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Veröffentlichung von Intimfotos kann eine Straftat sein

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Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL. M.

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Veröffentlichung von Intimfotos kann eine Straftat sein

- von Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M., Spezialist für Persönlichkeits- und Fotorecht -

Das Foto eines schlafenden US-Footballspielers sorgt derzeit im Internet für Furore. Eine junge Frau soll das Bild bei Twitter verbreitet haben, nachdem sie eine Nacht mit dem Sportler verbracht haben will. Dieser wusste davon scheinbar nichts. Wäre das Bild in Deutschland entstanden, würde der Frau ordentlich rechtlicher Ärger drohen – dabei spielt es in diesem Fall keine Rolle, dass sie einen Prominenten abgelichtet hat. 

Auf den ersten Blick sieht das Foto völlig harmlos aus. Es zeigt einen friedlich schlafenden Mann und das Gesicht einer jungen Frau. Doch dieses Bild sorgt gerade für sehr vimarkenrecht rechtsanwalt düsseldorfel Aufregung im Netz. Bei dem Mann soll es sich um den US-Football-Spieler Julian Edelman handeln. Er ist Receiver beim Superbowl-Sieger „New England Patriots“. Eine junge Frau aus dem US-Bundestaat Massachusetts soll dieses Selfie kürzlich bei Twitter veröffentlicht haben. Sie will eine Nacht mit dem Footballspieler verbracht haben und brüstete sich damit im Internet. Der Sportler war scheinbar ahnungslos von dem privaten Schnappschuss. Ähnliche Fotos entstehen auch hierzulande täglich. Intime Fotos von der Ex-Freundin, einem Mitschüler oder der Kollegin verbreiten sich rasend schnell über soziale Netzwerke. Mit verheerenden Folgen – plötzlich bekommt ein großes Publikum ungewollt Einblick in absolut geschützte Bereiche. Das ist eine massive Rechtsverletzung.

Wer ungefragt intime Bilder im Netz verbreitet, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Die Veröffentlichung solcher Fotos ist in der Regel eine Straftat. Es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Darüber hinaus kann der Betroffene noch zivilrechtliche Ansprüche gelten machen. Er kann verlangen, dass das Foto gelöscht wird. Auch stehen ihm sicherlich Forderungen auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld zu, wenn die Aufnahmen ihn in einem sehr persönlichen Moment zeigen. Im Übrigen spielt es bei einem sehr privaten Bild keine Rolle, ob es ich bei der fotografierten Person um einen Prominenten handelt, der sein Leben in vielen Bereichen mit der Öffentlichkeit teilt. Auch sie haben ein Recht auf Privatsphäre – insbesondere wenn es um ihren intimen Lebensbereich, also beispielsweise das Schlafzimmer, geht.

Erst kürzlich wurde der Paragraf 201a des Strafgesetzbuches (StGB) geändert. Mit der neuen Regelung soll unter anderem das sogenannte Cybermobbing in Deutschland verstärkt bekämpft werden. Das ist wichtig. Die Leute machen sich viel zu selten bewusst, was ein kleines Foto im Internet bewirken kann. Es kann das Sozial- und Berufsleben schlagartig verändern. Deshalb sollte man stets auf den richtigen Umgang mit Fotos achten – besonders jetzt, kurz vor den Karnevalstagen: Ein Bild aus einer Bierlaune heraus geschossen, ist schnell im Netz gepostet. Das kann am nächsten Morgen zu großer Ernüchterung führen.