Jugendschutz.net und KJM greifen durch - Überblick über Verfahren und Sanktionen
Unter einem Ostergeschenk der etwas eigenen Art haben zurzeit Betreiber von Online-Portalen in ganz Deutschland zu leiden. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) sowie die ihr organisatorisch angeschlossene bundesweite Prüfstelle jugendschutz.net gehen gegen aus ihrer Sicht jugendbeeinträchtigende Online-Angebote insbesondere im Erotikbereich vor. Auch die Themen Sendezeitbegrenzung und AVS (Alterverifikationssysteme) sind aktuell wieder in aller Munde.
Da sich die Anfragen von hiervon betroffenen Portalbetreibern stark häufen, soll hier ein kleiner Überblick über Hintergründe, Kompetenzen und möglichen Rechtsschutz gegeben werden.
Inhaltsprüfung durch jugendschutz.net
Wichtig ist zunächst ein grobes Verständnis der gesetzlichen Aufgabenverteilung zwischen den verschiedenen Kontrollinstanzen. Die Prüfung und mögliche Unterbindung von jugendbeeinträchtigenden Inhalten verteilt sich nach der Konzeption des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages auf verschiedene Entscheidungsträger.
Den Anfang macht üblicherweise jugendschutz.net mit der Sichtung und Überprüfung von im Internet abrufbaren Telemedien. Die Mitarbeiter dieser seit 1997 bestehenden Einrichtung werden aktiv aufgrund von Beschwerden und Hinweisen aus der Bevölkerung, können jedoch auch auf eigene Initiative hin nach jugendbeeinträchtigenden Online-Angeboten Ausschau halten. Ist ein derartiges Angebot erst einmal als solches identifiziert, wird in aller Regel zunächst der direkte Kontakt zum verantwortlichen Inhalteanbieter aufgenommen. In einem ersten Beanstandungsschreiben soll diesem eröffnet werden, welche konkreten Inhalte den Vorschriften des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages aus welchen konkreten Gründen nicht genügen und zur Anpassung des Angebots aufgefordert werden. In der Praxis beinhalten diese Schreiben sehr häufig hingegen lediglich den pauschalen Hinweis, dass das gesamte Angebot des Anbieters rechtswidrig und daher zu entfernen sei.
Sind nach einer Beanstandung keine ausreichenden Änderungen feststellbar, leitet jugendschutz.net den Fall an die KJM zum Zwecke der Einleitung von rechtlichen Maßnahmen weiter.
Aufsichtsmaßnahmen durch die KJM
Erst die KJM ist dann befugt, nach erneuter Prüfung in Verhandlung in besonderen Prüfausschüssen die Durchführung von Maßnahmen zu beschließen. Denkbare Sanktionen sind etwa Beanstandung, Untersagung oder Sperrung gegenüber dem jeweiligen Inhaltsanbieter oder dem Access-Provider. Liegt der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag vor kann auch ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Im besonders schweren Fall eines Straftatbestandes (Verbreitung von schwer jugendgefährdenden Medien) erfolgt schließlich die Abgabe der Angelegenheit an die jeweils zuständige Staatsanwaltschaft.
Durchgeführt und überwacht werden die beschlossenen Maßnahmen sodann übrigens nicht von der KJM selbst, sondern von Medienanstalt des jeweiligen Bundeslandes.
Post von jugendschutz.net erhalten – was nun?
Die von jugendschutz.net verfassten Schreiben nehmen durch darin enthaltene Androhungen von einschneidenden Sanktionen gerne eine besondere Autorität für sich in Anspruch. Nehmen Sie die Schreiben gerne ernst, aber bewahren Sie die der Situation angemessene Gelassenheit: jugendschutz.net kann Ihren Internetauftritt nicht sperren! Dies kann allenfalls nach Abgabe der Angelegenheit an die KJM erfolgen.
Prüfen Sie gewissenhaft, welche konkreten Verstöße Ihnen vorgeworfen werden. Der leider immer häufiger anzutreffende pauschale Vorwurf, das Angebot sei insgesamt und ausnahmslos rechtswidrig und daher einzustellen, wird in aller Regel nicht durchgreifen und muss selbstverständlich nicht befolgt werden.
Auch wenn Sie tatsächlich einmal einen verbindlichen Untersagungsbescheid (erkennbar an einer Rechtsbehelfsbelehrung) erhalten sollten, ist das Kind damit noch nicht in den Brunnen gefallen. Denn auch hiergegen kann man sich mit verwaltungsrechtlichen Rechtsbehelfen zur Wehr setzen.
Bei Beratungsbedarf stehen wir Ihnen gern jederzeit unterstützend zur Seite. Parallel können wir für Ihr Unternehmen auch die Position des Jugendschutzbeauftragten übernehmen. Bitte sprechen Sie uns einfach an.