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Novelle des Jugendschutzgesetzes kommt...

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Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL. M.

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Novelle des Jugendschutzgesetzes beschlossen!

Der Bundestag hat Anfang März 2021 eine umfassende Reform des Jugendschutzgesetzes beschlossen und das "Zweite Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes" verabschiedet.

Update: Jetzt hat der Gesetzesentwurf auch den Bundesrat passiert und soll zum 1. Mai 2021 in Kraft treten.

Die neuen Regelungen sollen insbesondere hierdurch für Kinder und Jugendliche relevante Internetdienste, also Facebook, Instagram, TikTok, aber auch Messangerdienste usw. verpflichten, angemessene und wirksame strukturelle Vorsorgemaßnahmen für eine „unbeschwerte Teilhabe“ zu treffen.
Diese sogenannte Anbietervorsorge soll zum Beispiel erreicht werden durch:

  • Voreinstellungen: Anbieter werden verpflichtet, die Kinder und Jugendliche insbesondere vor Interaktionsrisiken wie Mobbing, sexualisierter Ansprache ("Cybergrooming"), Hassrede, Tracking und Kostenfallen schützen. Es soll sichergestellt werden, dass Kinder und Jugendliche etwa bei Spielen oder in sozialen Netzwerken von Fremden nicht mehr einfach gefunden und angesprochen werden können. So sollen etwa Kostenfallen, wie zum Beispiel die so genannten im Defaultmodus, d.h. standardmäßig, deaktiviert sein.

  • Begleitung und Steuerung der Mediennutzung durch die Erziehungsberechtigten: Anbieter sollen Möglichkeiten eröffnen, die Nutzung der Kinder altersgerecht zu begleiten. Eltern können beispielsweise die Möglichkeiten bekommen, bestimmte Einstellungen (zum Beispiel Chat geschlossen für Fremde, Zeit- und/oder Budgetbegrenzungen) vorzunehmen, um so im Rahmen ihrer Verantwortung mit einfachen Mitteln eine altersentsprechende Mediennutzung zu ermöglichen.

  • Hilfs- und Beschwerdemanagement: Wenn Kinder und Jugendliche sich bedroht oder bedrängt fühlen, brauchen sie ein einfaches, leicht erreichbares und verständliches Hilfs- und Beschwerdesystem.

Nicht betroffen sind hierbei Portale undDienste, die regelmäßig nur von Erwachsenen genutzt werden, wie insbesondere berufliche Netzwerke oder wissenschaftliche Portale. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit gilt die Regelung nur für große, kommerzielle Anbieter und damit zum Beispiel nicht für private Blogs, gemeinnützige Angebote, Angebote freien Wissens und Start-Ups, Auch nicht-kommerzielle Angebote sind ausgenommen.

Durch die Reformierung des Jugendschutzes werden erstmals verlässliche einheitliche Alterskennzeichen für Spiele und Filme auch online gewährleistet. Dabei werden die bereits bestehenden gesetzlichen Kennzeichen genutzt, die dann einheitlich medien- und vertriebswegübergreifend gelten.

Dabei sollen laut dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bei der zukünftigen Altersbewertung nicht nur Inhalte, sondern insbesondere auch die Interaktionsrisiken berücksichtigt werden. Das heißt ein Spiel kann nicht nur wegen darin enthaltener erotischer Inhalte für jüngere Kinder ungeeignet sein, sondern auch, weil es ungeschützte Kommunikation mit Fremden ermöglicht. Auch vermeintliche Kostenfallen, insbesondere so genannte Loot Boxes und glücksspielsimulierende oder suchtfördernde Elemente in Games, können nunmehr bei der Alterskennzeichnung berücksichtigt oder durch erläuternde Symbole gekennzeichnet werden.

Zur Durchsetzung der neuen Regeln zum Kinder- und Jugendmedienschutz wird die bestehende "Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien" (BPjM) (Ärztefans werden sich erinnern...!? ;) ) zur "Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz" weiterentwickelt und soll die Umsetzung mit entsprechenden Ressourcen sicherstellen.
Besonders erfreulich ist in diesem Zusammenhang, wenn die großen internationalen Plattformen verpflichtet werden sollen, in Deutschland Empfangsbevollmächtigte zu benennen

Bei Verstößen soll zunächst ein "dialogisches Verfahren" durch die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz in Gang gesetzt werden. Wenn dieses im Ergebnis nicht erfolgreich ist, sollen konkrete Maßnahmen angeordnet und in letzter Konsequenz bei Nichtbefolgung Bußgelder in Höhe von bis zu 50 Millionen Euro verhängt werden können.

Das neue Jugendschutzgesetz nimmt für sich in Anspruch mit modernen Regulierungsansätzen einen Rechtsrahmen für den Kinder- und Jugendmedienschutz im digitalen Zeitalter zusetzen. Man darf gespannt sein, ob die Ziele durch das Gesetz erreicht werden können, dass sich hier aber einmal was tut und die Gesetze den neuen Medien und damit einhergehenden Gefahren angepasst werden ist sicher erfreulich.

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