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Störerhaftung für WLAN-Betreiber gekippt

Störerhaftung für WLAN-Betreiber gekippt

Von Michael Terhaag, LL.M. – Fachanwalt für IT-Recht

Es ist duchaus ein Paukenschlag:

Die Bundesregierung schafft die Störerhaftung für WLAN-Betreiber ab – egal ob gewerblich oder privat. Darüber berichten verschiedene Medien. Wer nun sein Netzwerk für andere Nutzer öffnet, muss wohl nicht mehr mit einer pauschalen Inanspruchnahme rechnen.

Bislang herrschte in vielen Bereichen Rechtsunsicherheit, weshalb Deutschland auch zur WLAN-Wüste wurde. Hotels, Cafés und Restaurants schreckten davor zurück öffentliches WLAN anzubieten – und wenn, ist häufig eine umständliche Registrierung notwendig.

Nach der Störerhaftung müssen bislang unter bestimmten Umständen die Betreiber von WLAN-Hotspots für Rechtsverletzungen, die über ihr Netzwerk begangenen werden, haften – obwohl sie selbst nicht Täter sind. Jedoch haben sie einen gewissen Beitrag zur Rechtsverletzung geleistet, so der Gedanke.

Das soll nun alles, glaubt man den Berichten, hinfällig werden. Danach soll jeder sein WLAN-Netzwerk öffnen können ohne eine Haftung für Urheberrechtsverstöße befürchten zu müssen. Das war nach dem ursprünglich vorgesehenen Entwurf zur Gesetzesänderung so nicht zu erwarten. Dieser verlangte auch weiterhin noch Sicherungsmaßnahmen der WLAN-Betreiber – zum Beispiel durch Verschlüsselung. Doch Union und SPD haben sich nun scheinbar anders geeinigt.

Für Rechteinhaber bedeutet die Gesetzesänderung jedoch einen Rückschlag: Sie müssen wohl unter Umständen bald in die Röhre gucken, wenn sie ihre Ansprüche durchsetzen wollen. Insbesondere für die sogenannten Filesharing-Abmahnungen (z.B. für Musik, Film oder Computerspiele) bleibt dann kaum noch Raum.

Letztlich kommt es aber auf die genaue Formulierung des Gesetzesentwurfs an – diese bleibt noch abzuwarten. Die Änderungen sollen bereits in der kommenden Woche beschlossen werden. Das Gesetz könnte dann im Herbst in Kraft treten.

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