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Die Veranstaltung von Gewinnspielen auf Facebook

Die Veranstaltung von Gewinnspielen auf Facebook

von RA Sebastian Laoutoumai, LL.M.

Über das mächtige Werbemittel der Gewinnspiele haben wir schon oft berichtet, vgl. etwa: Preisausschreiben, Gratisverlosungen und Gewinnspiele - So wird’s gemacht und Gewinnspiele richtig gemacht!

Facebook bietet auf seiner Seite eine hervorrangende Plattform, um für sein Unternehmen und/oder seine Leistungen Werbung zu machen. Nachdem Facebook 2013 seine Richtlinien für die Veranstaltung von Gewinnspielen gelockert hat, sind diese für Unternehmen deutlich attraktiver geworden. Durfte man fürher ein Gewinnspiel nur innerhalb einer Gewinnspiel-Applikation veranstalten, wurde diese Vorgabe seitens Facebook aufgehoben, sodass man nunmehr direkt auf seiner eigenen Facebook-Seite ein Gewinspiel veranstalten kann.

So können beispielsweise auf der Chronik des Veranstalters die verschiedensten Formen von Gewinnspielen abgehalten werden.

Es kann zum Beispiel dazu aufgerufen werden, zu einem bestimmten Motto ein sog. „Selfie“ auf der Chronik zu posten. Der Teilnehmer, der die meistens „Likes“ erzielt hat, oder von einer Jury ausgewählt wurde, gewinnt dann den Wettbewerb.

Eine andere Möglichkeit ist es, zu einem bestimmten Motto die Teilnehmer dazu aufzufordern, einen kurzen Textbeitrag zu verfassen, der dann wieder zur Abstimmung durch „Likes“ auf die Chronik gepostet werden muss.

Diese und andere Gewinnspielformen dienen regelmäßig dazu, die Teilnehmer an das Unternehmen und dessen Leistungen heranzuführen oder zu binden.

Neue Richtlinie von Facebook zu Gewinnspielen

Nach den Richtlinien von Facebook ist es allerdings unzulässig, ein Gewinnspiel so zu gestalten, dass der Teilnehmer auf seiner eigenen Seite den Beitrag verfassen muss, um an dem Gewinnspiel teilnehmen zu können. Zur Veranstaltung dürfen nur die eigenen Facebook-Seiten der Gewinnspielveranstalter verwendet werden. Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Teilnahme nicht dadruch erfolgt, dass man sich auf einem Bild des Veranstalters markieren muss. Dies wird von den Facebook-Richtlinien untersagt.

Bei der Durchführung eines Gewinnspiels auf Facebook ist darauf zu achten, dass für die Teilnehmer deutlich wird, dass Facebook mit diesem Gewinnspiel nichts zu tun hat. Im Rahmen der Teilnahmebedingungen sollte daher ausdrücklich ein entsprechender Disclamier vorhanden sein. Dieser muss den Hinweis enthalten, dass Facebook an diesem Gewinnspiel nicht beteiligt ist und Facebook entsprechend auch nicht Ansprechpartner für dieses Gewinnspiel ist.

Folgen bei einem Verstoß

Durch die Lockerung der Richtlinien ermöglicht es Facebook den Unternehmen, über attraktive Gewinnspiele auf sich aufmerksam zu machen. Allerdings muss dabei darauf geachtet werden, die von Facebook aufgestellten Richtlinien einzuhalten, denn anderenfalls droht die vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels durch Facebook, was zu einem Imageverlust führen kann.

Weiter müssen aber auch die gesetzlichen Vorgaben für die Veranstaltung von Gewinnspielen eingehalten werden, um eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung eines Mitbewerbers zu vermeiden. Einen Überblick zu diesen Vorgaben finden Sie in unserem zweiten Teil.

Überblick über die Facebook-Richtlinie

Facebook stellt dabei u.a. folgende Bedingungen auf:

  • vollständige Freistellung von Facebook gegenüber den Teilnehmern;
  • Hinweis darauf, dass Facebook in keiner Verbindung zu dem Gewinnspiel steht und es weder sponsort, unterstützt oder organisiert;
  • Persönliche Chroniken der Teilnehmer dürfen für die Organisation nicht genutzt werden.

Wir packen es an!

Wir erstellen für unsere Mandanten und Interessierte Lösungen, wie Ihr Unternehmen ein Gewinnspiel auf Facebook rechtssicher umsetzen kann. Wir beraten Sie bei der Gestaltung der erforderlichen Teilnahmebedingungen und der konkreten Umsetzung des Gewinnspiels. Sprechen Sie uns an.