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Skandal-Video nicht im WDR ausgestrahlt - Streit um religiöse Gefühle

Der Streit um Kebekus' kirchenkritischen Rap

von Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M.

 

Aktuell sorgt der Kirchenrap der bekannten Kölner Künstlerin Carolin Kebekus für Konfliktpotential in den Medien. Die Diskussion geht in mehrere Richtungen, da es nicht nur um die Frage der Zulässigkeit des Video-Inhalts geht, sondern auch darum, ob und in welchem Umfang dieses nicht ausgestrahlt werden darf.

Zum Sachverhalt

Die Komikerin startete dieses Jahr mit einer eigenen Sendung auf dem öffentlichen Spartensender "EinsFestival". Dort sollte letzten Sonntag das nunmehr streitgegenständliche aktuelle Video gezeigt werden, jedoch untersagte der auftraggebende WDR kurz vorher die Ausstrahlung dieses Videos. Grund dafür war nach Aussage des Senders, es würden religiöse Gefühle verletzt. In dem Video tritt die Künstlerin nämlich unter anderem als lasziv bewegende Nonne auf, die ein Kruzifix ableckt, oder als Messdiener, der von einem Priester gestreichelt wird. Außerdem singt sie zum Beispiel "Danke für meine Angst vor Schwulen, danke für das Kondomverbot" und andere kritische Texte.

Die Serie war bereits produziert - kurz vor der eigentlichen Ausstrahlung fiel das Musikvideo jedoch bei der Endabnahme durch und wurde vom WDR nicht zugelassen. Dennoch erschien es auf Youtube, wo es gerade große Beachtung findet, siehe:

 

 

In der Sendung TV Total äußerte sich Kebekus nun kritisch über das Verhalten des WDR, welches ihrer Ansicht nach an Zensur grenze und auch inhaltlich unberechtigt sei.

In der Folge entbrannte auf diversen Foren und auch auf der Facebook-Seite der Künstlerin ein ordentlicher Shitstorm. Dabei ging es vorwiegend um die Frage, ob so viel Kritik erlaubt sei und ob so ein Video über die katholische Kirche existieren dürfe. Die andere Frage stellte sich bezüglich des Vorgehens des WDR.

Verletzt das Video Rechte der katholischen Kirche?

Über den Inhalt des Videos, dem aus unserer sicht eine gewisse künstlerische Leistung sicher nicht abzusprechen ist, gehen die Meinungen auseinander. Dies liegt natürlich in erster Linie daran, dass es um Religion geht und damit immer noch um eins der streitbarsten Themen. Von der rechtlichen Seite aus gestaltet sich dies nicht weniger kontrovers, da an dieser Stelle mehrere empfindliche Interessen miteinander in Konflikt stehen, die grundgesetzlichen Schutz genießen.

Auf der Seite der Video-Künstlerin kann diese für sich Meinungs- und Kunstfreiheit in Anspruch nehmen. Diese beiden Positionen ermöglichen bekanntermaßen sogar drastischste Satire, also kritische Überspitzungen, um auf Missstände hin zu weisen.
Dem gegenüber steht die (katholische) Kirche als Betroffene der Kritik, deren Interessen ebenso und auch grundgesetzlich geschützt sind. Wenn diese beiden Interessen aufeinander treffen, wird es juristisch schwierig - denn es kommt auf eine Einzelfallabwägung an. In diesem Rahmen werden die Grenzen der Satire abgesteckt. Werden zum Beispiel Einzelpersonen oder eine Organisation angegriffen, geht es um beweisbare Tatsachenbehauptungen, in welche Richtung zielt die Provokation, handelt es sich um Schmähkritik oder sogar Beleidungungen?

Unter dieser Betrachtung wird man das Video wohl noch als zulässig betrachten können. In dem Video geht es nämlich um Themen im Zusammenhang mit der katholischen Kirche, die in der letzten Zeit überaus kontrovers diskutiert wurden und die in der öffentlichen Diskussion auch als Missstände angesehen werden.

So kann die Darstellung des Messdieners als Hinweis auf die vielerorts fehlende Aufarbeitung von Missbrauchsfällen innerhalb der Kirche gesehen werden. Die zitierte Textzeile deutet darauf hin, dass bislang nur wenig Anerkennung von Homosexualität als einem Lebensmodell besteht.

Das Video in der öffentlichen Diskussion?

In der öffentlichen Diskussion steht aber vor allem noch ein anderer Punkt.

