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Für Skype ziehen in der EU dunkle Wolken auf

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Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL. M.

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Für Skype ziehen in der EU dunkle Wolken auf

Von Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M.
- Spezialist für Markenrecht -

Der Internetdienst „Skype“ hat einen Markenstreit gegen den Fernsehsender „Sky“ in erster Instanz vor dem Gericht der Europäischen Union verloren. Die Richter sahen eine zu große Verwechslungsgefahr zwischen den beiden Kennzeichen. Das ist ein harter Schlag für Skype.

Der Video-Telefondienst „Skype“ muss um ein hohes Gut fürchten: seinen Namen. Das Unternehmen hatte in der Vergangenheit versucht, sich die Wort- und Bildzeichen beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) als EU-Gemeinschaftsmarke schützen zu lassen. Doch der britische Bezahlfernsehsender „Sky“ hatte etwas dagegen, legte Widerspruch ein und bekam Recht. Das HABM sah eine zu große Ähnlichkeit der beiden Zeichen, lehnte eine Eintragung deshalb ab. „Skype“ klagte gegen diese Entscheidung vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) und verlor (Az. T-423/12, T-183/13 und T-184/13).

Die Richter sahen eine zu große Ähnlichkeit in Bild, Klang und Begriff der beiden Unternehmensbezeichnungen. Deshalb bestehe aus ihrer Sicht die Gefahr einer Verwechslung. Hinzu komme, dass das Wort „Sky“ im Begriff „Skype“ vollständig erhalten sei und auch klar erkennbar bleibe. Dass Skype in seinem Logo auch noch eine Wolke trägt, macht es aus Sicht des Gerichts nicht besser – denn Wolken findet man am Himmel, der in englischer Sprache eben ,Sky‘ heiß.

Dennoch geht die Entscheidung ziemlich weit. Es handelt es sich vorliegend um zwei Unternehmen, die völlig unterschiedliche Leistungen anbieten – die einen ermöglichen Telekommunikation, die anderen liefern Fernsehbilder. Da wird der Verbraucher wohl leicht unterscheiden können – auch zwischen den Marken. Das Urteil des EuG ist nicht rechtskräftig, Skype kann noch ein Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof einlegen. Sollte die Entscheidung Bestand haben, könnte "Sky" wohl weitere Ansprüche gegen "Skype" durchsetzen. Zum Beispiel könnten sie möglicherweise den Verzicht auf die Namensnutzung in der EU oder auch Schadensersatz verlangen.

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