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Spielzeugpuppe verletzt Fussballer Bastian Schweinsteiger in seinen Rechten

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Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL. M.

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Spielzeugpuppe verletzt Fussballer Bastian Schweinsteiger in seinen Rechten

Von Michael Terhaag, LL.M.
Experte für Presse- und Persönlichkeitsrecht

Ein Spielzeughersteller aus China dürfte wohl bald Post von einem Rechtsanwaltsbüro bekommen, beauftragt von Nationalspieler Bastian Schweinsteiger. Medienberichten zu Folge, stellt das Unternehmen derzeit eine Puppe in Wehrmachts-Uniform her – sie sieht aus wie Schweinsteiger.

Nach deutschem Recht dürfte es „Schweini“ nicht schwerfallen, den Vertrieb eines solchen Spielzeugs untersagen zu lassen – es handelt sich, insbesondere aufgrund der Uniform, um eine schwere Verletzung seines Persönlichkeitsrechts. Schließlich lässt sich in einer solchen Darstellung eine massive Diffamierung Schweinsteigers annehmen. Ob die Durchsetzung seiner Ansprüche für „Schweini“ in China auch so einfach sein wird, wird sich sicher bald zeigen.

Schon andere Fälle aus der Vergangenheit in Deutschland haben gezeigt, dass die ungefragte Verwendung eines bekannten Namens oder der Person zu Ansprüchen des Verletzten führen kann. Vor dem Landgericht Hamburg stritt sich etwa der ehemalige Torwart Oliver Kahn mit dem Hersteller des Computerspiels „FIFA Fußball Weltmeisterschaft 2002“. Einer der Protagonisten dieses Spiel war für jedermann erkennbar Oliver Kahn, der als Spielfigur von den Spielern per Joystick gesteuert werden konnte. Offenbar hatte man sich aber ungefragt des Namens und des Bildes von Oliver Kahn bedient, was der Keeper nicht auf sich sitzen lassen wollte.

Kahn ging also gegen den Spielehersteller gerichtlich vor und konnte sich in weiten Teilen durchsetzen. Das Gericht verbot es dem Softwarehersteller, das Spiel mit der bildlichen Darstellung und Namensnennung des deutschen Keepers zu verbreiten. Der weitere Antrag Kahns, auch die Fernsehwerbung für dieses Spiel zu verbieten, scheiterte jedoch. Das Gericht sah damals eine Verletzung von Kahns Rechten aus dem Kunsturhebergesetz sowie seines Persönlichkeitsrechts an. Und dort wiegt der Eingriff freilich weniger schwer – schließlich wurde Oliver Kahn nicht verfremdet dargestellt, sondern in seiner Funktion als Fußballtorwart.

Im Fall von Bastian Schweinsteiger sieht das jedoch wohl ganz anders aus. Da hilft es auch wenig, wenn der Spielzeughersteller laut CNN.com bekundet: „Wir dachten alle Deutschen sehen so aus.“

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