Es geht um die Frage, inwiefern religiöse Gefühle überhaupt geschützt sind. Die vielerort enttäuschten Foreneinträge vor allem von katholischen Gläubigen zeigen, dass diese sich in ihrem religiösen Gefühl verletzt sehen.

Rechtlicher Anknüpfungspunkt für einen direkten Schutz dieser Betroffenen könnten da u.a. auch die sicher etwas verstaubt anmutenden Vorschriften der §§ 166 ff. StGB sein. Hierbei handelt es sich um Straftatbestände, die die religiösen Gefühle anderer schützt. Bei § 166 StGB geht es um Beschimpfungen, die sich zur Störung des öffentlichen Friedens eignen.

Schon die Frage, ob es sich hier bei Satire um Beschimpfungen handelt, erscheint fraglich. Spätestens an dem Punkt, ob der öffentliche Friede dadurch gefährdet werden könnte, wird jedoch eine Strafbarkeit aus unserer Sicht eher ausscheiden. Das ist nämlich selbst bei erhöhter Diskussion, Shitstorms und vereinzelten verbalen Ausrutschern noch nicht anzunehmen.
Es müsste sich eher eine allgemeine Unsicherheit einstellen, ob man in den Bestand der Rechtsordnung noch vertrauen kann.

Eine andere relevante Strafnorm in diesem Bereich ist § 167, der den Ablauf und die Örtlichkeit religiöser Rituale schützt. Insbesondere droht eine Strafe, wenn jemand an einem Ort, der dem Gottesdienst gewidmet ist, "beschimpfenden Unfug" verübt. Das Video greift jedoch nicht selbst in einen bestehenden Gottestdienst ein. Außerdem halten wir auch eine Beschimpfung für eher unwahrscheinlich, wenn auch "beschimpfender Unfug" in Form von Blödelei zumindest im Wortsinn hinkommen könnte.

Weiterhin ist die Frage interessant, inwiefern der WDR hier überhaupt die Ausstrahlung noch untersagen durfte. Für den WDR als Rundfunk-Sender in NRW gilt ein besonderes Gesetz, das WDR-Gesetz. Dort ist in § 5 geregelt, der WDR solle auch die religiösen Überzeugungen der Bevölkerung achten.
Genau hierauf beruft sich der Sender nun - vertretbar kann man sagen. Muss man aber nicht. Religion ist soetwas wie eine besondere Moralvorstellung, welche eigentlich in der Regel gerade nicht mehr geschützt sind.

Möglicherweise hätte sich der WDR an dieser Stelle die Frage stellen sollen, was er durch die Sendungsuntersagung verhindert, wenn das Video -wie jetzt geschehen- anders an die Öffentlichkeit gelangt. So ist es wohl nicht das erste Mal, dass erst durch die Untersagung, die verbotene Frucht umso süßer zu sein scheint.

Nicht zuletzt sind aber nur die religiösen Überzeugungen zu achten, die das Ansehen und das Empfinden der Kirche betreffen, auch die sogenannte negative Releigionsfreiheit also das Recht die Dinge anders zu sehen, spielt hier eine Rolle.

Ausblick

Konflikte über Kirchensatire stellen sich immer wieder als eine ganz besondere Form im Bereich des Meinungsäußerungsrechts dar. In keinem Bereich sind die Meinungen und Befindlichkeiten derartig stark ausgeprägt - trotz oder gerade erst recht in der heutigen Zeit.
Zudem stehen sich nicht selten mehrere starke Lobbies gegenüber. Meistens geht es um den Konflikt zwischen der Kirche mit Medienvertretern, die sich der besonderen Bewandtnis und Bedeutung immer wohl bewusst sind.  In diesem Fall stellt sich allerdings gerade der WDR in vorauseilendem Gehorsam auf die kirchennahe Seite. Satire als Kunst- und Kritikform muss dabei immer im Hinblick auf eine mögliche Grenzüberschreitung betrachtet werden. Das Video von Carolin Kebekus stellt diesen typischen Streit wieder einmal exemplarisch dar - wobei nur zu vermuten ist, dass ein Streit durchaus beabsichtigt war.

Wie immer bei Meinungen können diese kollidieren. Wo dies geschieht, ist die jeweilige Zulässigkeit einer Meinung immer durch eine umfassende Interessenabwägung zu ermitteln. Dies ist selten einfach und bei einem Bezug zum Religiösen besonders schwierig. Der dortige Meinungskampf ist hart - und bedarf deshalb umso intensiverer Anleitung an faire Regeln. Medienrechtlich einmal mehr ein sehr spannendes Thema.