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Bundestag beschließt Gesetz zum Schutz vor Internet-Abofallen

Bundestag beschließt Gesetz zum Schutz vor Internet-Abofallen

von Rechtsanwalt <link anwalt michael-terhaag-llm.html _blank external-link-new-window michael terhaag ll.m. partner rae internetrecht gewerblicher rechtsschutz>Michael Terhaag, LL.M.,
Fachanwalt für IT-Recht sowie Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz

Lange Zeit wurde von Seiten des Gesetzgebers tatenlos zugesehen, wie Verbraucher mit unberechtigten Forderungen konfrontiert wurden. Nun hat der Bundestag auf Initiative der Bundesregierung ein Gesetz zum Schutz der Verbraucher beschlossen. Ob dies die Verbraucher tatsächlich schützt und welche Auswirkungen es auf Onlineshop-Betreiber hat, erfahren Sie hier.

Rechtsanwalt Terhaag & Partner Düsseldorf aufrecht.de

Worum geht es überhaupt?

Zum einen geht es um an sich kostenlose Dienste und Downloads, die aber von Betrügern im Internet als kostenpflichtig angepriesen werden. Der Hinweis auf die Kosten ist häufig gar nicht oder sehr versteckt und kleingedruckt angebracht, sodass selbst ein kundiger Internetnutzer diesen in der Regel übersieht. Insbesondere die Tatsache, dass es sich bei diesen Angeboten häufig um bekanntermaßen kostenlose Downloads handelt, lässt selbst den versierten Internetnutzer nicht auf die Idee kommen, dass hier Kosten anfallen könnten. Die Internetseiten sind zudem häufig so designt und aufgebaut wie diejenigen der Hersteller, die die Software herstellen und kostenlos anbieten.

Zum anderen geht es um Angebote, die durchaus berechtigterweise kostenpflichtig sein können. Doch auch hier wird, wenn überhaupt, der Verbraucher nur sehr kleingedruckt und vollkommen versteckt über etwaige Kosten aufgeklärt.

Die Folge sind Zahlungsaufforderungen von Inkassounternehmen und Rechtsanwälten.

Sind diese Forderungen aus Abofallen berechtigt? Anwalt prüft.

Nein. So kurz und einfach ist die Antwort für solche Fälle. Für eine berechtigte Forderung muss ein Vertrag wirksam geschlossen worden sein. Fehlt allerdings bereits die Vereinbarung über den Preis, ist dies nicht der Fall. Das versteckte Kleingedruckte reicht dafür ganz klar nicht aus. Auch nach der bisherigen Rechtslage hatten die Betrüger somit keinen Anspruch.

Wo liegt dann das Problem? Warum eine neue gesetzliche Regelung?

Viele Verbraucher zahlen leider aus Unkenntnis und Angst durch den Druck der vermeintlichen Rechtsanwälte und Inkassounternehmen den geforderten Betrag, um einen etwaigen Rechtsstreit zu vermeiden. Das neue Gesetz verpflichtet Onlineshop-Betreiber dazu, bei dem Angebot eine Schaltfläche anzubringen, die gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist. Andernfalls komme kein Vertrag zustande.

Rechtlich war die Sache auch schon vorher klar. Ein Anspruch bestand nicht, der Verbraucher hätte nicht zahlen müssen. Die Neuregelung zielt somit darauf ab, den Verbraucher im Vorfeld deutlich darauf hinzuweisen, dass er eine kostenpflichtige Leistung in Anspruch nimmt. Damit weiß er, wann er tatsächlich etwas bezahlen muss.

Was sollten Sie tun, wenn von Ihnen ein Betrag z.B. für Downloads gefordert wird?

In erster Linie: Ruhig bleiben. Wird sofort mit Rechtsanwalt und Inkassounternehmen gedroht, deutet das schon einmal auf einen unseriösen Anbieter hin. Diese Leute wollen Sie einschüchtern. In der Regel sind die Forderungen dann unberechtigt. Es ist in jedem Fall aber kurz zu prüfen, ob Sie bei Inanspruchnahme des Dienstes klar und deutlich auf die Kosten hingewiesen wurden. Sollte ausnahmsweise eine Forderung berechtigt sein, ist natürlich die Zahlung schnellstmöglich zu leisten, um weitere Kosten zu vermeiden.

Zahlungsaufforderung ständig nur per email?

Haben Sie in dem Adressformular nicht Ihre richtige Postanschrift angegeben, erhalten Sie in der Regel die Mahnungen per email. Dies passiert dann häufig mit leeren „Drohungen“. Hätte der Anbieter Ihre richtige Postanschrift, würden Sie einen Mahnbescheid oder eine Klage erhalten. Bestünde tatsächlich eine berechtigte Forderung, würde man versuchen, durch einen Gerichtsbeschluss über Ihre IP-Adresse an Ihre Postanschrift zu kommen.

Haben Sie hingegen in dem Formular auch Ihre Postanschrift angegeben und erhalten Sie daraufhin einen Mahnbescheid oder eine Klage, sollten Sie tätig werden, um weitere Kosten zu vermeiden. Reagieren Sie hier nicht, stimmen Sie quasi dem Verlangen der Gegenseite zu und verursachen zudem erhebliche Kosten. Gerade beim Mahnbescheid prüft das Gericht nicht, ob die Forderung berechtigt ist!

 

Rechtsanwalt Terhaag & Partner Düsseldorf aufrecht.de

Fazit

Die Neuregelung bietet für Verbraucher bereits im Laufe eines etwaigen Bestell- oder Downloadvorgangs mehr Klarheit durch die erwähnte Schaltfläche. Dennoch sollten Sie nicht allen eingehenden Forderungen für solche Dienste nachgeben. Denken Sie in Ruhe anhand dieses Leitfadens nach, ob die Forderung berechtigt ist und fragen Sie im Zweifel lieber kurz einen fachkundigen Rechtsanwalt.

 

Durch die Verpflichtung, künftig bei Bestellvorgängen im Internet die o.g. Schaltfläche anzubringen, besteht zudem für Onlineshop-Betreiber jeglicher Art das Risiko, eine Abmahnung zu erhalten, wenn die neuen Vorgaben nicht rechtzeitig umgesetzt werden. (Bis zum 31.05.2012, da das Gesetz voraussichtlich am 01.06.2012 in Kraft tritt.)

Um dies im Vorfeld zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen eine rechtskonforme Überarbeitung Ihres Internetauftritts, bei der wir Sie gerne unterstützen.

 

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

 

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