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Rechtswidrige Wikipediaartikel - wie wehre ich mich dagegen?

Rechtswidriger Wikipedia-Artikel - Störerhaftung bei Persönlichkeitsverletzungen?

Zum Urteil des OLG Stuttgart vom 2. Oktober 2013; Az.: 4 U 78/13

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von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Dr. Volker Herrmann

Wikipedia ist eine der am meisten gelesenen Seiten im Internet. Viele greifen auf das umfangreiche Informationsangebot zurück. 

Allerdings hat dies auch mehrere rechtliche Kehrseiten, die zu teilweise schwerwiegenden Auseinandersetzungen führen können. So geht es zunächst um die Frage, was überhaupt bei Wikipedia veröffentlicht werden darf. Die weitere Frage ist schließlich, ob Wikipedia direkt aufgefordert werden darf, die Beiträge zu entfernen. Diese Fragen hatte diesen Herbst nun auch das OLG Stuttgart zu beantworten.

Wikipedia-Artikel über prominente Person

In diesem Fall ging es um eine Prominente Person, über die bei Wikipedia ein Artikel veröffentlicht wurde. In diesem wurden unter anderem Passagen über mögliche Rechtsverletzungen veröffentlicht. Der Betroffene wollte dies auf keinen Fall auf sich sitzen lassen. Das praktische Problem für ihn allerdings: Wikipedia läuft nicht als eine geschlossene Redaktion, sondern ist für eine Vielzahl an Autoren offen. Jeder kann dort Beiträge zu einem selbstgewählten Thema verfassen. Allerdings sind diese Autoren oft nicht direkt fassbar. Deshalb wendete sich der Betroffene nun gegen Wikipedia selbst und begehrte Unterlassung.

Störerhaftung und Notice-and-takedown

Das Vorgehen gegen Wikipedia selbst mag zunächst erstaunen.  Allerdings ist dies gerade dann erfolgversprechend, wenn derjenige, der den Artikel direkt eingestellt hat, nicht selbst in Anspruch genommen werden kann. Wikipedia stellt nämlich auch das Forum und die Infrastruktur bereit, die Artikel zu veröffentlichen.

Für diese Konstellation gibt es in der Rechtsprechung seit einiger Zeit bereits ein besonderes Rüge-Verfahren, auch Notice-and-takedown genannt. Hierbei wird der Forenbetreiber zunächst angeschrieben und auf die rechtsverletzenden Inhalte hingewiesen. Ab diesem Moment liegt die Verantwortung auch bei ihm, da er Kenntnis von der Rechtsverletzung hat. Er ist gehalten, den Verfasser des Beitrages zu kontaktieren und um eine Stellungnahme zu bitten. Äußert sich dieser dazu, muss der Forenbetreiber als Vermittler diese Stellungnahme weiterleiten. So sah das Oberlandesgericht Stuttgart dies auch in diesem Fall.

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Verdachtsberichterstattung bei Wikipedia-Artikeln?

Eine andere Frage war allerdings auch, ob es sich überhaupt schon um einen rechtswidrigen Beitrag handelte. Hierbei waren eine ganze Vielzahl an einzelnen Fragen zu beantworten. 

Zusammenfassend lässt sich dazu sagen: Derartige Beiträge sind grundlegend geeignet, das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Person zu verletzen, über die berichtet wird. Ob eine rechtswidrige Verletzung vorliegt, kommt immer auf eine Abwägung im Einzelfall an. Diese kann teilweise sehr schwer und umfangreich sein, wie auch in diesem besonderen Fall.

Dort hatte das Gericht zudem entschieden, dass die Grundsätze über die Verdachtsberichterstattung anwendbar sind. Dies bedeutet kurz gefasst, dass selbst die Berichte über tatsächlich bestehende Ermittlungen gegen eine Person mit Vorsicht zu behandeln sind. Erweist sich eine derartige Ermittlung nämlich als unbegründet, ist zwar der konkrete Vorwurf entkräftet. Bei einer Berichterstattung hierrüber kann jedoch auch im Nachhinein noch das Ansehen bei den Lesern beeinträchtigt werden. Dies verlangt ein besonders hohes Gespür.

Derartige Fälle können für die Betroffenen empfindliche Schäden hervorrufen. Nicht nur das Ansehen wird beeinträchtigt - negative Beiträge können schnell auch eine wirtschaftliche Komponente erlangen, wenn sich eine Auswirkung auf das berufliche Leben ergibt. Wir raten deshalb auch zu einem möglichst schnellen und effizienten Handeln, um mögliche Streueffekte oder andere Folgen zu vermeiden.

Wir können Ihnen aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung auf allen Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes eine intensive rechtliche Betreuung bieten. Sollten Sie eine Beratung wünschen, können Sie sich gerne an unser Team wenden oder direkt den Verfasser, Herrn Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann, herrmann@aufrecht.de kontaktieren.

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