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Gibt es ein Heilmittel gegen Hetze im Netz?

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Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL. M.

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Gibt es ein Heilmittel gegen Hetze im Netz?

Von Michael Terhaag – Fachanwalt für IT-Recht

„Fremdenfeindliche und rassistische Hassbotschaften, die gegen Strafgesetze verstoßen, müssen schneller und umfassender aus dem Netz verschwinden“, so wird Bundesjustizminister Heiko Maas in einer Erklärung vom Dezember 2015 zitiert: „Die Grenze ist dort erreicht, wo es um Gewaltaufrufe oder um Angriffe auf die Menschenwürde geht, die als Volksverhetzung strafbar sind. Wir dürfen den geistigen Brandstiftern nicht das Feld überlassen – weder auf der Straße noch im Netz.“

Damals stellte Maas gemeinsam mit Vertretern von Facebook, Google und zivilgesellschaftlichen Organisationen erster Ergebnisse einer Task Force mit dem Namen „Umgang mit rechtswidrigen Hassbotschaften im Internet“ vor.

Vereinbart wurden Maßnahmen zur Bekämpfung von sogenannten Hassinhalten im Internet. Solche Postings hatten insbesondere während des großen Zustroms von Flüchtlingen stark zugenommen. Beschimpfungen übelster Art waren damals – und zum Teil auch heute noch – zu lesen.

Die Task Force vereinbarte vor allem drei Maßnahmen: Anwenderfreundliche Melde-Tools (zum schnellen Hinweis auf Hassbotschaften), Anwendbarkeit von deutschem Recht (und nicht des Heimatlandes der Plattform) sowie schnelle Löschung nach 24 Stunden (nach Inkenntnissetzung und Prüfung durch Plattform). So weit so gut.

Nun berichten einige Medien, vorne weg Spiegel Online, dass einige Unternehmen Hassbotschaften nicht mit Nachdruck verfolgen würden. Justizminister Maas soll sich deshalb mit einem Schreiben an Facebook gewendet haben, um „den Druck zu erhöhen“. Angeblich würden viele Nutzer, die Hassbotschaften und Gewaltaufrufe melden, nur ein Standardschreiben von Facebook erhalten – mit dem Hinweis, dass in der gemeldeten Veröffentlichung gerade keine Hetze läge. Maas droht wohl bereits mit einer Regulierung. Ob eine solche umsetzbar wäre – und letztlich zum gewünschten Ziel führen würde, darf bezweifelt werden.

Wie ist die Rechtslage in Deutschland?

Jeder darf in Deutschland seine Meinung frei äußern – die Meinungsäußerungsfreiheit aus Art. 5 GG ist völlig zurecht ein hohes Gut, das es zu schützen gilt. Auch unschöne Meinungen werden grundsätzlich davon umfasst, solange sie nicht bestimmte Grenzen überschreiten. Äußerungen sind dann nicht mehr zulässig, wenn sie rein beleidigend sind. Wer bewusst ehrverletzend wird und andere mit Schmähungen überhäuft, kann sich nicht mehr auf sein Grundrecht berufen.

Der Bundesgerichtshof drückt das so aus: Von einer Schmähkritik ist dann die Rede sein, wenn bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik persönlich herabgesetzt und gleichsam an den Pranger gestellt werden soll.

Wer also gegen andere Menschen hetzt, sie öffentlich herabsetzt und zu Gewalt gegen sie aufruft, kann sich nicht mehr auf seine Meinungsfreiheit berufen – und begeht in der Regel auch eine Straftat. Gegen solche Äußerungen kann man sich zivil- und strafrechtlich zur Wehr setzen.

Im Übrigen muss man den Verfasser dafür nicht kennen: Setzt man eine Internetplattform wie Twitter, Facebook oder YouTube über die Rechtsverletzung in Kenntnis, haftet das Online-Unternehmen ab diesem Zeitpunkt selbst für die Veröffentlichung. Löscht der Konzern den gemeldeten Beitrag nicht, macht er sich das Gesagte zu eigen – und muss dafür rechtlich gerade stehen.

Für die Unternehmen ist das natürlich keine leichte Aufgabe: Sie müssen unzählige Einträge prüfen und dabei verschiedene Interessen berücksichtigen. Auf der einen Seite dürfen sie ihre Nutzer nicht verprellen, indem sie (möglicherweise) zulässige Veröffentlichungen löschen. Auf der anderen Seite müssen sie aber darauf achten, sich nicht zum Komplizen von Hetzern zu machen, die sich hinter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit verstecken wollen. Ein umfassendes Heilmittel gibt es wohl (bislang) nicht.

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