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Paukenschlag beim EuGH: Amazon haftet für Werbung von Drittanbietern - Wichtiger Etappensieg für Louboutin im Kampf für die roten Sohlen

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Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL. M.

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Amazon haftet für Werbung von Drittanbietern

von Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M. 
Experte für Marken-, Mode- und Designrecht

Über die Markenfähigkeit roter Sohlen bei einem Damenschuh, hatten wir schon mehrfach berichtet, vgl. etwa „Die roten Sohlen: EuGH entscheidet über "Formmarke" eines Designerschuhs“ oder auch „Auf roten Sohlen unterwegs: EuGH muss Streit zwischen Louboutin und Deichmann entscheiden“ (TV Interview mit dem Verfasser).

2010 ließ Louboutin diese Marke in den Benelux-Ländern für die Klasse „Schuhe“ eintragen, ab 2013 für die Klasse „hochhackige Schuhe“. Diesmal ging/geht der Luxusschuh-Designer Christian Louboutin nicht gegen vermeintliche unmittelbare Mitbewerber, sondern den Onlinehändler Amazon vor, bei dem viele Schuhe auch mit roten Sohlen von Dritten verkauft werden. Zur vermeintlichen Haftung vom Amazon hierfür hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) kurz vor Weihnachten ein erstes Urteil gefällt (Urt. v. 22.12.2022, Az. C-148/21; C-184/21).

Im Vertrieb von bzw. in der Werbung für Schuhe mit roter Sohle, obwohl es keine solchen von Louboutin sind, sah sich der Luxusschuh-Designer in seinem Markenrecht verletzt und zog vor Gericht – mit Erfolg. Denn Amazon könne unter gewissen Voraussetzungen auch für die Werbung von Drittanbietern verantwortlich gemacht werden.

Das spannende an dem Verfahren und dem nunmehr ergangenen Urteil ist die zu entscheidende Rechtsfrage, ob der Online-Gigant Amazon für Werbung Dritter für Schuhe mit roter Sohle haftet. Dass rote Farbe der Sohle solcher Designerschuhe als Herkunftsnachweis dienen kann und in der EU markenrechtlich geschützt ist, hatte der EuGH bereits 2018 festgehalten.

Trotzdem wird auf Amazon regelmäßig Werbung für Schuhe mit roter Sohle gemacht, die ohne die Zustimmung Louboutins verkauft werden. Christian Louboutin, der Designer der Luxusschuhe, sah bereits im Verhalten Amazons einen Markenrechtsverstoß und zog vor Gerichte in Luxemburg und in Belgien. Er brachte an, dass Amazon auch für die Werbung für Schuhe mit roter Sohle von anderen Anbietern, die auf Amazon geschaltet wird, haften müsse.

Im Ergebnis folgte der der EuGH der Auffassung der Klägerseite. Die Nutzung eines markenverletzenden Zeichens in der Werbung auf Amazon, Marktplatz und zugleich selbst Händler, kann der Beklagten zugerechnet werden.

Eine Haftung für Anzeigen Dritter – birgt Sprengstoff für Amazon

Die berühmte Online-Plattform hafte unmittelbar für Markenrechtsverletzungen, selbst wenn diese durch Werbeanzeigen eines Dritten begangen werde, wenn die Nutzer durch die Werbung den Eindruck hätten, dass Amazon selbst die Marke Louboutin benutze.

Ein solcher Anschein, so das Gericht weiter, werde durch die einheitliche Gestaltung der Werbeanzeigen vermittelt, insbesondere dadurch, dass das Händlerlogo Amazon auch auf den Anzeigen von Drittverkäufern präsentiert wird. Zudem biete Amazon den Dritthändlern zusätzliche Dienstleistungen an, wie Lagerung und Versand der Waren. So sei nicht klar zu unterscheiden, ob Dritte oder Amazon selbst die Ware anbieten. Durch das alles, erlange der informierte und aufmerksame Nutzer tatsächlich den Eindruck, dass Amazon in seinem Namen und auf seine Rechnung die Produkte verkaufe. Wenn solche die Marken Louboutins nutze oder verwechslungsfähige Zeichen, hafte daher grundsätzlich Amazon auch für diese Anzeigen Dritter.

Ob im konkreten Fall eine Markenrechtsverletzung vorliege, müssen nun die nationalen Gerichte in Belgien und Luxemburg entscheiden.

Die Tatsache, dass dies aber möglich und die Online-Plattform dafür grade zu stehen habe, dürfte aber erheblichen Sprengstoff für Amazon bedeuten, So kann davon ausgehen, das der Online-Riese unter Umständen seinen Marketplace im Erscheinungsbild umgestaltet bzw. seine Marketplace-Händler vertraglich an die deutlich „kürzere Leine“ nimmt.

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