicht in der Nähe von vielen Menschen. Auch gibt es generelle Flugverbotszonen, zum Beispiel in der Nähe von Flughäfen.

Was muss ich bei Foto- und Filmaufnahmen beachten?

Hier muss insbesondere das allgemeine Persönlichkeitsrecht der aufgenommenen Menschen beachtet werden. Man darf nicht ohne weiteres einzeln erkennbare Menschen filmen und diese Aufnahmen später veröffentlichen. Auch darf man mit der Drohne keine Barrieren überwinden, also zum Beispiel die hohe Hecke des Nachbarn. Grundregel: Es darf nur das gefilmt werden, was ich auch von der Straße aus sehen kann.

Einen Ausschnitt aus dem Interview bei „Volle Kanne“ können Sie an dieser Stelle sehen.