×

Rückruf vereinbaren

Ihre Nachricht an uns

Startseite
/
Nachrichten
/
Medienrecht
/
Interview bei Sat1: Fremde Fotos im Wahlkampf nutzen?

Autor

Portraitbild
Dr. Volker Herrmann

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Interview bei Sat1: Darf man Fotos im Wahlkampf verwenden?

Für das Nachrichtenmagazin SAT.1 NRW beantwortete Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Dr. Volker Herrmann zahlreiche Fragen zu zwei interessanten Fällen.

Der erste Fall betraf den St. Sebastianus-Schützenverein aus Düsseldorf-Eller. Ein Foto der Schützen war im Rahmen einer Facebook-Kampagne der AfD aufgetaucht.

Zu ihrer eigenen Überraschung fanden sich die Schützen dort als Werbefiguren für die AfD und der politischen Forderung „Fehlende Waffengesetze – Ursache für Pariser Terror 2015“ wieder.

Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann nahm hierzu bei SAT.1 NRW Stellung. Da die Schützen nicht in die Verwendung ihrer Bildnisse eingewilligt hatten, war deren Verwendung für Wahlkampfzwecke rechtswidrig. Den Schützen steht daher aufgrund ihrer Persönlichkeitsrechte der Weg frei, ihre Unterlassungsansprüche geltend zu machen. Zwischenzeitlich ist das Foto bereits entfernt worden.

Der zweite Fall drehte sich um die SAT.1 NRW Moderatorin Lea Rosenboom. Aus ihrem Facebook-Auftritt waren Bilder entnommen worden. Diese tauchten dann in einer Single-Börse auf. Eine unbekannte Person hatte sich in dieser Single-Börse mit dem Bild von Lea Rosenboom präsentiert. Dr. Volker Herrmann erläuterte die Rechtslage, wonach Lea Rosenboom eine sofortige Löschung der Bilder durch die Single-Börse verlangen kann. Sollte die Person, die das Single-Profil mit dem Bild der Moderatorin für sich genutzt hat, ermittelt werden können, stehen Lea Rosenboom zudem Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegen diese Person zu.

Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann empfahl in dem Interview, eigene Bilder oder Fotos, an welchen man die Urheberrechte hat, regelmäßig über eine sogenannte umgekehrte Bildersuche oder vergleichbare Dienste im Hinblick auf etwaige rechtswidrige Veröffentlichungen prüfen zu lassen.

Den Beitrag können Sie an dieser Stelle sehen.