×

Rückruf vereinbaren

Ihre Nachricht an uns

Startseite
/
Nachrichten
/
Medienrecht
/
Kein Aprilscherz: „Fake News“ in Zeiten von Corona

Autor

Portraitbild
Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL. M.

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Kein Aprilscherz: „Fake News“ in Zeiten von Corona

von Rechtsanwalt Michael Terhaag
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Der 1. April steht vor der Tür – und der ein oder andere wird sicher auch die aktuellen Nachrichten rund um das neue Corona-Virus für einen „Aprilscherz“ nutzen. Witzig ist das jedoch nicht. Vielmehr steht zu befürchten, dass dadurch Falschmeldungen („Fake News“) in Umlauf geraten, welche andere Menschen womöglich sogar gesundheitlich gefährden könnten. Schon jetzt liest man immer wieder falsche Nachrichten und auch völlig skurrile Verschwörungstheorien – welche wir ganz bewusst hier nicht wiederholen – in Zusammenhang mit dem „Covid-19“-Virus. Dies sollte mit der Tradition des „Aprilscherzes“ nicht noch weiter befeuert werden.

Das große Problem mit solchen falschen Meldungen – auch wenn sie am 1. April lediglich als Scherz verstanden werden sollen – ist: Sind sie einmal im Internet veröffentlicht, lässt sich ihre Verbreitung nicht mehr kontrollieren. Auch viele Jahre später geistern die „Fake News“ noch durchs Netz. Sie entwickeln eine völlig eigene Dynamik und können sich so fest im Bewusstsein und Gedächtnis der Menschen verankern. Denn leider ist es mittlerweile so: Viele Nutzer im Internet glauben diesen flüchtigen Meldungen, die sie über Instagram, Facebook oder WhatsApp erreichen. Sie lassen sich dadurch verunsichern, Ängste werden geschürt oder falsche Hoffnungen verbreitet. Den klassischen Medien und renommierten Quellen wird, so kann man nun lesen, zwar in Zeiten der Krise glücklicherweise wieder mehr Aufmerksamkeit geschenkt. Dennoch gibt es immer noch viele Nutzer, die Redaktionen und Autoren vorschnell als Lügenpresse beschimpfen und lieber haltlose Gerüchte im Netz streuen. Das ist gefährlich.

Betroffene von Falschmeldungen können sich dagegen in der Regel zur Wehr setzen: Werden unwahre Tatsachen verbreitet oder erfolgt eine bewusste Herabsetzung des Betroffenen, kann man zivilrechtlich, manchmal auch strafrechtlich gegen den Verfasser der „Fake News“ vorgehen. Auch Ansprüche gegen die verbreitende Plattform oder Webseite können unter Umständen bestehen. Bei manchen Portalen lassen sich solche Nachrichten auch an den Betreiber melden.

Auch hinsichtlich Falschmeldungen gilt ein Grundsatz, den man nun häufig auch im Zusammenhang mit dem „Coronavirus“ hört: Die Verbreitung muss weitestgehend eingedämmt werden. Dazu sollte jeder einen Beitrag leisten.


Das könnte Sie auch interessieren

<link medienrecht-faq.html _blank internal-link internal link in current>Unsere FAQ zum Medienrecht

Angriff auf die Falschnachrichten

<link beitraege-unserer-anwaelte medienrecht strafe-facebook-hetzer.html _blank internal-link internal link in current>Facebook-Hetzer werden bestraft

<link beitraege-unserer-anwaelte medienrecht-presserecht wir-sind-fuer-sie-da.html sind selbstverständlich auch in zeiten von für sie>Wir sind selbstverständlich auch in Zeiten von „COVID-19“ für Sie da!


So berichten die Medien über uns

"Heise Online" berichtet in einem Artikel zum Coronavirus-Stillstand (25. März 2020)

Die "Mönchengladbacher Zeitung" berichtet online über den Corona-Pranger (24. März 2020)